Fluggastrechte: BA macht Fehler bei Umstellung von BD Flügen

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flospi

Erfahrenes Mitglied
11.02.2010
1.286
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CH-SZ
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Ein Freund von mir ist kürzlich BSL-LHR-EDI und zurück geflogen. Das Ticket wurde ursprünglich bei BD gekauft. Dann wurde die Strecke von und nach BSL ja von BA selber übernommen und er wurde entsprechend umgebucht. Auf dem Hinflug hat auch alles geklappt (abgesehen von einer kleinen Verspätung). Auf dem Rückflug allerdings hiess es in EDI, er müsse dann in LHR noch an den Transitdesk, da man ihm den Boardingpass LHR-BSL nicht ausstellen könne. In LHR angekommen (ca. 45 Minuten vor dem Anschlussflug) hiess es am Transferdesk, der Flug sei geschlossen und er müsse den nächsten (letzten) Flug nach BSL nehmen.
Welche Artikel von 261/2004 ziehen jetzt?
- Artikel 4 Absatz 3, was zusätzlich zu dem oben erwähnten Flug ja auch noch Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a) (250 EUR) nach sich ziehen würde?
- Artikel 4 Absatz 1, also der frühest mögliche Ersatzflug und dann noch Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), was auch 250 EUR beinhalten würde?

Schlussendlich würde das ja aufs gleiche hinauslaufen. Oder übersehe ich etwas und liege komplett falsch?