Anspruch auf Rückzahlung?

ANZEIGE

patiku

Neues Mitglied
14.07.2012
1
0
ANZEIGE
Liebe Forumgemeinde,

ich ab mal eine Frage, und würd euch gerne um Rat bitte. Ich wurde gestern abend den Zutritt zum Flugzeug verweigert wegen einem Missverständnis (bzw. wegen fahrlässiger Behandlung seitens der Flugbegleiterin) und möchte nun wissen Ob ich was dagegen tun könnte. Ich habe schon eine Beschwerde an der Fluggesselschaft eingereicht, behaupte jedoch nicht dass das etwas bringen wird.

Folgendes ist geschehen:Check-in wurde per Handy um 6:36 Uhr vorher erledigt, es musste kein Gebäck abgegeben werden, da ich nur Handgepäck mithatte. Ich kam im Flughafen um 16:10 an, ging durch die Polizei Kontrolle und saß schon um 16:25 im Warteraum unmittelbar neben dem Boarding Gate.

Um 17:00 gab es noch eine wesentlich große Menge (circa 25) an Passagiere, die noch zum Einsteigen warteten und ich musste (gesundheitlich bedingt) dringend auf die Toilette. Diese befand sich nur wenige Meter vom Boarding Gate. Als ich zurückkam, um 17:05, das sind 5 Minuten nachher, wurde mir den Beitritt in dem Flugzeug plötzlich verweigert. Ich erklärte die Flugbegleiterin dort, die mich auf eine besonders unhöfliche Weise ansprach, dass ich schon dort im Wartesaal seit über eine Halbe Stunde saß, auf das Einsteigen gewartet habe und nicht spät angekommen bin! Ich war nur 5 Minuten auf die Toilette und diese befindet sich im gleichen Bereich, nur 20 Meter vom Boarding Gate entfernt! Ich erklärte sie auch, was für mich ziemlich peinlich war, da ich seit einigen Stunden unter erhebliche Magenbeschwerde litt, Grund warum das Warten bis zum Einsteigen für mich einfach nicht möglich gewesen sei. Das Warten bis die 20 restlichen Passagiere ihr Platz im Flieger nahmen war in meiner gesundheitlichen Umständen nicht möglich. Hätten sie nachgeschaut ob es sich noch Passagiere auf die Toiletten befanden, hätten sie gesehen dass ich dort war.

Sie schrie mich an, dass es meine Schuld sei und nicht ihrer (schreien, Echtes schreien), verwies mich auf eine ziemlich respektvolle Weise ab und sagte lediglich dass mein Flug „is closed“, dass meine Check-In schon gecancelt wurde und dass es nicht gäbe, was ich tun könne. Ich konnte kaum glauben, was vor mir geschah! Sie ließ mich nicht mal fertig reden und ging vom Platz weg, bevor ich fertig gesprochen hatte. Ich versuchte sie zu erklären dass ich einen zweiten Flug im Barcelona um 21:15 nehmen musste und dieser auch nicht umbuchbar war. Die Dame schien es egal zu sein, ein Passagier innerhalb von zwei Minuten zwei Flüge (eine davon international) komplett wegzunehmen. Ich wurde einfach verneint und unfreundlich abgewiesen.

Ich rief sofort die Austrian Airlines Office an, keine Mitarbeiter schienen mich zu glauben oder mir helfen zu können. Ich ging hin und versuche beides eine Umbuchung durchzuführen sowie die Erstellung einer schriftlichen Beschwerde einreichen. Jedoch keiner von beiden gelang. Eine Umbuchung in die Uhrzeit war nicht mehr möglich und die „Lösungen“ das die Servicemitarbeiterin mir bat waren keine echte Lösungen an sich, da ich das Geld für die beide Flüge nicht zurückerhalten würde, und die neue mögliche Flüge die ich buchen soll um ein 3-Faches mehr kosteten.

