Stornierung eines Fluges bei Cheaptickets

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Flugfreak

Guest
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Hat schonmal jemand das Stornierungsformular für Linienflugtickets bei Checptickets gneutzt ? Hier steht, man bekommt eine Bestätigung mit den Kosten der Stornierung, man muss danach das ganze nochmals bestätigen. Ich erstmal nur wissen ob eine Stornierung möglich ist und wenn ja mit welchen Kosten.
 

bkkdidi

Neues Mitglied
13.08.2011
12
0
BKK
warum denn gleich STORNIEREN?

Hi, Flugfreak,

ich beschäftige mich gerade im Zuge (nein, nicht die BAHN) einer Recherche mit dem § 651 b BGB im Allgemeinen und die "Handhabung" desselben durch die Firma CheapTickets (Saarbrücken, Bahnhofstr. 31) im Besonderen.
Geht es bei Deinem "Problem" darum, dass DU nicht fliegen kannst? Warum dann denn gleich stornieren (kommt angeblich auf die Buchungsklasse an, wegen der Höhe der angeblichen Stornogebühren)? Schonmal über eine ERSATZPERSON nachgedacht???
Schreib mal genauer, was Dein Problem ist ... vielleicht kann ich es für meine Recherche verwenden (natürlich ohne Namensnennung).

Gruß: BKK-Didi

(P.S.: Übrigens - dieser AUFRUF geht auch an alle anderen Mit-Leser/innen, die ein ähnliches Problem haben / gehabt haben, das noch nicht verjährt ist.)
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Flugfreak

Guest
Ich benötige das Geld an anderer Stelle sehr dringend. Abzüglich 100 EUR Gebühr (je 50 EUR Cheaptickets und EK) bekomme ich es nach 4 - 8 Wochen laut Cheaptickets. Warum willst du das wissen wenn ich fragen darf? War übrigens ein EK Ticket in C.
 

bkkdidi

Neues Mitglied
13.08.2011
12
0
BKK
wer will was wissen?

Tach, Flugfreak,

warum ich das wissen will? :eek:

Naja, mal ernsthaft, Du schreibst doch sowas sicher nicht einfach aus JUX in dieses Forum, die anderen sollen sich doch mit diesem Thema beschäftigen ...

Und in einem Post hab ich doch geschrieben, dass ich dieser PROBLEMATIK derzeit nach-recherchiere, dass Airlines bzw. auch Consolidatores u.ä. gerne bei der Buchung "ihre" Reiserücktritts-VS andienen wollen und wenn dass einer nicht fliegen kann / soll / will, dann werden in Billigklassen hohe (bis 100%) Stronogebühren fällig.
Warum also nicht den gebuchten Sitzplatz (also keine Umbuchung) per EBAY an eine/n Dritte/n verkaufen und eine Namensänderung durchführen lassen?
Der § 651 b BGB bietet diese Möglichkeit!
Gerne verweisen die Airlines aber auf ihre sogen. "Tarifbestimmungen", die eine Namensänderung (also rechtlich: Der Eintritt einer dritten Person in den Reisevertrag) angeblich nicht zulassen. Diese Bestimmung ist reine Willkür und würde besagten § 651 b aushebeln.

Derzeit häufen sich die Anzeichen, dass ein Vermittler (Consolidator) im Auftrag bestimmter Airlines den Kunden nur noch die Möglichkeit eines STORNO lässt und den Eintritt einer ERSATZPERSON nicht erlaubt - um sich vielleicht die Stornokosten evtl. zu teilen - und dann doch noch einen Vollzahler auf genau diesen Platz zu setzen.

SORRY - ich bin jetzt doch wohl zu ausschweifend geworden - aber diese STORNO-MAFIA-Methoden müssen endlich aufgedeckt werden ... deswegen meine Recherche. Und ich sammele derzeit FÄLLE, denen es ebenso erging, wie Dir.

Gruß: Didi aus BKK
 
F

Flugfreak

Guest
Ich wolle hier nur Infos über den Ablauf und kann mit der Gebühr leben und habe keine Lust da noch mein Ticket jemand zu "verkaufen", den Stress muss ich nicht haben. Cheaptickets reagiert auch sehr schnell auf Emails, ich bin eigentlich mit der Art und Weise zufrieden und werde dort auch wieder buchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Voraussetzung für das Eingreifen von § 651b BGB ist das Vorliegen eines Reisevertrags. Dieser ist in § 651a Abs. 1 S. 1 BGB definiert als "Gesamtheit von Reiseleistungen", also mindestens 2 Einzelleistungen, die irgendwas mit "Reise" zu tun haben.

Diese Voraussetzungen erfüllt eine einzelne Flugbuchung natürlich nicht.
 

HatiHati

Neues Mitglied
27.03.2012
15
0
Voraussetzung für das Eingreifen von § 651b BGB ist das Vorliegen eines Reisevertrags. Dieser ist in § 651a Abs. 1 S. 1 BGB definiert als "Gesamtheit von Reiseleistungen", also mindestens 2 Einzelleistungen, die irgendwas mit "Reise" zu tun haben.

