Boarding Pass reproduzierbar?

ANZEIGE

halofreax

Neues Mitglied
14.11.2012
8
0
ANZEIGE
Hallo liebes Forum,
ich bin neu und hoffe ich schreibe in die richtige Kategorie.

Also ich bin mit meiner Freundin eine Woche Pauschal mit Neckermann nach Tunesien geflogen. (TUNISAIR)
Beim Hinflug hatten wir knapp 5 Stunden Verspätung.
Wieder in D angekommen, führte mich der Weg direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Er hat TUNISAIR eine Frist von 2 Wochen gesetzt, 400 € pro Person Entschädigung zu zahlen.
Daraufhin TUNISAIR: Es gehe Ihnen so schlecht und man soll Mitleid mit Ihnen haben und so weiter...

Jetzt kommt mein Anliegen:

Anscheinend besitzen wir nurnoch den Boarding-Pass vom Rückflug.
TUNISAIR möchte jetzt das wir ihnen den Boarding-Pass vom Hinflug schicken (Kopie).
Mein ANwalt meinte er hat ihn nicht bei den Unterlagen gefunden.

Man kann doch sicherlich elektronisch verfolgen das wir den Flug genommen haben.
Oder wann wir im Hotel waren usw. ???

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
 

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
Hallo halofreax,


Man kann doch sicherlich elektronisch verfolgen das wir den Flug genommen haben.

Das kann man sicherlich, aber ich bin mir nicht sicher, inwieweit die Fluggesellschaft auch verpflichtet ist, diese Daten rauszuruecken. Ich vermute ihr steht da in der Beweisschuld, ansonsten haette der Anwalt schon was gesagt.

Eine Moeglichkeit, die ich mir vorstellen koennte waere, dass ihr den Boarding-Pass per Mail zugeschickt bekommen habt (Online-Checkin?). Den koenntest du natuerlich nochmal ausdrucken, sofern du ihn hast. Weiss aber nicht, ob es diese Moeglichkeit bei Tunisair gibt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
TUNISAIR kann das sicher "elektrisch verfolgen", nur welches Interesse hätten die daran die die Daten zukommen zu lassen?
 

Julian007

Erfahrenes Mitglied
31.03.2012
850
3
Wenn Tunisair Amadeus benutzt kannst du mit hilfe deines Buchungscodes auf checkmytrip alle relevanten Daten herausfinden ;)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Ich vermute aber, dass er bei einer Pauschalreise keinen Buchungscode für den Flug bekommen hat.
 

Julian007

Erfahrenes Mitglied
31.03.2012
850
3
Evtl steht aber noch die E Ticket Nummer auf seinem Boardingpass vom Rückflug
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
steht einem bei Pauschalreisen überhaupt eine Entschädigung nach EU-Verordnung zu ? Man bucht ja die Reise von Tag X bis Tag Y, wobei die Flugzeiten nur unverbindlich bei Buchung mitgeteilt werden. Daher denke ich, dass einem kein Anspruch nach der Verordnung zusteht...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wäre bei einer Pauschalreise mit Charterflug nicht der Reiseveranstalter der geeignetere Ansprechpartner?

Und warum führt der Weg DIREKT zum Fachanwalt für Reiserecht?

Hast Du denn mal mit Neckermann Kontakt aufgenommen?
Die Flugabteilung dort hat die Verspätung ganz sicher dokumentiert, schliesslich musste ja auch die Reiseleitung in Tunesien informirt, Transfers umgebucht etc. werden...
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
1.965
Wäre bei einer Pauschalreise mit Charterflug nicht der Reiseveranstalter der geeignetere Ansprechpartner?

Nein, da man dann nur Anrecht auf eine prozentuale Erstattung aufgrund der verlorenen Zeit - ausgehend vom Reisepreis - hat. Bei mir hat sich Neckermann damals bei einer selbigen Verspätung einen netten Grund einfallen gelassen um die paar Euro nicht zu bezahlen...

