Entschädigung bei verspätetem Prämienflug ?

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yamaha11

Reguläres Mitglied
08.01.2011
25
0
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Hallo allseits,

letzte Woche hatte ich des Spaß, mit der Familie in Asien einige Prämienmeilen durchzubringen Leider war aber der Rückflug neun Stunden später zuhause als gebucht. Meine Frage:

- Wie sieht es mit Entschädigungsleistungen aus (Prämienflug, Wohnsitz DE, Flug ab/bis ZRH) ?
- Falls ja, wie/wo/in welcher Frist geltend machen ?

Danke für jegliche Infos zum Thema.

Gruß aus dem Süden

yamaha11
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
36
0
Gilt ZRH bzw. Teile davon denn als EU Flughafen? Wenn nicht ist die EU VO sowieso hinfällig, egal wo der Wohnsitz ist. Und ansonsten kommt es sehr stark auf die Gründe für die Verspätung an. Ansprechpartner ist auf jeden Fall Deine durchführende Airline.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
in der Schweiz gilt die EU 261 Regulation auch (genauso wie in Norwegen).

Praemienfluege werden wie Bezahl-Fluege gehandhabt - zumindest will das die EU 261 so.... die meisten Fluglinien stellen sich bei Praemienfluegen aber noch doofer als sie es bei Bezahl-Fluegen ohnehin schon sind.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
In Richtung EU gibt es aber nur ENtschädigung, wenn es ein EU/CH-Carrier war.
 

yamaha11

Reguläres Mitglied
08.01.2011
25
0
Danke für die raschen Antworten.

Bei der Airline handelt es sich um TG.
Grund für die Verspätung war, daß das Flugzeug für die Rückreise aus dem vorhergehenden Einsatz zu spät bereitgestellt wurde. Wir hätten entweder eine Nacht in CPH verbringen können, weil der Anschluß nach ZRH schon weg gewesen wäre oder die neun Stunden in BKK auf den Nonstop nach ZRH warten. Wir haben uns für zweites entschieden.
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
36
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Grund für die Verspätung war, daß das Flugzeug für die Rückreise aus dem vorhergehenden Einsatz zu spät bereitgestellt wurde.

Und warum das? Wenn der Flieger z.B. wg. schlechtem Wetters erst zu spät reingekommen ist und deshalb nicht rechtzeitig wieder weiter konnte wird sich die Airline mit Sicherheit erstmal auf "unvorhersehbare Umstände" berufen und eine Entschädigung verweigern.

Aber wie gesagt: Erstmal Ansprüche bei der Airline geltend machen und schauen wie die reagieren.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Bei TG aus BKK nach Europa sehe ich keine Chancen, etwas zu bekommen, zumindest sehe ich keine einfache rechtliche Grundlage.
Was nicht heißt, dass man sich nicht dennoch beschweren kann.