Diese Voraussetzungen erfüllt eine einzelne Flugbuchung natürlich nicht.

Korrekt. Interessant wird es aber, wenn die Fluggesellschaft noch eine weitere Leistung erbringt. Beispielsweise TG oder EK eine Abholung des Fluggastes im Umkreis von 100 km.

Was gilt dann?
 

bkkdidi

Neues Mitglied
13.08.2011
12
0
BKK
Diese Voraussetzungen erfüllt eine einzelne Flugbuchung natürlich nicht.
Auch NICHT, wenn es sich um einen HIN- und um einen gleichzeitig gebuchten RÜCK-Flug handelt.
Dann auch beide noch mit einer Zwischenlandung und Umstieg z.B. in MUC, DUB o.ä. - also KEIN Direktflug?
Die Airlines sprechen in diesem Fall ja auch von VIER Flugsegmenten.
Schon ganz schön verwirrend das REISE-RECHT inkl. Reise-"VERTRAGS"-Recht ... ;)
 

bkkdidi

Neues Mitglied
13.08.2011
12
0
BKK
sorry - Nur-Flug-Storno und 651b

OK, ich habe mich bereits in einem anderen Thread für die Falschinfo bzgl. Nur-Flug und 651b entschuldigt.
AAABER, gibt es nicht andersweitige §§, welche die STORNO-Problematik bei Nur-Flug regeln?
Ich habe den Verdacht, dass die Stornokosten absichtlich überhöht sind, um vorab eine Reiserück-VS aufzudrängen.
Dann wird storniert (gg. Kosten) und der Sitz ein zweites Mal "verkauft" - daran verdienen die Airlines durchaus ein schönes "Zubrot" ...
Der Sache möchte ich gerne weiter nachgehen - falls das nicht in einem anderen Thread bereits jemand getan hat. Oder gibt es einen Sammel-Faden, wo das alles etwas zusammengefasster nachzulesen ist?
Gruß: Didi
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Ich habe den Verdacht, dass die Stornokosten absichtlich überhöht sind, um vorab eine Reiserück-VS aufzudrängen. Dann wird storniert (gg. Kosten) und der Sitz ein zweites Mal "verkauft" - daran verdienen die Airlines durchaus ein schönes "Zubrot" ...

Das ist kein Verdacht, sondern glasklare Realität, jedoch sind, da wir uns in einer Marktwirtschaft befinden, die Stornokosten nicht "überhöht", sondern einfach nur maximal hoch. Jeder Unternehmer fragt sich doch bzw. muss sich fragen: Was kann ich als höchstmöglichen Preis am Markt durchsetzen ohne durch zu hohe Preise wieder Umsätze/Gewinn zu verlieren". Da du als Kunde vor der Buchung wählen kannst, wie hoch im Falle eines Stornos die Gebühren sind (von Null bis ???), ist das Thema eigentlich ziemlich uninteressant. Zudem kann man sich mit der richtigen KK ja eine permanente Reiserücktrittsversicherung zulegen und damit gegen dieses Risiko absichern. Die Frage muss also lauten: Wie bewege ich mich als Kunde in diesem Umfeld optimal? Und nicht: Wie bringe ich ein Unternehmen dazu, das zu tun, was ich gerne hätte?
 

bkkdidi

Neues Mitglied
13.08.2011
12
0
BKK
Konstruktiv oder konstruiert

Hallo WIZZARD,
für die/den Eine/n mag ein Thema uninteressant sein - für die/den Andere/n ist es das nicht.
Da du als Kunde vor der Buchung wählen kannst, wie hoch im Falle eines Stornos die Gebühren sind (von Null bis ???),
Das war mir nun aber wirklich NEU. An welcher Stelle im Online-Formular "durfte" ich denn die Höhe der Stornogebühr auswählen? Oder wann im Verkaufsgespräch hat mich die freundliche Reisebüro-Dame danach gefragt?
Klar gibt es eine "permantente" Reiserück-VS bei der richtigen KK -wenn man sie denn auch hat.

Das alles ändert aber nicht an dem PROBLEM: Stornokosten sind reine WILKÜR und durch nichts beleg- oder nachvollziehbar - außer, man traut sich den Weg vor den Richter, der dann für Klarheit sorgt (meistens jedenfalls).
Und genau DANACH habe ich ja gefragt: Gibt es ähnliche Fälle, aus denen man seine LEHREN ziehen könnte?
Da war der Beitrag von KEXBOX wesentlich konstruktiver und hat mich (ich bekenne mich schuldig) sogar von einer falschen Fährte weggeführt.
Ich wünsche mir mehr Konstruktives zu diesem Thema ...
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Das war mir nun aber wirklich NEU. An welcher Stelle im Online-Formular "durfte" ich denn die Höhe der Stornogebühr auswählen?

Du kannst doch jederzeit vollflexible Tickets kaufen. Falls ein Reisebüro/Onlinevermittler sowas nicht anbietet, dann kauf es eben woanders. Das ist schließlich eine legitime Entscheidung.