Ich habe selber sechs Jahre als Handling Agent im Gran Canaria Flughafen gearbeitet und habe nie so einen Umgang mit einem Passagier gesehen oder miterlebt. Vor allem wenn man betrachtet, dass es noch 10 Minuten bis zum Abflug gab und die Flugbegleiterin problemlos mich durchgelassen können hätte. Ich weiß nicht ob ihr Benehmen gegenüber mir durch mein dunkles Aussehen oder die Tatsache dass ich mit ihr Englisch statt Deutsch sprach verursacht wurden. Unabgesehen von der erheblichen Geld- und Zeitverlust, diese war mit großem Abstand, einer der unangenehmsten Erfahrungen, die ich je machen durfte und ich habe mich nie so respektlos behandelt gefühlt.

Zwei Flüge weg, zwei Zugtickets umsonst, den Verdienst von dem heutigen Arbeitstag weg (es war ja mir unmöglich einen Flug heute Abend zu finden) und nun muss ich zusätzlich 240 Euro für ein neues Ticket bezahlen?? Einfach unglaublich.

Ich werde zum Konsumentenschutz auch gehen, möchte aber vorab wissen ob es was bringen wird, da es immerhin mein Wort gegen das Wort der Flugbegleiterin ist, die den Mitarbeitern versichert hat dass ich mich nicht dort rechtzeitig befand.

Ich wäre über jede Ratschläge dankbar!
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Wegen des unhöglichen Umgangs kann (und sollte )man sich bestimmt beschweren.

Aber bei der Sache sehe ich da keine Handlungsmöglichkeiten für Dich. Wenn Du nach der auf der Bordkarte vermerkten Einstiegzeit am Gate bist, braucht die Airline Dich nicht mitzunehmen. Sicherlich wird es ab und zu toleranter gehandhabt, aber man hat überhaupt keinen Anspruch darauf. Da ist man einfach auf die Gnade seitens der Airline angewiesen, weil es Deine Schuld ist, nicht rechtzeitig am Gate gewesen zu sein.

Es ist zwar Pech, dass Du auf die Toilette musstest, unterscheidet sich im wesentlichen aber nich von dem Fall, wenn Du etwa wegen einer plötzlichen Erkrankung gar nicht zum Flughafen kommen kannst. Wenn Du eine Reiserücktrittskostenversicherung hast, kannst Du vielleicht über sie die Reisekosten zurückerstattet bekommen (das Gesundheitsproblem muss dann wohl von einem Artzt bestätigt werden).

Ich frage in so einem Fall immer zuerst am Gate, ob ich nicht noch schnell auf die Toilette kann (bei "nein" kann man einfach die Toilette im Flieger nutzen).
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Wegen des unhöglichen Umgangs kann (und sollte )man sich bestimmt beschweren.

Aber bei der Sache sehe ich da keine Handlungsmöglichkeiten für Dich. Wenn Du nach der auf der Bordkarte vermerkten Einstiegzeit am Gate bist, braucht die Airline Dich nicht mitzunehmen. Sicherlich wird es ab und zu toleranter gehandhabt, aber man hat überhaupt keinen Anspruch darauf. Da ist man einfach auf die Gnade seitens der Airline angewiesen, weil es Deine Schuld ist, nicht rechtzeitig am Gate gewesen zu sein.

Es ist zwar Pech, dass Du auf die Toilette musstest, unterscheidet sich im wesentlichen aber nich von dem Fall, wenn Du etwa wegen einer plötzlichen Erkrankung gar nicht zum Flughafen kommen kannst. Wenn Du eine Reiserücktrittskostenversicherung hast, kannst Du vielleicht über sie die Reisekosten zurückerstattet bekommen (das Gesundheitsproblem muss dann wohl von einem Artzt bestätigt werden).
Exakt so sieht es aus.
Du warst zu spät am Gate.
Kulanz kann immer gewährt werden, ist aber eben Kulanz - und darauf gibt es keinen Anspruch.
Wenn Du jahrelang selbst im Ground Handling gearbeitet hast, sollte Dir dieser Umstand ja bestens bekannt sein.

Bzgl. des ungebührlichen Verhaltens des Gateagents kannst Du natürlich eine Beschwerde an die AUA formulieren.
Ich würde aber nicht damit rechnen dass sich die AUA deshalb an den entstandenen Zusatzkosten beteiligt.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Für die Airline ist nur maßgeblich, dass du während des Boardings nicht am Gate warst. Ob du zu spät oder gar nicht kommst, oder warum das so ist, spielt keine Rolle und die Airline ist auch nicht gezwungen, die eigenen Regeln diesbezüglich zu lockern - ich sehe hier auch keine Chance auf irgendwelche Ansprüche außer dem Bitten um Kulanz (und auch da wird nicht viel kommen).