Ein fachkundiger Anwalt hat dann die EU-Ausgleichszahlung bei airberlin "eingetrieben". :)
 

halofreax

Neues Mitglied
14.11.2012
8
0
Danke für die vielen Antworten.
Also das EU-Fluggastrecht greift hier, da es sich um einen Flug aus bzw. in eine EU-Zone handelt. Das bedeutet, das auch nicht-EU-Fluggesellschaften sich an die EU-Fluggastregelung halten müssen.
Ich habe vorhin nochmal mit dem ANwalt telefoniert und er sagte das sei absolut kein Problem, da der Hinflug (Ticketabnahme+Boarding) elektronisch in LEJ gespeichert wurde.
Er kümmert sich jetzt darum. Ach und TUNISAIR hat eine Geschäftsstelle in Deutschland. Die Kontaktaufnahme ist also kein Problem.
Wen es interessiert, ich kann mal die Stellungnahme von Tunisair reinkopieren.

Danke für euer reges Schreiben.

edit: Neckermann habe ich gleich angeschrieben, von denen gabs eine 40€ Scheck als Entschädigung. Den hab ich auch so hingenommen, 1. weil ich kein Unmensch bin und 2. weil mein ANwalt gesagt hat, das man da eh nicht mehr erwarten kann.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wen es interessiert, ich kann mal die Stellungnahme von Tunisair reinkopieren.

Ja bitte! Da wird Blabla von wegen höherer Gewalt kommen... Wenn überhaupt eine Antwort kommt...
Du hast es hier mit einem tunesischen Staatsunternehmen zu tun :D

Wobei es ja hin und wieder auch Wunder geben soll... Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.168
208
STR
Gab es nicht vor wenigen Tagen/Wochen ein Urteil dabei ging es um ein Paar welches der Airline keine Original Dokumente vorlegen konnte? Jedoch anders die Buchung des Fluges nachweisen konnte. Das Urteil war dann, es müssen nicht die Original Dokumente sein.
 

halofreax

Neues Mitglied
14.11.2012
8
0
Gab es nicht vor wenigen Tagen/Wochen ein Urteil dabei ging es um ein Paar welches der Airline keine Original Dokumente vorlegen konnte? Jedoch anders die Buchung des Fluges nachweisen konnte. Das Urteil war dann, es müssen nicht die Original Dokumente sein.

Gibt es da eine Quelle??? Das würde mich sehr interessieren...
 

halofreax

Neues Mitglied
14.11.2012
8
0
TUNISAIR_1 001.jpg TUNISAIR_2 001.jpg

So, zu der Aussage, das wir ja von ihren Handlingagenten ordentlich betreut wurden, will ich mal folgendes sagen:

Es war niemand von Tunisair vor Ort. Die nette Dame vom Schalter war sofort weg nachdem alle ihre Boarding-Card geholt hatten.
Abflug war 20:45 Uhr.
Achso, als wir in LEJ ankamen, stand auf dem Bildschirm Abflug um 21:50 Uhr. Ne Stunde Verspätung ist absolut kein Problem.
Wir gingen also um 21:15 Uhr in den Gatebereich.
21:50 Uhr das berühmte Läuten. Wir dachten: okay, jetzt beginnt das Boarding.
Nein es kam eine Durchsage: "Liebe Gäste des Flugs ... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, das ihr Flugzeug noch nicht in Enfidha losgeflogen ist."

WTF?!

Natürlich wurde jetzt zurückgegangen und die Information belagert. Die Frau dort tat mir echt leid. Sie informierte sich bei den zuständigen Vertretern der TunisAir. Dort wurde nur gesagt, das ein technischer Defekt vorliegt. Mittlerweile war es 23 Uhr. Auf die Anfrage ob TunisAir sich um Verpflegung kümmert, bekamen alle die Antwort: "Ich habe gerade mit TunisAir telefoniert, sie verweigern Ihnen Verpflegung zu geben, da sie kein Geld für sowas haben."

Nun ja, die andere Seite war: Ich habe dort mehrere Eltern mit Kindern gesehen. Im Flughafen war es nicht gerade warm, und es wurden nicht mal Decken oder so etwas in der Art, wenigstens für die Kinder, dort ausgeteilt.

Um 01:00 Uhr flogen wir mit Nachtflugverbot trotzdem los(y)(y) (Ausnahmeregelung)

Tja und bei sowas soll man noch ruhig bleiben?
Oder nicht zum Rechtsanwalt gehen?
Da platzt mir der Hals.

