Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
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Ich hätte mal eine Frage an diejenigen hier, die sich steuerrechtlich auskennen.

Bisher kannte ich folgende Regelung:

- Tagespauschale wird steuerfrei bezahlt z.B. 24€ in Deutschland
- Abzüge, wenn z.B. das Hotel eine Rate mit Frühstück hatte und man das Frühstück nicht abwählen konnte oder wenn man weniger als 24h unterwegs war
- wenn Frühstück ausgewiesen ist, wird es NICHT erstattet

Neue Firma, neue Regelung:

- Es werden grundsätzlich KEINE Tagespauschalen (oder Übernachtungspauschalen) bezahlt
- Frühstück, Mittagessen, Abendessen wird nach Rechnung 100% erstattet (keine Gourmetrestaurants oder 5 Flaschen Wein:rolleyes:)

Ich dachte immer, wenn man die Aufwendungen 100% erstattet bekommt, wäre das ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern wäre (mit der Gehaltsabrechnung) -zur Info: die Firma ist kein kleiner Mittelständler sondern eine der größten deutsche Firmen:censored:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
könnte ja sein, daß die Firma die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt? Oder daß das dicke Erwachen dann mit der Gehaltsabrechnung kommt?
Aber grundsätzlich ist es so, daß die "Pauschalen" die steuerlich anerkannten Obergrenzen darstellen.
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
könnte ja sein, daß die Firma die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt? Oder daß das dicke Erwachen dann mit der Gehaltsabrechnung kommt?
Aber grundsätzlich ist es so, daß die "Pauschalen" die steuerlich anerkannten Obergrenzen darstellen.

Zur Sicherheit einen Kunden mitnehmen, dann droht kein Sachbezug.

Bei den Getränken geht das einfach (Flasche Wein oder mehrere Bier sind schnell getrunken)

Beim Essen hat halt einer das Schnitzel, der andere den Salat gegessen.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
könnte ja sein, daß die Firma die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt? Oder daß das dicke Erwachen dann mit der Gehaltsabrechnung kommt?

so dürfte es sein. alles was über den steuerfreibetrag für die tagespauschalen hinausgeht wird mit dem gehalt im rahmen der gehaltsabrechnung versteuert.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
so dürfte es sein. alles was über den steuerfreibetrag für die tagespauschalen hinausgeht wird mit dem gehalt im rahmen der gehaltsabrechnung versteuert.

Kommt das denn vor? Da hätte ja jeder Mitarbeiter einen Kunden dabei, beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen - wenn ihn sonst die Versteuerung trifft.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Danke, Freunde - so hatte ich das auch in Erinnerung, aber meine "neue" Firma ist wie gesagt, einer der größten deutschen Firmen! Die werden das schon richtig machen, oder?
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Ich hatte Jahrelang Echtkosten-Abrechnung und habe nie etwas versteuert / über die Gehaltsabrechnung versteuert bekommen.

Die Diäten sind ja wirklich unrealistisch. Wie soll ich um € 26,40 in AT mich den ganzen Tag versorgen? Im Aussen-Einsatz? In den meisten Hotels reicht das nicht für das Frühstück!

Ich glaube, dass hier, solange keine übertriebene Publizität erlangt wird, schon etwas Augenmaß beim Finanzamt zum Tragen kommt. Ist das Frühstück beim Zimmer dabei, müsste man theoretisch die sagenhafte Diät ja um das Frühstück kürzen.

Aber wie gesagt. Im Zweifelsfall, besser nur mit Kunden Speisen einnehmen, niemals allein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Die Diäten sind ja wirklich unrealistisch. Wie soll ich um € 26,40 in AT mich den ganzen Tag versorgen? Im Aussen-Einsatz? In den meisten Hotels reicht das nicht für das Frühstück!

Ich glaube, dass hier, solange keine übertriebene Publizität erlangt wird, schon etwas Augenmaß beim Finanzamt zum Tragen kommt. Ist das Frühstück beim Zimmer dabei, müsste man theoretisch die sagenhafte Diät ja um das Frühstück kürzen.

Aber wie gesagt. Im Zweifelsfall, besser nur mit Kunden Speisen einnehmen, niemals allein.

ich spreche von DE, daß in AT die Frühstückspreise über 25€/Person liegen bezweifle ich aber...?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Ich hatte Jahrelang Echtkosten-Abrechnung und habe nie etwas versteuert / über die Gehaltsabrechnung versteuert bekommen.

Dann hast Du vermutlich entsprechend immer Belege eingereicht. Nachgewiesene Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten können ja mit entsprechendem Nachweis ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden.

Einzig für die Verpflegungsmehraufwendungen gilt die Einschränkung, dass diese nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt werden.
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Kommt das denn vor? Da hätte ja jeder Mitarbeiter einen Kunden dabei, beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen - wenn ihn sonst die Versteuerung trifft.

es gibt aber einen unterschied zwischen deiner eigenen verpflegungspauschale und "geschäftsessen" und anderen ausgaben. hier im thread geht es doch um die ausgaben zur "selbstverpflegung".
der arbeitgeber darf verpflegungskosten nur bis zu den gesetzlichen pauschalen steuerfrei gewähren. tut er das nicht, bist du eigentlich in der pflicht bei deiner eigenen steuererklärung den "überschuss" zu deklarieren und zu versteuern.

ist man beispielsweise als berater tätig und mehr als 3 monate am gleichen einsatzort, dann gibt es gar keinen steuerfreien verpflegungsaufwand mehr. ab dem 1. tag des vierten monats am gleichen einsatzort ist die vom arbeitgeber erstattete verpflegungspauschale zu 100% zu versteuern.

p.s. vielleicht hat der neue arbeitgeber ja die XT600-beiträge im forum verfolgt, wo er damit kokettiert hat - alle pauschalen in anspruch zu nehmen, aber dann günstigere unterkünfte etc. zu buchen, um mit dem differenzbetrag den reibach zu machen. reisekostenerstattung streng nach beleg verhindert natürlich solche "spielereien".
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
tut er das nicht, bist du eigentlich in der pflicht bei deiner eigenen steuererklärung den "überschuss" zu deklarieren und zu versteuern.
Da die Verpfehlungspauschalen in den Bereich Lohn fallen, ist eigentlich der Arbeitgeber verpflichtet, für die Versteuerung zu sorgen, wenn er mehr als den Freibetrag ausbezahlt. Hier besteht u.a. die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für eine die Freibeträge übersteigende Erstattung eine Pauschalversteuerung nutzt.
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Kommt das denn vor? Da hätte ja jeder Mitarbeiter einen Kunden dabei, beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen - wenn ihn sonst die Versteuerung trifft.

das würde natürlich sofort jedem finanzbeamten/wirtschaftsprüfer auffallen :)

bei meiner alten firma wurde im letzten jahr meiner tätigkeit dort die reisekostenrichtlinie dem mutterunternehmen angepasst. zusätzlich zu den gesetzlichen pauschalen gab es nochmal prozentuale aufschläge von bis zu 100%. allerdings jeder cent, der über der gesetzlichen pauschale bezahlt wurde, wurde auch mit dem gehalt versteuert.
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
ich spreche von DE, daß in AT die Frühstückspreise über 25€/Person liegen bezweifle ich aber...?

Ich komme aus dem Zentrum von Wien. Immer wenn ich nach DE komme, freue ich mich, wieviel der Euro bei Euch wert ist. Ob MUC, BER oder HAM, ich bin immer vom Preis-/Leistungsverhältnis entzückt.

Ich bin ehrlich gesagt sehr selten in AT-Hotels (Ausnahme Salzburg), aber es scheinen sich die international üblichen ca. € 29,- auch hier durchgesetzt zu haben. Jedenfalls kosten die Zimmer der gleichen Kette in Wien & Salzburg mehr als in MUC / BER / HAM. Dafür kriegt man in VIE ein zentrale Pension oder mind. einen Stern weniger.

Aber vielleicht quartiere ich mich für 3 Wochen an der Ringstraße ein, um den Status ohne Reisetätigkeit zu erhalten ;-), dann kann ich als Wiener mal eindlich wieder ein Wiener Hotel besuchen ;-))
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Dem AG steht es frei den Regelsatz für Verpflegungsmehraufwendung um 100% zu erhöhen - und zwar nicht zum Nachteil des AN. Heisst: Für D kann der AN sorgenfrei 48€ (bei 24 Stunden Abwesenheit) verfuttern, ohne, dass ihn es jucken sollte. Zudem gibt es die Möglichkeit für das Frühstück den Sachbezug i.H. von 1,57 € geltend zu machen - Achtung: Hierfür muss auf der Resevierung das Frühstück mit draufstehen.

Diese Verdoppelung wurde bei uns bis 2008 gemacht, danach gab es nur den einfachen Satz. Für die Versteuerung des Geldwerten Vorteils (pauschal 25% für die zusätzlichen 100%) ist der AG zuständig.
 
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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Das "Sorgenfrei" bezieht sich selbstverständlich auf die Tatsache, dass man selber nicht steuerlich belangt wird. Es sollte mit dem AG natürlich vorher abgemacht worden sein, dass zusätzlich 100% Zuschlag gezahlt wird!

@Fozzy: Dir wurden also die zusätzlichen 100% versteuert auf deiner Lohnabrechnung?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Ich komme aus dem Zentrum von Wien. Immer wenn ich nach DE komme, freue ich mich, wieviel der Euro bei Euch wert ist. Ob MUC, BER oder HAM, ich bin immer vom Preis-/Leistungsverhältnis entzückt.

Danke dir! Ich erinnere mich an eine Zeit mit Wiener Kollegen, die mir ähnliches erzählten:D Ja, Deutschland ist ein Preisparadies - und trotdem meckern viele wie ich auf hohem Niveau:sick:

Zudem gibt es die Möglichkeit für das Frühstück den Sachbezug i.H. von 1,57 € geltend zu machen - Achtung: Hierfür muss auf der Resevierung das Frühstück mit draufstehen.

stimmt so kenne ich das auch, wenn die Buchungsbestätigung vorliegt, die das Frühstück ohne Kosten (also incl.) mit ausweist!