Was ich mich noch frage: Dass du nicht ausgerufen worden bist, ist normal (nicht am Flughafen eingecheckt) - aber eigentlich müsstest du doch die "last calls" gehört haben? In der Umgebung nachschauen muss aber definitiv kein Mitarbeiter - schon gar nicht auf den Toiletten.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

embraer

Guest
Gibt es eigentlich eine klare Regel, wann die Airline einen nicht mehr mitnehmen muss? Wenn beispielsweise das Boarding um 1800 Uhr beginnt, die Abflugzeit ist erst 1845 Uhr. Könnte die Airline um 1805 Uhr sagen "alle bis auf den Herrn embraer sind schon an Bord, wir gehen" und ich gehe leer aus, wenn ich um 1810 Uhr (35 Min. vor Abflug) am Gate bin?
 
S

spucky

Guest
Die haben innerhalb von 5 Minuten 25 Passagiere abgefertigt und dann nach der normalen Wartezeit den Flug geschlossen?

Recht sportlich, wie mir scheint....
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Gibt es eigentlich eine klare Regel, wann die Airline einen nicht mehr mitnehmen muss? Wenn beispielsweise das Boarding um 1800 Uhr beginnt, die Abflugzeit ist erst 1845 Uhr. Könnte die Airline um 1805 Uhr sagen "alle bis auf den Herrn embraer sind schon an Bord, wir gehen" und ich gehe leer aus, wenn ich um 1810 Uhr (35 Min. vor Abflug) am Gate bin?

Die klare Regel steht auf Deiner Bordkarte.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Neun, da steht formaljuristisch (und darum geht es ja bei der Frage) die Zeit, zu der das Einsteigen ENDET und ab der man Dir das Mitfliegen verweigern kann.
 
E

embraer

Guest
Neun, da steht formaljuristisch (und darum geht es ja bei der Frage) die Zeit, zu der das Einsteigen ENDET und ab der man Dir das Mitfliegen verweigern kann.

Unschöne Sache...

"Boarding Time" sagt doch ganz klar, das Du ab diesem Zeitpunkt am Gate stehen musst.

Mag schon sein. Mir wurde aber häufig, auch schon von Personal der Airline, gesagt, ich könne beispielsweise gut so lange in der Lounge bleiben, bis das Boarding auf der Tafel angezeigt wird. Und da bin ich ja dann auch noch nicht am Gate...

Auf alle Fälle ziemlich praxisfremd das Ganze. Ich hatte noch NIE ein Problem, wenn ich 15 Minuten vor der geplanten Abflugszeit am Gate war...
 
  • Like
Reaktionen: Unwissender
S

spucky

Guest
In der Praxis funktioniert es sicher oft. Aber es gibt halt keine Garantie.

Ich bin in LHR auch schon als allerletzter eingestiegen, selbst die Dame die die Türen zu macht war noch vor mir (jaja, sie hat auf mich gewartet :) )
Auch auf Hawaii sind wir mal staubedingt auf die letzte Tüte erschienen, wir saßen noch nicht, da wurde die Maschine bereits vom Gate geschoben.

Alles kann, nichts muss.....
 

AnneSommer

Aktives Mitglied
20.07.2010
142
0
im schönen Hunsrück
Ich bin Laie und kenne mich nicht ansatzweise so gut aus wie die erfahrene USER hier aus.

Ich würde 2 Sachen erstmal trennen

1) Die Art und Weise mit Dir umgegangen wurde. So oder so war das Verhalten der Mitarbeiterin gegenüber Dir nicht in Ordnung.

