wer will was wissen?
Tach, Flugfreak,
warum ich das wissen will?
Naja, mal ernsthaft, Du schreibst doch sowas sicher nicht einfach aus JUX in dieses Forum, die anderen sollen sich doch mit diesem Thema beschäftigen ...
Und in einem Post hab ich doch geschrieben, dass ich dieser PROBLEMATIK derzeit nach-recherchiere, dass Airlines bzw. auch Consolidatores u.ä. gerne bei der Buchung "ihre" Reiserücktritts-VS andienen wollen und wenn dass einer nicht fliegen kann / soll / will, dann werden in Billigklassen hohe (bis 100%) Stronogebühren fällig.
Warum also nicht den gebuchten Sitzplatz (also keine Umbuchung) per EBAY an eine/n Dritte/n verkaufen und eine Namensänderung durchführen lassen?
Der
§ 651 b BGB bietet diese Möglichkeit!
Gerne verweisen die Airlines aber auf ihre sogen. "Tarifbestimmungen", die eine Namensänderung (also rechtlich: Der Eintritt einer dritten Person in den Reisevertrag) angeblich nicht zulassen. Diese Bestimmung ist reine Willkür und würde besagten § 651 b aushebeln.
Derzeit häufen sich die Anzeichen, dass ein Vermittler (Consolidator) im Auftrag bestimmter Airlines den Kunden nur noch die Möglichkeit eines STORNO lässt und den Eintritt einer ERSATZPERSON nicht erlaubt - um sich vielleicht die Stornokosten evtl. zu teilen - und dann doch noch einen Vollzahler auf genau diesen Platz zu setzen.
SORRY - ich bin jetzt doch wohl zu ausschweifend geworden - aber diese STORNO-MAFIA-Methoden müssen endlich aufgedeckt werden ... deswegen meine Recherche. Und ich sammele derzeit FÄLLE, denen es ebenso erging, wie Dir.
Gruß: Didi aus BKK