Falls dein Reisebüro dich schlecht berät: Beschwere dich dort über die schlechte Beratung und buche in Zukunft woanders. Meine Erfahrungen sind so, dass die Durchschnitts RBs keine Ahnung von Flugbuchungen haben, die über Standard A nach B, am besten noch als Pauschalreise, hinaus gehen.
Als meine Eltern mir kürzlich erzählten, was die sich für einen Flug haben aufschwatzen lassen, bin ich fast vom Glauben abgefallen. Das was übrigens auch ein RB, wo man nicht mit Kreditkarte bezahlen kann. Somit würde diese Taktik dort auch nicht funktionieren.

Das alles ändert aber nicht an dem PROBLEM: Stornokosten sind reine WILKÜR und durch nichts beleg- oder nachvollziehbar - außer, man traut sich den Weg vor den Richter, der dann für Klarheit sorgt (meistens jedenfalls).

Ich weis nicht. Du schließt mit denen einen Vertrag ab. Die Kosten wurden vorher normalerweise nicht verschwiegen. Ich sehe da kein griffiges Argument.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
An welcher Stelle im Online-Formular "durfte" ich denn die Höhe der Stornogebühr auswählen?
Die Höhe der Stornokosten geht aus den Tarifbstimmungen (ggf. i.V.m. mit AGB bzw. Preis- und Leistungsverzeichnis) hervor. Alle Unterlagen werden dir vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt. Also hast du als Kunde die Wahl.

Klar gibt es eine "permantente" Reiserück-VS bei der richtigen KK -wenn man sie denn auch hat.
Deswegen gab ich ja den Hinweis. Wer so eine Karte nicht hat, kann sie sich ja zulegen und das Problem hoher Stornokosten damit ad acta legen. Ich finde diesen Vorschlag sehr konstruktiv; zumindest konstruktiver, als zur Lösung des Problems das BGB zu durchforsten oder einen Anwalt zu konsultieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

kleinerpartybaer

Erfahrenes Mitglied
17.02.2012
1.265
-13
ich würde diesen Thread noch einmal gerne aufleben lassen:

ich hatte über cheaptickets zwei tickets (Hin und Rückflüg gebucht) und eine Reiserücktrittsversicherung (Roland Assistance) abgeschlossen.
Habe den Flug nun eine Woche vorher aus persönlichen Gründen stornieren müssen... Meine Frage nun: Ist das Geld futsch oder habe ich noch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen?!
Hier die Mail die ich von Roland Assistance erhalten habe:

"vielen Dank für die Schadenmeldung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Bitte geben Sie in jeder Kommunikation mit uns Ihre Vorgangsnummer xxx an.

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir noch folgende Belege und Angaben:


  • vollständig ausgefülltes Schadensformular
  • Kopie der Buchungsbestätigung mit Angabe des Reisepreises
  • Stornokostenrechnung im Original bzw. bei Onlinebuchungen den Emailausdruck
Bei nicht stornierbaren Flugtarifen: Nichtantrittsbestätigung und Steuererstattungsbeleg

  • Nachweis über den Grund des Rücktritts
z.B. im Krankheitsfall ein Original ärztliches Attest (gestempelt und unterschrieben) mit folgenden Angaben:

  1. Diagnose
  2. Datum der Erstfeststellung
  3. Dauer der Reiseunfähigkeit
  4. Verwenden Sie wenn möglich unseren beigefügten Vordruck

Hinweis: Der Selbstbehält beträgt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch EUR 25,00 pro Person.

Senden Sie die Unterlagen bitte postalisch unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer an folgende Adresse:
ROLAND Assistance GmbH
Regulierungsstelle
50664 Köln"

Danke :)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Hast Du die versicherten Gründe für ein Storno gelesen?

Storniert die versicherte Person eine zuvor gebuchte Reise vor Reiseantritt, erstattet AIG Europe Limited einen Maximalbetrag von €5.000 je versicherter Per- son. Grundlagen hierfür sind die anfallenden Storno- gebühren inklusive Vermittlungsentgelte, wenn der Rücktritt aus einem der folgenden Gründe erfolgt:
 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft einer versicherten Person oder Risikoperson
 Tod von Tante, Onkel, Nichte oder Neffe
 Impfunverträglichkeit einer versicherten Person.
 Erheblicher Schaden am Eigentum der versicher-
ten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer,Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Ein- bruchdiebstahl). Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum durch die vorgenannten Ereignisse, wenn die Schadenhöhe mindestens €2.500 be- trägt.
 Verlust des Arbeitsplatzes die versicherte Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Kopie des Arbeitsvertrages –inkl. Kontaktdaten des ehemaligen Arbeitgebers).
 Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern dieser bei der Buchung der Reise arbeitslos gemeldet war (Kopie des Ar- beitsvertrages).
 Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst.
 Diebstahl von Reisedokumenten/Ausweispapieren der versicherten Person am Tage (innerhalb 24 Stunden) vor dem geplanten Reiseantritt.