Aktueller Aufsatz zu "Servicegebühren" bei Flugbuchungen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
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Für Kenner habe ich gerade was Nettes entdeckt:

NJW 2012 S. 1537

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg und Prof. Dr. Walter Frenz kommen zu dem Ergebnis:
Zahlt man mehr, als auf der Trefferseite zu sehen ist, so sollte man anfechten, um den Mehrpreis zurückfordern zu können. Grundlage: Art. 23 I VO 1008/2008

Grüße
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Der Beitrag ist ein Brüller. Das zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhalten des Verkäufers liege darin, den Kunden mit Hilfe des Preises ohne Servicegebühren auf die Seite gelockt zu haben. Das hätten sich unsere Forums-Wiki-Juristen nicht schöner ausdenken können. Dass der Aufsatz weder genau zwischen der Vermittlungsgebühr und dem Flugpreis unterscheidet noch ein Wort zur Frage einer etwaigen Teilnichtigkeit enthält, gibt ihn vollends der Lächerlichkeit preis.