Reiserücktrittsversicherung: Schutz bei Krankheitsverschlechterung?

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Moose

Reguläres Mitglied
18.02.2011
46
0
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Liebes Forum,

meine Freundin und ich wollten über Ostern mit Oman Air nach BKK fliegen, der Flug ist bereits seit einigen Monaten gebucht. Leider ist eines unserer engsten Familienangehörigen bereits seit längerer Zeit schwer krank. Die KRankheit war uns zum Buchungszeitpunkt bereits bekannt. Nun hat sich das Krankheitsbild in den letzten Wochen leider so verschlechtert, dass wir höchstwahrscheinlich überhaupt nicht fliegen können. Vermute ich richtig, dass eine Reiserücktrittsversicherung (haben wir über die LH-Kreditkarte abgeschlossen) in so einem Fall nicht leisten würde?

Mit nachdenklichem Gruß
Moose
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Die Versicherungsbedingungen sagen hier unter §7 Versicherungsumfang in Abs 2b
Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Ehegatten, der Kinder, Eltern,
Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der versicherten Personen;
Die Frage ist nun a) ob der genannte Personenkreis zutrifft und b) ob es "unerwartet" war. Ich könnte mir vorstellen, wenn der behandelnde Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, dass das die Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht vorhersehbar war, die Versicherung greift.

Wie auch immer, ich wünsche Deinem Angehörigen gute Besserung.
 

Moose

Reguläres Mitglied
18.02.2011
46
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Vielen Dank für deine Antwort und vor allem auch für die guten Wünsche. Leider ist es so, dass der von dir genannte Personenkreis zutrifft. Unerwartet ist das Ganze insofern, als man nicht wissen konnte, wann sich das jetzige Krankheitsbild zeigen würde - wohl aber, dass es irgendwann eintreten würde. Insofern ist es vielleicht schon irgendwie "unerwartet" im Sinne der Versicherung. Ich frage mich nur: Muss man den Flug dann "offiziell" stornieren und das bei der Versicherung einreichen? Laut fare rules ist der Tarif "non refundable". Oder besser no show machen, Rückerstattung von Steuern und Gebühren beantragen und nur den Differenzbetrag bei der Versicherung einreichen? Das würde den "Schaden" für die Versicherung ja zumindest verkleinern.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Oder besser no show machen, Rückerstattung von Steuern und Gebühren beantragen und nur den Differenzbetrag bei der Versicherung einreichen? Das würde den "Schaden" für die Versicherung ja zumindest verkleinern.
Damit hättest Du zumindest das Dir mögliche dazu beigetragen, den "Schaden" zu minimieren. Evtl. vorher auch noch bei der Versicherung anrufen, welche Unterlagen die benötigen.