Fluggesellschaft ändert Flugdaten- 14 Stunden aufenthalt

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Cesare

Neues Mitglied
25.11.2012
7
0
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Hallo, vielleicht weiß hier jemand Bescheid.

Bei Airbaltic habe ich für Frühjahr einen Flug gebucht, bei dem ich Umsteigen muss. Flug A wurde nun so verändert, dass ich Flug B nicht bekommen würde.

Man schickt mir Alternativen, eine davon auch so, dass ich wie geplant am Endziel ankomme. Allerdings ist jede dieser Alternativen mit 14 Stunden Aufenthalt am Flughafen verbunden.

Muss ich das so hinnehmen, muss man mir wenigsten eine Unterkunft bezahlen? Oder kann ich diesen Flug stornieren? (hab ihn zusammen mit dem Rückflug gebucht, also kann ich das separat machen?) - Flüge sind auch schon bezahlt.

Vielen Dank!
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Deine Optionen dürften sein 1) eine bezahlte Übernachtung zu fordern 2) kostenfreie Umbuchuing auf einen Termin deiner Wahl 3) kostenfrei stornieren
Ist halt die Frage wie kulant sich AirBaltic zeigt, ob sie bereit sind dir eine Übernachtung zu zahlen.

Ich würde mich einfach mal bei denen melden und das fordern was du gerne hättest, dann mal schauen wie sie reagieren.
 

Cesare

Neues Mitglied
25.11.2012
7
0
Danke für die Schnelle Antwort.

Sind das Rechte, die ich habe, welche du dort als Optionen nennst? Oder kann es auch sein, dass ich mich damit abfinden muss? Mir wäre alles Recht, es ist nicht wichtig dass ich auf den Tag genau ankomme- ich will nur keine Mehrkosten haben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Grundsätzlich hättest du sogar Anspruch darauf, dass die dich auf einen anderen Carrier umbuchen. Aber das dürften recht lange Verhandlungen werden.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Grundsätzlich hättest du sogar Anspruch darauf, dass die dich auf einen anderen Carrier umbuchen.
sagt welches regelwerk?

ich meine der op hat genau 2 optionen, akzeptieren oder stornieren und zwar hin- und rückflug. alles andere wäre ein wunder oder extreme kullanz die nicht zu erwarten ist...
 

Cesare

Neues Mitglied
25.11.2012
7
0
Das heißt also, ich muss mich damit abfinden und selber die Kosten für die Übernachtung tragen? Hab ich denn wenigstens das Recht die Flüge zu stornieren? Weil so hätte ich die ja nicht gebucht.
 

Daoane

Erfahrenes Mitglied
17.10.2011
1.121
49
MUC
Ja, du kannst entweder kostenfrei stornieren oder dich damit abfinden und den Flug so antreten.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Das heißt also, ich muss mich damit abfinden und selber die Kosten für die Übernachtung tragen? Hab ich denn wenigstens das Recht die Flüge zu stornieren? Weil so hätte ich die ja nicht gebucht.

natürlich kannst du stornieren, airbaltic wird dir keine probleme machen...

es stellt sich für dich doch primär die frage ob du anders komfortabler reisen kannst (bzw zum gleichen preis). die nacht in riga (?) bekommst du unter 100 euro (auch am airport), wenn du den alternativflug antreten könntest, und warum nicht ein paar stunden riga unsicher machen?
 

Cesare

Neues Mitglied
25.11.2012
7
0
Hab ich mir auch überlegt, aber das ist mir nichts. Ich komme da am sehr späten Abend an- und muss dann das Zimmer um 10 oder so ja wieder frei machen. Dann werde ich auch einen sehr großen Koffer dabei haben, weil ich mehrere Monate im Ausland sein werde. Und dann halt so was zum Auftakt. Sehr ärgerlich.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1

Lass Dir von FREDatNET keine Bärchen aufbinden.

VO 261/2004 meinte:
Artikel 8
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
[...]
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

VO 261/2004 meinte:
Artikel 9
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist
oder
[...]
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.080
8.177
Dahoam
Lass Dir von FREDatNET keine Bärchen aufbinden.

Ich würde @FREDatNET schon glauben schenken und nicht vergessen den Artikel 5 zu zitieren!

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
...

Bis zum Frühjahr sind's glaube ich noch länger als zwei Wochen...
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
TXLover sieht das schon richtig. Unterstützungsleistungen ≠ Ausgleichsleistungen

Es gibt hier natürlich keinen Anspruch auf Kompensation, auf eine erforderliche Hotelübernachtung schon.

Ob man die Nerven hat, sich darum mit AirBaltic zu streiten, ist eine andere Frage.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
ich frage mich schon warum hier krampfhaft versucht wird irgendwelche ansprüche zu konstruieren?

es macht auch sinn sich zu beginn die grundlagen der verordnung anzusehen:

(13) Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf einen späteren Flug warten

die ganze richtlinie geht von betreuungsleistung bei einer angetretenen reise aus. wer rechtzeitig unterichtet wird hat anspruch auf genau die beiden erstgenannten möglichkeiten. erstattung oder alternative.

die richtlinie ist nicht dazu da dem passagier seine reiseorganisation abzunehmen...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
ich frage mich schon warum hier krampfhaft versucht wird irgendwelche ansprüche zu konstruieren?

Weil es so ist. Der Ausschlussgrund bezieht sich nur auf die Ausgleichszahlungen (=250€). Du zitierst dagegen nicht mal ne Norm sondern nur die Erwägungsgründe die höchstens Auslegungshilfe sind. Wir diskutieren diesesen Punkt nun gefühlt zum 1000 Mal und wieder kommt jemand der meint, er wisse es besser als TXLover&Co...

edit: Nicht so hart gemeint, aber irgendwie kommt es mir so vor.
 
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