Achso noch was.
Mein Anwalt reagierte so auf das Schreiben:

"...die Ausführungen im Schreiben haben mich -gelinde gesagt- überrascht...selbstverständlich gebe ich die "Bitte" an Sie weiter...sehe derzeit keinen Grund die Gegenseite! zu unterstützen..."
Am Telefon wurde mir gegenüber noch erwähnt, ob ich nicht Tunesien retten will XD
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Natürlich ist das ärgerlich.
Ich würde mir an Deiner Stelle allerdings die Mühen eines Rechtsstreits wirklich sparen und als logische Konsequenz
inskünftig auf Flüge mit Tunisair verzichten. Selbst wenn Du vor Gericht gewinnst, musst Du erst einmal an Dein Geld
kommen... Ich sag's nochmal: Du hast es hier mit einem Staatsunternehmen eines durch und durch korrupten nordafrikanischen
Staates zu tun. Ob sich das nach der Revolution ändert, muss sich erst noch weisen.
 

halofreax

Neues Mitglied
14.11.2012
8
0
Das mag sein. Aber dafür habe ich ja den Anwalt eingeschalten.
Da ich Rechtsschutzversichert bin, kratzt mich das wenig.
Die Airline bietet ja jetzt schon sozusagen "die Hälfte" an...
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.672
389
STR
Ich verstehe den Sinn auch nicht, wenn jede Nacht unzählige Frachter rumbretteren, aber die AIP sagt dazu:
(Zeiten in UTC)

1.2 Beschränkungen in der Nachtzeit
In der Zeit von 2100 (2000) bis 0500 (0400) wird der Flugbetrieb auf dem
Flughafen Leipzig/Halle zum Schutz der Nachtruhe beschränkt. Flugbewegungen
in der Zeit zwischen 2100 (2000) bis 0500 (0400) sind nur wie folgt
zulässig (die genannten Zeiten sind Start- bzw. Landezeiten):
1.2.1 Im gewerblichen Passagierverkehr
1.2.1.1 Starts und Landungen von Luftfahrtunternehmen des gewerblichen
Linien- und Bedarfsluftverkehrs (außer Lufttaxiverkehr) von 2100 (2000) bis
2230 (2130) und von 0430 (0330) bis 0500 (0400).
1.2.1.2 Verspätete Landungen und Starts in der Zeit von 2230 (2130) bis
2300 (2200), sofern die planmäßige Ankunfts- oder Abflugzeit am oder vom
Flughafen Leipzig/Halle vor 2230 (2130) liegt und die Ankunft oder der
Abflug vor 2300 (2200) erfolgt; verfrühte Landungen in der Zeit von 0400
(0300) bis 0430 (0330), sofern die planmäßige Ankunftszeit nach 0430
(0330) liegt.
1.2.1.3 Flüge von Luftfahrtunternehmen nach 1.2.1.1., die einen Wartungsschwerpunkt
ihrer Luftfahrzeuge auf dem Flughafen Leipzig/Halle haben und
gewerblichen Linien- oder Bedarfsluftverkehr am Flughafen Leipzig/Halle
durchführen, zum Zwecke der Wartung/Instandsetzung sowie Überführungs-
/Bereitstellungsflüge dieser Luftfahrtunternehmen in der Zeit von 2100
(2000) bis 2230 (2130) und von 0430 (0330) bis 0500 (0400).
1.2.2 Im gewerblichen Luftfrachtverkehr
1.2.2.1 Flüge von Luftfahrtunternehmen, die logistisch in das Luftfrachtzentrum
am Flughafen Leipzig/Halle eingebunden sind.
1.2.2.2 Flüge von Luftfahrtunternehmen nach 1.2.2.1., die einen Wartungsschwerpunkt
ihrer Luftfahrzeuge auf dem Flughafen Leipzig/Halle haben,
zum Zwecke der Wartung/Instandsetzung sowie Überführungs-/Bereitstellungsflüge
dieser Luftfahrtunternehmen.
1.2.2.3 Flüge, die für Dienstleistungen im Sinne des § 4 Nr. 1 PostG erbracht
werden.
1.2.3 Definition Wartungsschwerpunkt
Ein Wartungsschwerpunkt im Sinne von 1.2.1.3. und 1.2.2.2. ist gegeben,
wenn ein Luftfahrtunternehmen in einem gemäß § 13 LuftGerPV genehmigten
Instandhaltungsbetrieb regelmäßig auf dem Flughafen Leipzig/Halle an
Luftfahrzeugen gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich
solcher vom sogenannten A-Check aufwärts tatsächlich durchführen lässt.
 
  • Like
Reaktionen: gruenmann