Ergebnis Klage Flugverspätung TXL-LHR-LAX

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.518
225
Berlin
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Ich hatte ja schon vor längerer Zeit über meinen Rechtsstreit bzgl. eines Fluges nach LAX berichtet.
Da ich es ehrlich gesagt bei vielen anderen Threads nicht leiden kann, wenn man das Ergebnis nicht erfährt, hier nun meins.
Noch mal kurzer Sachverhalt.

Gebucht und Ticketing über Air New Zealand in der Business im Jahre 2010.

TXL-LHR Ticket war von Lufthansa, Flug operated by BMI
LHR-LAX dann mit ANZ

Der Flug nach LHR verspätete sich soweit, dass wir den LHR-LAX Flug nicht mehr bekamen und wurden dann auf den Flug am nächsten Tag umgebucht.
Ergebnis: Ankunft um 24 Std. verspätet.

Darauf Fall an Rechtsanwalt mit diesem Spezialgebiet übergeben.
Der meinte klare Sache.
Da wir 3 Personen waren, also 3x600€ = 1800€ lohnt sich schon, zumal meine Rechtsschutzversicherung die Sache übernahm.

Im Nachhinein gestaltete sich die Sache nun zunehmend schwieriger, da keiner der 3 am Geschehen beteiligten (AZN,LH,BMI) sich den Schuh anziehen wollte.
Im Endeffekt musste dann BMI dran glauben, da sie die Luftgesellschaft war, mit der der verspätete Flug praktisch durchgeführt wurde.

Lehnte natürlich ab, so dass Klage beim Amtsgericht Moabit erhoben wurde.
Dort zog sich die Sache dann hin, da die ein ausstehendes EU-Urteil diesbezüglich abwarten wollten.
Scheinbar haben sie dann doch nicht abgewartet?
Denn irgendwann bestellte dann Moabit einen Gerichtstermin im Sommer 2012.

Daraufhin kam dann Fahrt in die Sache.
BMI stellte ein Vergleichsangebot 900 € für uns und RA/Gerichtskosten etc. Teillung.

Der RA riet uns , diesen Vergleich anzunehmen.
Dies lehnte ich aberin dieser Form ab, da die Rechtsschutzversicherung eine Klausel hat, dass sie bei Vergleich nicht vollständig zahlt.
Im Endeffekt wäre es dann für uns dann ein +_ Spiel gewesen.

Nun kasperte der RA mit meiner Versicherung ein Gegenangebot ab, dass und 900 € zukommen lies, also die Hälfte der ursprünglichen Summe, BMI aber die kompletten restlichen Kosten übernehmen muss.
Dies nahm ich dann an.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Ich hatte ja schon vor längerer Zeit über meinen Rechtsstreit bzgl. eines Fluges nach LAX berichtet.
Da ich es ehrlich gesagt bei vielen anderen Threads nicht leiden kann, wenn man das Ergebnis nicht erfährt, hier nun meins.
Noch mal kurzer Sachverhalt.

Gebucht und Ticketing über Air New Zealand in der Business im Jahre 2010.

TXL-LHR Ticket war von Lufthansa, Flug operated by BMI
LHR-LAX dann mit ANZ

Der Flug nach LHR verspätete sich soweit, dass wir den LHR-LAX Flug nicht mehr bekamen und wurden dann auf den Flug am nächsten Tag umgebucht.
Ergebnis: Ankunft um 24 Std. verspätet.

Darauf Fall an Rechtsanwalt mit diesem Spezialgebiet übergeben.
Der meinte klare Sache.
Da wir 3 Personen waren, also 3x600€ = 1800€ lohnt sich schon, zumal meine Rechtsschutzversicherung die Sache übernahm.

Im Nachhinein gestaltete sich die Sache nun zunehmend schwieriger, da keiner der 3 am Geschehen beteiligten (AZN,LH,BMI) sich den Schuh anziehen wollte.
Im Endeffekt musste dann BMI dran glauben, da sie die Luftgesellschaft war, mit der der verspätete Flug praktisch durchgeführt wurde.

Lehnte natürlich ab, so dass Klage beim Amtsgericht Moabit erhoben wurde.
Dort zog sich die Sache dann hin, da die ein ausstehendes EU-Urteil diesbezüglich abwarten wollten.
Scheinbar haben sie dann doch nicht abgewartet?
Denn irgendwann bestellte dann Moabit einen Gerichtstermin im Sommer 2012.

Daraufhin kam dann Fahrt in die Sache.
BMI stellte ein Vergleichsangebot 900 € für uns und RA/Gerichtskosten etc. Teillung.

Der RA riet uns , diesen Vergleich anzunehmen.
Dies lehnte ich aberin dieser Form ab, da die Rechtsschutzversicherung eine Klausel hat, dass sie bei Vergleich nicht vollständig zahlt.
Im Endeffekt wäre es dann für uns dann ein +_ Spiel gewesen.

Nun kasperte der RA mit meiner Versicherung ein Gegenangebot ab, dass und 900 € zukommen lies, also die Hälfte der ursprünglichen Summe, BMI aber die kompletten restlichen Kosten übernehmen muss.
Dies nahm ich dann an.

Seltsam der RA meint 1800€ = klare Sache. Und sagt dann bei einem Vergleichsangebot von 50% "Annehmen".

