Einreise verweigert SKP

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Macedonian

Guest
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Hallo

vor Monaten ist folgendes passiert:

Meine Frau, Kosovarin, jedoch mit einem alten blauen jugoslawischen Pass (der seit Januar nicht mehr gültig ist) fliegt mit einem Reiseausweis für Ausländer nach SKP. In SKP wurde die Einreise verweigert, weil sie kein Visum besaß. Sie wurde abgewiesen und durfte mit dem gleichen Flieger zurück, jedoch zu einem anderen Flughafen als der Startflughafen. (Start war STR, zurück ging es nach DUS).

Beim Check-in hat die Dame den Ausweis überprüft, jedoch nichts beanstandet. Auch bei der Bundespolizei keine Probleme.

Beim Rückflug (sie wurde von der Bundespolizei seperat abgeholt) wurde ihr mitgeteilt, das man sie schon in STR gar nicht in den Flieger hätte lassen dürfen (was uns natürlich lieber gewesen wäre, als den ganzen Tag durch Europa zu fliegen).

Meine Frage: Kann bzw. wird die Fluggesellschaft uns hier was in Rechnung stellen? Bisher kam nix, die ganze Aktion ist jetzt fast 4 Monate her. Auch eine Rückfrage meiner Frau an die Flugbegleiter damals ergab, dass sie sich keine Sorgen machen muss, da es leider beim Check-in versäumt wurde und die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Das Gleiche hat mir ein Freund auch bestätigt, der am Flughafen am Check-in arbeitet.

Kurz ein paar Hintergrundinformationen:
-Sie besaß einen jugosl. Pass. Einen neuen serbischen hat sie nicht erhalten, weil sie kein JMBG besitzt (Personenkennzahl). Im alten blauen Pass ist das Feld auch leer, neue serbische Pässe werden jedoch nicht ohne JMBG ausgestellt. Daher hatten wir letztes Jahr schon die Einbürgerung in MK beantragt. Die Zusicherung kam kurz vorm Flug nach SKP. Leider erkannten dies die mazedonsichen Behörden nicht an, um ihr die Einreise trotzdem zu erlauben. Nach ihrem kurzen Trip durch Europa sind wir dann zum maz. Konsulat gefahren um ein Patni List (berechtigt zur einmaligen Einreise nach MK, sowas wie Laissez Passer) zu bekommen. Tja, wir hätten früher auf diese Idee kommen können, aber wir konnten ja nicht ahnen, dass der Reiseausweis für Ausländer im Nicht-EU Ausland nichts wert ist ohne Visum. Unser ursprünglicher Plan war, sie fliegt runter und macht dann alles von da unten aus (weil billiger und es geht schneller). Sie bekam nach Ankunft mit dem Patni List innerhalb 2 Tagen ihre Einbürgerungsurkunde und Pass. Perso war nach 5 Tagen fertig.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Mir erschließt sich hier nicht so ganz, warum man der Airline hier etwas in Rechnung stellen können sollte - insofern es keine flexible fare war. Wer einen Flug bucht, hat dafür Sorge zu tragen, dass er über die entsprechende Einreiseerlaubnis verfügt - das ist ja nun nicht Sache der Airline.
N Anspruch würde ich ggf. halt nur bei einem (full) flex ticket sehen, weil man dann das ticket ja ggf. nicht abgeflogen wäre, wenn schon beim Check-In gemeckert worden wäre. Dazu fehlen aber einige relevante Detailinformationen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Mir erschließt sich hier nicht so ganz, warum man der Airline hier etwas in Rechnung stellen können sollte - insofern es keine flexible fare war. Wer einen Flug bucht, hat dafür Sorge zu tragen, dass er über die entsprechende Einreiseerlaubnis verfügt - das ist ja nun nicht Sache der Airline.
N Anspruch würde ich ggf. halt nur bei einem (full) flex ticket sehen, weil man dann das ticket ja ggf. nicht abgeflogen wäre, wenn schon beim Check-In gemeckert worden wäre. Dazu fehlen aber einige relevante Detailinformationen.

Wenn ich den OP richtig verstehe, geht seine Frage eher in die Richtung, ob ihm die Airline etwas in Rechnung stellen könnte.
Nicht umgekehrt.

Hallo
Meine Frage: Kann bzw. wird die Fluggesellschaft uns hier was in Rechnung stellen? Bisher kam nix, die ganze Aktion ist jetzt fast 4 Monate her. Auch eine Rückfrage meiner Frau an die Flugbegleiter damals ergab, dass sie sich keine Sorgen machen muss, da es leider beim Check-in versäumt wurde und die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Das Gleiche hat mir ein Freund auch bestätigt, der am Flughafen am Check-in arbeitet.

Ich würde sagen da kommt nichts.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Wenn ich den OP richtig verstehe, geht seine Frage eher in die Richtung, ob ihm die Airline etwas in Rechnung stellen könnte.
Nicht umgekehrt.

Ich würde sagen da kommt nichts.

Schließe mich DrThax Aussage an.

Nicht ohne Grund haben wir hier im Forum mehr als einen Thread, der sich mit nicht bewilligten Boardings beschäftigt, weil die Airlines ein Risiko wittern den Passagier ob der Visa-/Einreise-/Transitbestimmungen auf eigene Kosten wieder zurück transportieren zu müssen.
 

Jack_Donaghy

Erfahrenes Mitglied
14.04.2012
625
0
CGN
Wenn ich den OP richtig verstehe, geht seine Frage eher in die Richtung, ob ihm die Airline etwas in Rechnung stellen könnte.
Nicht umgekehrt.

So ist es, das hat er gefragt. Soweit ich weiß, stellt die Airline dem Handling-Service, der eingecheckt hat im Schnitt um die 3.000,- € in Rechnung. Diese Kosten werden aber nicht an den Passagier weitergegeben!
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Die Airline wird sehr zurückhaltend sein, da der op (seine Frau) eher Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen könnte. Beim CI wird, und darf erst ein BP ausgestellt werden, wenn keinerlei Zweifel /Mangel an den zur Einreise in ein VP Land notwendigen Dokumenten besteht.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Nicht umsonst hat die LH den Dokumentencheck in FRA an die Securitas ausgelagert...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ist ja nicht klar bisher, ob es die LH war. Allerdings sind die AGB der Lufthansa (in §13.4) recht eindeutig, dass hier der Fluggast zahlen muss:

Auszug: "Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten sowie ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten."