Fliegen mit Kindern, die nicht den gleichen Nachnamen haben

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rosafokker

Guest
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eigentlich schreibe ich dies hier nur rein, weil ich euch die unannehmlichkeiten, die einer dame letzens passiert sind, ersparen möchte:
sie hatte ein ticket fuer sich, ihr baby und ihren großen sohn (über zehn) in eine destination über den grossen teich gebucht. die kinder haben 2 verschiedene vaeter. der vater vom baby sitzt in kanada und wollte - nachdem er schon vorgeflogen ist und bei freunden zeit verbracht hat - noch eine woche ferien mit der familie haben. der andere vater ist der ex mann von ihr.

am flugsteig wurde ihnen auf anraten der botschaft das boarding verweigert, weil die dame keine papiere über das sorgerecht bzw. keine bestätigung dabei hatte, dass die kindsvaeter kein problem mit der reise der kinder haben...
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Du meinst sicher, dass das Problem bei der Ausreise aus Kanada aufgetreten ist, oder?

Auch ein guter Tipp (vom Einwohnermeldeamt): Bei Kindern auf jeden Fall immer einen eigenen Pass für die Kleinen dabei haben. Sonst kommt es wohl schon mal an der deutsch-holländischen Grenze dazu, dass man nicht mit dem eigenen Kind aus Holland ausreisen darf.
 
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rosafokker

Guest
Nein, das Problem wäre bei der Einreise in Kanada aufgetreten.
 

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
Letztes Jahr, Flug Düsseldorf/Tanger brauchten meine Freundin und ich echte Überredungskunst bei der Paßkontrolle. :confused:
Für den Sohn meiner Freundin, knapp ein Jahr alt, hatte sie einen eigenen Ausweis, völlig korrekt und ausreichend. Problem, das Kind hat den Namen des Vaters. Also war für die Beamten kein Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter erkennbar. Rein theoretisch könnte irgendeine Frau XX das Kind YY entführen und zum Vater YY nach Marokko bringen. Es ging bestimmt ne 1/4 Stunde hin und her.

Einerseits waren wir ja wirklich begeistert von der Aufmerksamkeit der Beamten, andererseits wollten wir ja nun doch gerne mit.

Letzten Endes durften wir mit, weil sie die Krankenkassenkarte des Kindes dabei hatte.

Empfehlung der netten Beamten - Geburtsurkunde, beglaubigte Kopie mit führen.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
apropos grenzüberschreitende reise mit kindern: ich plane in den nächsten wochen mit meinem 9-jährigen neffen und patenkind für ein wochenende nach london zu fliegen. einen eigenen kinderausweis hat er, aber was sollte ich denn sonst noch mitführen? eine bestätigung der mutter, dass die reise o.k. ist? meine schwester hat das alleinige sorgerecht, das kind aber den familiennamen des vaters.
oh mann ist das kompliziert mit den heutigen patchwork-familien :doh:
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
keine bestätigung dabei hatte, dass die kindsvaeter kein problem mit der reise der kinder haben...

Sind die Väter der Kinder unbekannt (und können somit nichts erlauben), hat die Familie somit Reiseverbot, bis die Kinder 18 sind. :idea: Außer die Mutter führt eine gesonderte Reiseerlaubnis (Sorgerechtsbestätigung) des Jugendamts(?) mit.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.024
Sind die Väter der Kinder unbekannt (und können somit nichts erlauben), hat die Familie somit Reiseverbot, bis die Kinder 18 sind. :idea: Außer die Mutter führt eine gesonderte Reiseerlaubnis (Sorgerechtsbestätigung) des Jugendamts(?) mit.

Des Vormunds denke ich mal ja. Aber in custody-DIngen sind die USA ja auch nicht ohne.
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Dann kann ich also nur Kinder entführen, welche den gleichen Nachnamen haben wie ich? Gut, dass ich Müller heiße. Oder noch besser: Chang.
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Nein, das Problem wäre bei der Einreise in Kanada aufgetreten.
Das beschriebene ist für Kanada Standard:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, ...
...
b) ...die mit nur einem Elternteil oder Vormund reisen, sollten folgendes im Handgepäck mitnehmen:

eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde
eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung - in englischer oder französischer Sprache - des nicht mitreisenden Elternteils oder eine Kopie des Sorgerechtsurteils, wenn die Eltern geschieden sind, oder eine Kopie der Sterbeurkunde oder Unterlagen, die beweisen, dass es keinen weiteren Vormund gibt.


Besuchervisum Kanada Minderjährige
 
C

carlo

Guest
Die von MUCSEN angesprochene Einverständniserklärung sollte nach Auskunft des Auswärtigen Amts mindestens diesen Anforderungen genügen:


* Personalien der Alleinreisenden
* Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
* Reiseroute
* Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
* Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
* ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)


Auswärtiges Amt - Einverständniserklärung für Minderjährige
 
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mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
apropos grenzüberschreitende reise mit kindern: ich plane in den nächsten wochen mit meinem 9-jährigen neffen und patenkind für ein wochenende nach london zu fliegen. einen eigenen kinderausweis hat er, aber was sollte ich denn sonst noch mitführen? eine bestätigung der mutter, dass die reise o.k. ist? meine schwester hat das alleinige sorgerecht, das kind aber den familiennamen des vaters.
oh mann ist das kompliziert mit den heutigen patchwork-familien :doh:
Das habe ich mit meiner Nichte auch schon gemacht. Ich hatte dabei, klar , unsere beiden Ausweise. Paßkopien von beiden Eltern, jeweils noch mal unterschrieben und eine Vollmacht, Einverständniserklärung von Vater und Mutter. Vordruck gab es bei Airberlin, es hat aber auch immer selbst entworfene Vollmacht ausgereicht. War auch jedes Mal London.
 
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f0zzyNUE

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08.03.2009
8.416
744
Das habe ich mit meiner Nichte auch schon gemacht. Ich hatte dabei, klar , unsere beiden Ausweise. Paßkopien von beiden Eltern, jeweils noch mal unterschrieben und eine Vollmacht, Einverständniserklärung von Vater und Mutter. Vordruck gab es bei Airberlin, es hat aber auch immer selbst entworfene Vollmacht ausgereicht. War auch jedes Mal London.
noch zwei fragen:
  1. in welcher sprache war die vollmacht verfasst? englisch oder deutsch oder zweisprachig?
  2. waren die kopien der eltern-pässe und die vollmacht notariell oder amtlich beglaubigt?
 

meilenfreund

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10.03.2009
6.777
5.511
In der von f0zzyNUE genannten Konstellation sollte dann noch geklärt werden, ob und wenn ja welche Anforderungen an den Nachweis des alleinigen Sorgerechts der Kindesmutter gestellt werden: also ob das entsprechende Dokument beglaubigt, gesiegelt oder was auch immer sein muß.

edit: Das überschnitt sich nun mit Posting #21.
 
Zuletzt bearbeitet:

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
Die Vollmacht war nur in deutsch. Hatte vorher Airberlin angefragt, da bekam ich die Auskunft und eben auch, daß es nicht notgedrungen der Vordruck sein muß.

Paßkopien waren nicht beglaubigt, nur von beiden unterschrieben.

Klappte bisher immer, auch wenn ich eins meiner Dorfkids mitgenommen hatte.

War aber immer Airberlin und immer London für ein WE.
 
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MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Die von MUCSEN angesprochene Einverständniserklärung sollte nach Auskunft des Auswärtigen Amts mindestens diesen Anforderungen genügen:


* Personalien der Alleinreisenden
* Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
* Reiseroute
* Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
* Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
* ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)


Auswärtiges Amt - Einverständniserklärung für Minderjährige

Das halt nur für Kanada gültige, offizielle Formular (Vordruck) ist auf der Seite verlinkt, es beinhaltet auch im wesentlichen die genannten Punkte. Übersetzung ist natürlich nicht nötig.