2) Ob Du zu Recht abgewiesen wurdest. Meiner Meinung nach ist das Personal nicht verpflichtet in den Toiletten/Restrooms nach zu schauen. Das ist nicht deren Aufgabe.
Wenn Du wirklich zu spät fürs Boarding am Gate warst, wirds Du keine Chance haben bzw. wird es dein Verschulden sein. Was mich wie "Boarding" wunder hast Du
den kein Final/Last Call fürs Boarding gehört? Normalerweise rufen die Agents am Gate zumindestens doch einen (allgemeinen) Final/Last Call fürs Boarding aus? Das
nur noch 25 vor Dir ? WAren es insgesamt nur wenig Pasagiere oder hat dasBoarding schon von längere Zeit begonnen ?

Die DIskussion/Erläuterung zur Angabe der Boardingtime finde Ich interessant. Ich bin Wenigflieger. Vielleicht bin Ich dewegen nicht so "relaxt" wie manche Vielflieger und/oder gehe Ich lieber auf Nummer Sicher. Ich bin immer mindestens 30 Minuten vor der Boarding am Gate . Erst Recht wenn es wie bei BA heißt Gate schließt um xx : xx

Anne
 
S

spucky

Guest
Bei 1. hat er dann ggf. aber das Problem, dass die betreffende Dame das ganze möglicherweise anders sieht. Gibt es einen Zeugen für die verbale Entgleisung?

Insgesamt kommt mir das doch alles etwas merkwürdig vor. Ja, man kann sicher aufs Klo gezwungen werden. Aber wie fertigt man 25 Personen in 5 Minuten ab und schließt dann das Gate? Wenn noch ein bereits eingecheckter Passagier fehlt, wird man doch sicher die Tore noch über den planmäßigen Zeitraum offen lassen und ruft den fehlenden Passagier? Jedenfalls höre ich das immer wieder auf den diversen Flughäfen.

Und ich persönlich hätte bei nur noch 5 Minuten das Gate-Personal gefragt, ob ich noch auf Toilette kann. Dann hätten sie gesehen, dass ich ja grundsätlich da bin...

Ich will das nicht schönreden, so ein Verhalten ist nicht tragbar, allerdings habe ich mit der Schilderung insgesamt ein kleines Problem.
 

AnneSommer

Aktives Mitglied
20.07.2010
142
0
im schönen Hunsrück
@spucky Da hast Du einen Punkt. Ich kenne es auch so, daß es "Finale Calls" gibt. Und meisten nicht nur einen. Ob "Persönliche, also mit Herr/Frau Mustermann oder allgemein. Wäre es knapp gewesen hätte ich auch kurz "Bescheid" gesagt. Klappt doch normalerweise.

Anne
 

Oli73

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
882
0
VIE oder 76K
2 Punkte:

- Warum zur Hölle sprichst du nicht vorher mit dem Ramp Agent, gerade dir sollte das Risiko bewusst sein

- 25 Paxe in 5 Minuten sind doch nicht unrealistisch, dazu benötigts nichtmal self-boarding mMn
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Abgesehen von deinen unpräzisen (Zeit-)Angaben sieht das schon beweisrechtlich nicht gut für aus, wenn du alleine geflogen bist... Du hast theoretisch zwei rechtliche Ansatzpunkte, nämlich Schadenersatz wegen schuldhaft verweigertem Boarding bzw. verschuldensunabhängiger pauschaler Ausgleichszahlung nach der EU-VO 261/2004. Bei letzterem sind die rechtlich zu nehmenden Hürden nicht ganz so hoch.

Auch wenn ich davon ausgehe, dass es eine österreichische Geschichte ist (AUA, Konsumentenschutz), für D hat der BGH mal folgende Eckpunkte aufgestellt:

Nach ihrem Wortlaut sagt die Verordnung nichts darüber, wann sich der rechtzeitig zur Abfertigung für den Flug erschienene oder auf diesen "verlegte" Fluggast zum Einstieg am Flugsteig einfinden muss. Es liegt nahe, dass sich der Fluggast, wenn nicht zur angegebenen Einsteigezeit, zumindest bis zum Ende des Einsteigevorgangs am Ausgang eingefunden haben muss. Eine Verweigerung des Einstiegs kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn das Flugzeug seine Parkposition bereits verlassen hat und ein Einstieg eines weiteren Fluggastes tatsächlich nicht mehr möglich ist.


