Neue Zoll-Taktiken Kanada
Der Zoll will Gespräche aller Reisenden an Flughäfen aufzeichnen
Wenn Sie demnächst nach Kanada fliegen, sollten Sie besonders vorsichtig sein, worüber Sie am Flughafen reden. Wenn es nach dem Willen des kanadischen Zolls geht, wird künftig jedes Worte abgehört, das an einem Flughafen gesprochen wird.
Mit der Hilfe hochauflösender Kameras und versteckter Mikrofone will Kanadas Zollbehörde Canada Border Services Agency private Gespräche an Flughäfen überwachen. Begründung: der Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Schmuggel. Diverse Organisationen melden Bedenken an.
Die Geräte wurden laut CBSA bereits an vielen kanadischen Flughäfen installiert und seien funktionsfähig. Bisher würde die Technik noch nicht genutzt, sie soll aber bald aktiviert werden. Ein Termin wurde nicht genannt.
Nach einer 2008 durchgeführten Untersuchung sollen 58 Banden an Flughäfen in Kanada aktiv sein. Nach diesem Bericht werden entweder Flughafenmitarbeiter bestochen oder eigene Leute eingeschleust, um geschmuggelte Ware durch den Zoll zu lotsen.
Kanada sagte in einer aktuellen Initiative diesen Schmugglerringen den Kampf an. Zunächst wurden vom Zoll kontrollierte Bereiche eingerichtet, in denen Beamte nicht nur Reisende befragen und durchsuchen dürfen, sondern auch Flughafenmitarbeiter. Jetzt soll als nächster Schritt die versteckte Überwachung per Kamera und Mikrofon folgen.
Weil mit Hilfe dieses Systems nicht nur Gespräche von Passagieren aufgezeichnet werden können, hat die Gewerkschaft der Flughafenmitarbeiter bereits Bedenken angemeldet, dass persönliche Gespräche am Arbeitsplatz abgehört und in der Mitarbeiter-Akte vermerkt werden könnten. Offenbar wurde die Gewerkschaft nicht im Vorfeld über die Pläne benachrichtigt. Ein Sprecher sagte, er habe erst durch Anfragen von Journalisten davon erfahren.
Trotz Sonderregeln für Zollbereiche müsse sich auch die CBSA an geltendes Recht halten, kritisierte ein Gewerkschafter. So sei für derartige Installationen eine Inspektion durch die Datenschutzbehörde vorgesehen. Das Urteil der Datenschützer sei zwar nicht bindend, die Anmeldung sei dagegen obligatorisch. Wie die Tageszeitung »The Ottawa Citizen« erfuhr, hielt es der Zoll bisher nicht für nötig, seine Schnüfflerpläne den Datenschützern zu melden.
Autorisierte Quelle: Schweizer Infobrief
MOD: hier schon vor 1 Monat gepostet (maxbluebrosche)