Liegt das evtl. daran das ein RA bei einem Vergleich mehr bekommt als bei einem Urteil?
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Als Anwalt, der hauptsächlich Fluggastrechtsfälle bearbeitet, verstehe ich den Vorgang ehrlich gesagt auch nicht.

Dass man sich auf die Hälfte einigt, kann schon sein. Denn selbst wenn der Kollege mit seiner Einschätzung richtig liegt, heißt das ja noch lange nicht, dass man auch zwingend gewinnt. So kann das Gericht schlicht falsch liegen.

Jetzt kommt schon das große ABER: Wenn ich auf die VERSPÄTUNG abstelle und der Flug von BMI durchgeführt wurde, besteht doch gar keine Frage, welche Unternehmen in Anspruch genommen werden muss. Da kommt nur BMI in Betracht.

Vor allem: "Amtsgericht Moabit"?? Nicht doch eher AG Wedding...? :confused:
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Als Anwalt, der hauptsächlich Fluggastrechtsfälle bearbeitet, verstehe ich den Vorgang ehrlich gesagt auch nicht.

Dass man sich auf die Hälfte einigt, kann schon sein. Denn selbst wenn der Kollege mit seiner Einschätzung richtig liegt, heißt das ja noch lange nicht, dass man auch zwingend gewinnt. So kann das Gericht schlicht falsch liegen.

Jetzt kommt schon das große ABER: Wenn ich auf die VERSPÄTUNG abstelle und der Flug von BMI durchgeführt wurde, besteht doch gar keine Frage, welche Unternehmen in Anspruch genommen werden muss. Da kommt nur BMI in Betracht.

Vor allem: "Amtsgericht Moabit"?? Nicht doch eher AG Wedding...? :confused:

Fehler von mir, AG Wedding.

Ansonsten war die Quintessens seiner Aussage, dass die Problematik der verpassten Anschlussflüge durch verspätete Zubringerflüge eben rechtlich nicht endgültig geklärt wäre und der Vorgang sich sonst noch Jahre hinschleppen könnte.
Sicherlich steht das im Widerspruch zu seiner ersten Aussage, alles klar, aber lassen wir die Kirche im Dorf, ich hab 900 € mehr auf dem Konto und hab meine Ruhe.

Ich hätte es sicherlich auf einen Prozess ankommen lassen, wenn ich meine Anschlussflüge von LAX-HNL nicht wegen großer Kulanz von Continental auf den nächsten Tag umbuchen konnte.
Hatte am nächsten Tag billigsten ( eigentlich nicht kostenfrei umbuchbaren ECO-Flug von LAX-HNL gebucht), der natürlich nicht mehr machbar war.
In LHR hatte dann ein Mitarbeiter von BMI mit Continental gesprochen, die uns dann kulanterweise auf einen United Flug am nächsten Tag gebucht hatten.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ansonsten war die Quintessens seiner Aussage, dass die Problematik der verpassten Anschlussflüge durch verspätete Zubringerflüge eben rechtlich nicht endgültig geklärt wäre und der Vorgang sich sonst noch Jahre hinschleppen könnte.
Sicherlich steht das im Widerspruch zu seiner ersten Aussage, alles klar, aber lassen wir die Kirche im Dorf, ich hab 900 € mehr auf dem Konto und hab meine Ruhe.

Nein, das macht schon Sinn! Um es dir mal zu erklären.

Ende 2009 hat der EuGH entschieden, dass auch bei bloß verspäteten Flügen Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Nämlich immer dann, wenn die Verspätung zu einem Zeitverlust am ENDZIEL von mindestens drei Stunden führt. Dieser ZEITVERLUST kann auch dadurch entstehen, dass sich ein Zubringerflug nur recht kurz verspätet, aber der Anschlussflug deswegen verpasst wird.

Nach der EuGH-Rechtsprechung, die ja auch der Kollege bis dahin nur kannte, ist die Sache eigentlich klar. Was er noch nicht wissen konnte: Der BGH hält (aus meiner Sicht aus einem Missverständnis heraus) für ungeklärt, ob ZUSÄTZLICH zum Zeitverlust am Endziel, auch eine "qualifizierte Abflugverspätung" gem. Art. 6 vorliegen muss. Diese würde in deinem Fall, TXL-LHR, zwei Stunden betragen. Und diese Frage hat der BGH im letzten Jahr dem EuGH vorgelegt. Und wie gesagt: Das konnte dein Anwalt seinerzeit vermutlich noch gar nicht wissen.

Langer Rede kurzer Sinn: Wenn sich der Abflug nur um kurze Zeit, also um weniger als zwei Stunden, verspätet hat und du deswegen deinen Anschlussflug verpasst hast, hinge der Ausgang des Rechtsstreits davon ab, wie der EuGH diese Frage irgendwann mal entscheidet. Insofern hätte ein Vergleich durchaus Sinn gemacht.
 
A

Anonym12392

Guest
Eine Frage: War das ein echter BMI-Flug mit LH-Codeshare oder ein LH-Flug mit wetlease BMI so wie heute ("op by BMI for Lufthansa")?
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Berlin
Eine Frage: War das ein echter BMI-Flug mit LH-Codeshare oder ein LH-Flug mit wetlease BMI so wie heute ("op by BMI for Lufthansa")?
Also ein Lufthansa Flug operated by BMI

Ganz genau:
Auf dem E-Ticket stand LH 123 Lufthansa (LH)

Auf der Bordkarte im Lufthansa Design BMI
Carrier
BD 456