Der BGH legt sich nicht fest, wann definitiv Schluss ist. Diese Grauzone könntest du durchaus mal in Ö vom Konsumentenschutz ausloten lassen. Dass es dabei neben Sachumständen (Bus, Fluggastbrücke) um Bruchteile von Minuten gehen kann, belegt dieser Thread aus einem Nachbarforum.
 
Zuletzt bearbeitet:

XYSailor

Erfahrenes Mitglied
04.12.2010
472
0
DRS
Warten die mit dem Schließen des Gates eigentlich länger, wenn ein eingecheckter aber nicht erschienener Pax Gepäck aufgegeben hat? Ist ja auch nervig und kostet noch ein paar Minuten den/ die Koffer wieder zu finden und entladen.
 

marcuscello

Erfahrenes Mitglied
19.11.2011
1.459
10
Ich bin es Leid, deine Geschichte zu hören.

1. Wenn Du Dich beleidigt bzw. diskriminiert gefühlt hast, solltest Du Dich jedenfalls bei AUA sowie bei der entsprechenden Gleichbehandlungsabteilung / -Behörde beschweren. Dabei möglichst sachlich bleiben.
2. Wegen der Verweigerung vom Boarding ist es tatsächlich eine Kulanz-Sache. Ich selbst hatte mal in HH 10 Minuten vor Abflugzeit ins Flugzeug gerannt, während am Gate niemand mehr war sowie Gate closed darauf stand. Ich wusste das war mein Fehler und habe mich entschuldigt sowie freundlich gefragt, ob ich doch noch mitkommen durfte. Nach kurzer Überlegung haben sie mich doch noch mitgenommen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der Hinweis weiter oben auf die BGH-Entscheidung ist korrekt.

Man muss klar unterscheiden:

Um die EU-VO261/2004 zur Anwendung zu bringen, muss man sich rechtzeitig zur ABFERTIGUNG einfinden, also entsprechend der Vorgabe der Airline bzw. 45 Min. vor Abflugzeit,wenn es keine Zeitvorgabe gibt.

Ein rechtzeitiges Erscheinen am GATE gibt es hingegen nicht. Allerdings liegt keine Nichtbeförderung vor, wenn sich die Airline auf einen "vertretbaren Grund" berufen kann. Und hier beginnt es, spannend zu werden. Tendenz ist aktuell, dass ein "vertretbarer Grund" vorliegt, wenn die Bordtüren bereits geschlossen sind.

Kein "vertretbarer Grund" liegt vor, wenn ein Bording noch unproblematisch möglich ist, etwa weil der Flieger mit geöffneter Bordtür noch am Finger steht oder weil der letzte Bus noch nicht abgefahren ist. Beweislast liegt bei der Airline.

Sieht also gar nicht mal so schlecht aus. Folge sind Ausgleichszahlung und Ersatz der Kosten für die Ersatzbeförderung etc.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Warten die mit dem Schließen des Gates eigentlich länger, wenn ein eingecheckter aber nicht erschienener Pax Gepäck aufgegeben hat? Ist ja auch nervig und kostet noch ein paar Minuten den/ die Koffer wieder zu finden und entladen.

Der Logik nach müssen sie in diesem Fall das Gate noch früher schließen, weil das Ausladen des Koffers eben ein paar Minuten dauert, die man einplanen muss :)

Andererseits erhöht das Gepäck die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Pax zumindest am Flughafen befindet, was bei einem Online Checkin ohne Gepäck nicht der Fall ist. Zumindest wird's wahrscheinlich eine Durchsage geben, damit der Pax XXX schleunigst zum Gate geht.
 
E

embraer

Guest
Wie ist es eigentlich, wenn man beim Umsteigen den Anschluss verpasst, obwohl man diesen theoretisch noch hätte erwischen müssen?
Beispiel: Flug über FRA mit 1 Std. Aufenthalt in FRA gebucht. Zubringer hat eine Viertelstunde Verspätung. Also nur noch 45 Minuten, müsste aber reichen. Der Passagier kommt aber trotzdem zu spät zum Gate des Anschlussfluges weil er nicht so schnell laufen kann und ausserdem nach dem Weg suchen musste. Bezahlt in diesem Falle die Airline Verpflegung, Flugumbuchung etc.?