Da die Verpfehlungspauschalen in den Bereich Lohn fallen, ist eigentlich der Arbeitgeber verpflichtet, für die Versteuerung zu sorgen, wenn er mehr als den Freibetrag ausbezahlt. Hier besteht u.a. die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für eine die Freibeträge übersteigende Erstattung eine Pauschalversteuerung nutzt.
diese Möglichkeit wird hierbei wohl meine Firma nutzen...
 
Zuletzt bearbeitet:

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Naja, theoretisch gibt es in D keine Hotelraten mehr, in denen das Frühstück inklusive ist. Da wir ja dank FDP ja nun das Frühstück mit anderem Steuersatz auf der Rechnung stehen haben müssen...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Das ist nicht nur dank der FDP. Das hatten alle Parteien im Wahlprogramm, einschließlich der Grünen, die das als erste gefordert hatten. Als die FDP sich dann in einem marketingtechnischen Super-Gau damit in die Nesseln gesetzt hat, wollte sich bloß niemand mehr daran erinnern.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Naja, theoretisch gibt es in D keine Hotelraten mehr, in denen das Frühstück inklusive ist. Da wir ja dank FDP ja nun das Frühstück mit anderem Steuersatz auf der Rechnung stehen haben müssen...

das stimmt, ausweisen müssen die für's Frühstück immer den reduzierten %Satz
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Die Diäten sind ja wirklich unrealistisch. Wie soll ich um € 26,40 in AT mich den ganzen Tag versorgen? Im Aussen-Einsatz? In den meisten Hotels reicht das nicht für das Frühstück!

Deswegen heisst es ja in Deutschland ja auch VerpflegungsMEHRaufwand. Denn diese Pauschale soll ja nur den MEHRaufwand abdecken. Wenn Du zuhause bist, hast Du ja auch einen Aufwand um zu essen. Diesen Aufwand + VerpflegungsMEHRaufwand sollten Dir in jeder Stadt genügen die entsprechenden Mahlzeiten einzunehmen.
Dass das nicht immer in Einklang zu bringen ist mit den Preisen in Hotels oder Mehrsternerestaurants ist vollkommen klar. Aber dort geht man ja privat auch nur hin, wenn man es sich leisten kann oder will.
Dementsprechend spricht ja auch nichts dagegen, dass sich der Mitarbeiter selbst in einem Supermarkt eindeckt und/oder eine günstigere Alternative um das Hotel herum sucht oder gar ein Zimmer mit Küche mietet.

Diese Meinung gefällt sicherlich nicht jedem, aber ich musste diese Diskussion schon diverse Male mit meinen Mitarbeitern führen, die der Meinung sind, dass sie auf jeder Dienstreise "Verlust" machen...
 
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edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Deswegen heisst es ja in Deutschland ja auch VerpflegungsMEHRaufwand. Denn diese Pauschale soll ja nur den MEHRaufwand abdecken. ...

Danke für Deine nette Erklärung und die Mühe, die Du Dir damit gemacht hast. Ich kenne alle diese Argumente, und heute, wo ich 100% Eigentümer meines kleinen Ladens bin, weiß ich schon, wie ich was verbuche.

Vor über 15 (fast 20) Jahren war das anders. Da bin ich halt in eines der besten Hotels "vor Ort" geschickt (Hotel billig "corporate rate", Extras "sauteuer") worden, habe den Tag beim Kunden verbracht, saß dann abends allein im Hotel und habe allein am Abend das x-fache der Diäten konsumiert. Menu, gute 2 Flaschen Wein, ein paar Cocktails, dann die Minibar.

Im Morgengrauen zum Kunden, nach Ladenschluss zurück. Keine Zeit, das Umfeld nach Supermärkten oder Vinotheken in Geh- oder Taxi-Distanz zu erkunden. Mit dem Taxi ins Hotel, vom Hotel zum Kunden, ich weiß nicht einmal, wo ich wirklich war.

Heute ist alles anders, zum Glück ;-))))

LG aus VIE
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Vor über 15 (fast 20) Jahren war das anders. Da bin ich halt in eines der besten Hotels "vor Ort" geschickt (Hotel billig "corporate rate", Extras "sauteuer") worden, habe den Tag beim Kunden verbracht, saß dann abends allein im Hotel und habe allein am Abend das x-fache der Diäten konsumiert. Menu, gute 2 Flaschen Wein, ein paar Cocktails, dann die Minibar.
Ich nehme an du hast eine Entziehungskur hinter drin und bleibst trocken?
 
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edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Ich nehme an du hast eine Entziehungskur hinter drin und bleibst trocken?

Nein, heute habe ich Status und buche halt Hotels mit Lounge.
Und wenn ich dort noch einen, ebenfalls durstigen Forumsbruder treffe, dann übertreffen wir mit der fiktiven Abendzeche sicher den Zimmerpreis.
Man muss nicht immer sparen ;);)