Fluggastrechte bei Umbuchung mit rechtzeitiger (>14 Tage) Information

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coolalzi

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
401
0
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Eine Freundin hat Folgendes direkt bei Iberia in Billig-Eco ohne Status auf einem Ticket gebucht:

BER-MAD-GRU

GRU-BCN-TXL auf IB 6852 und IB 5444 (op. by Vueling)

Es geht um das letzte Segment. Zunächst wurde dies storniert und auf IB 5378 (BCN-BER mit identischen Flugzeiten) umgebucht. Das ist auch kein Wunder, denn TXL hat dann längst zu. Alles Bestens, weiterhin 6h Layover in BCN.

Heute kam dann eine Email mit der Umbuchung auf IB 5378, gleiche Flugzeiten, aber einen Tag später, sodass sie nun 30h Layover in BCN hätte. Hat man hier trotz rechtzeitiger Information (der Flug ist im Juli) Rechte? Umbuchung auf anderen Carrier? Hotel/Verpflegung?

Danke für jede Hilfe!
 
A

Anonym12392

Guest
Grob gesagt hat sie ein Recht, zum vereinbarten Zeitpunkt in TXL (sic) anzukommen. Einfach mal anrufen und eine Umbuchung, notfalls auch über MAD (oder gar LHR), wird möglich sein.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber um die Frage auf Basis der 261/2004 zu beantworten: Sie muss sich nicht jede Umbuchung gefallen lassen. Vielmehr ist sie auf Wunsch zum frühestmöglichen Zeitpunkt an ihr Endziel zu befördern. Ist jedoch eine Übernachtung tatsächlich erforderlich sind die Kosten wie auch die für Verpflegung etc. natürlich vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu tragen - trotz der Info > 14 Tage vor Abflug. Diese berechtigt sie lediglich, die Ausgleichszahlung nicht leisten zu müssen.
 
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coolalzi

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
401
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Danke euch. Sie hat angerufen und nach 5 Versuchen und 20 Minuten Wartezeit hat sie jemanden drangekriegt, der sie über Madrid umgebucht hat.
 

Mojo26de

Neues Mitglied
28.01.2012
3
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Aua wehrt sich

Aber um die Frage auf Basis der 261/2004 zu beantworten: Sie muss sich nicht jede Umbuchung gefallen lassen. Vielmehr ist sie auf Wunsch zum frühestmöglichen Zeitpunkt an ihr Endziel zu befördern. Ist jedoch eine Übernachtung tatsächlich erforderlich sind die Kosten wie auch die für Verpflegung etc. natürlich vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu tragen - trotz der Info > 14 Tage vor Abflug. Diese berechtigt sie lediglich, die Ausgleichszahlung nicht leisten zu müssen.

Auf welchen § kann ich mich denn da berufen, gibt es hier auch Muster-Urteile ?

Erlebe das Dilemma gerade bei der Aua / Laudaair. Flug-Ankunft verschoben von 7:30 auf 20:00 Uhr. Angeblich ist die Flugzeit lt. deren ABB nicht Bestandteil des Vertrages und Sie bieten mir maximal Stornierung an. Ich möchte aber auf eine Kombination Lufthansa / Airberlin umgebucht werden, dort ist die Ankunft dann 12:30. Noch früher gibt es keine Möglichkeit, auch mit umsteigen nicht.

Da muss die Aua schon noch bewegt werden und da brauch ich euren Rat!

Danke!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nachlesen kannst du das direkt in der 261/2004. Dort unter Artikel 5. Flugzeitenänderungen sind rechtlich Annullierungen. "Musterurteile" gibt es keine, aber Entscheidungen zum Fluggastrecht natürlich jede Menge.
 

Mojo26de

Neues Mitglied
28.01.2012
3
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Nach mehrmaligen Hin- und Her will Lauda (Aua) nicht wirklich einlenken.

Gebucht: ab 05:35 / an 07:30
Neu: ab 18:00 / an 20:00
Angebot ab 13:00 / an 15:00 (weil gleiche Fluglinie)

Andere Möglichkeiten mit Airberlin lehnen Sie ab und werden pampig.

Was sollte ich denn jetzt noch machen? Gibts was wirksames außer nen Anwalt ?!?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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N
Was sollte ich denn jetzt noch machen? Gibts was wirksames außer nen Anwalt ?!?

Nein. Aber als Anwalt darf ich dir sagen, dass auch das keine Garantie ist. Wenn die auf stur schalten, dann ist Schicht im Schacht. Dann kann man letztlich nur ein Gericht bemühen, das die Scherben aufsammeln darf.

Insofern wäre mein Tipp, einfach noch ein Weilchen weiter zu nerven. Vielleicht hilft´s ja...