Hotel verklagen: Macht man das?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Hallo zusammen,

ich habe gerade zwei Fälle, die mich persönlich doch ein wenig beschäftigen. Von Berufs wegen helfe ich anderen Leuten gerne, den letzten Haken, die letzte Öse zu finden, habe auch privat gerne alles schüssig, aber ich bin momentan wirklich unsicher mit meinen Fällen

1)
Deutsches Hotel, von mir gerne und öfter besucht. Hat eine 100%Zufriedenheits-Garantie (ja, es wird schon konkreter) und lässt einfach einen Teil des Wellnessbereichs "ausgeschaltet", den ich gerne am Abreisetag AUSGIEBIG nutzen wollte. Von der Zufriedenheitsgarantie möchte man plötzlich nichts mehr wissen, stempelt das als Kleinigkeit ab, bietet mir ein Freigetränk an. Dieser Fall ist rechtlich SOWAS von eindeutig. Und die Reaktion in Anbetracht der Garantie m.E. dreist. Später hieß es, es läge ein Defekt vor, aber: Was interessiert mich das bei einer Zufriedenheitsgarantie?

2.)
Ein Hotel in der Schweiz kegelt meine Buchung über Silvester mal einfach so aus dem System, Begründung: Das dürfe man einfach (da haben sie ihre AGB nicht richtig gelesen), außerdem läge ein Systemfehler vor, weswegen die ganz vielen Gästen absagen mussten, mehr als doppel belegt waren. Mir wurde da vermutlich nur storniert, weil ich eine echt günstige Rate im Rahmen einer Awardbuchung abgegriffen habe. Man bietet mir nun eine Ersatzunterkunft im Nachbarort für RICHTIG VIEL Geld an.
Die Sache ist nicht zu 100%ig, da hier vielleicht noch eine Anfechtung durchginge, falls wirklich dieser Fehler im Buchungssystem vorlag. Dank Lugano-Übereinkommen müsste ich zur gerichtlichen Klärung gerade mal 5 Minuten Fahrrad fahren.

Irgendwie stinkt es mir, mich da verhumpsen zu lassen, andererseits ist natürlich die Hotelerie doch sehr servicelastig und da frage ich mich, wie sinnvoll es ist, nun wirklich die Keule zu schwingen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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ad 1) also ich hatte 'mal den Fall, da wurde der Wellness-Bereich gerade renoviert, und obwohl wir an dem gar kein Interesse hatten, weil wir wirklich nur übernachten wollten, erhielten wir ungefragt (!) gleich 30% Preisnachlass. So handhaben das andere. Und ganz ohne "Zufriedenheits-Garantie"!
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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ad 1) also ich hatte 'mal den Fall, da wurde der Wellness-Bereich gerade renoviert, und obwohl wir an dem gar kein Interesse hatten, weil wir wirklich nur übernachten wollten, erhielten wir ungefragt (!) gleich 30% Preisnachlass. So handhaben das andere. Und ganz ohne "Zufriedenheits-Garantie"!
Klingt gut. Bei mir war es eben nur ein Teil (ich würde sagen: 1/3) des Wellness-Bereichs.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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Das Problem-Hotel aus Ziffer 1) ist doch sicherlich ein Kettenhotel.
Schon einmal über den zentralen Kundendienst probiert, das geregelt zu bekommen?
 
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Hannah

Reguläres Mitglied
06.10.2012
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2.)
Ein Hotel in der Schweiz kegelt meine Buchung über Silvester mal einfach so aus dem System, Begründung: Das dürfe man einfach (da haben sie ihre AGB nicht richtig gelesen), außerdem läge ein Systemfehler vor, weswegen die ganz vielen Gästen absagen mussten, mehr als doppel belegt waren. Mir wurde da vermutlich nur storniert, weil ich eine echt günstige Rate im Rahmen einer Awardbuchung abgegriffen habe. Man bietet mir nun eine Ersatzunterkunft im Nachbarort für RICHTIG VIEL Geld an.
Die Sache ist nicht zu 100%ig, da hier vielleicht noch eine Anfechtung durchginge, falls wirklich dieser Fehler im Buchungssystem vorlag. Dank Lugano-Übereinkommen müsste ich zur gerichtlichen Klärung gerade mal 5 Minuten Fahrrad fahren.

Dass kein Buchungssystemfehler vorliegt, wird schwer bis unmöglich im Nachweis. Außerdem würde ich persönlich nicht in einem Hotel wohnen wollen, in das ich mich "eingeklagt" habe, wäre irgendwie eine seltsame Stimmung... Oder hoffst Du auf eine Entschädigung?

Wir hatten für das kommende Silvester etwas ähnliches, wir feiern mit Freunden in einem Schlosshotel und wir hatten das 4-Tage-Arrangement gebucht, ein befreundetes Ehepaar nur zwei Nächte. Denen haben Sie dann vor einem Monat telefonisch ans Herz gelegt, doch zu verlängern oder von ihrer Buchung zurückzutreten, da die Nachfrage so groß sei. Mein +1 hat dann angerufen und dem GF mal was über Umgang mit Stammkunden erzählt, plötzlich ging es. Für uns steht jedoch fest, dass das kommende Silvester das letzte sein wird, das wir dort feiern.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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kexbox, wenn Du es nicht durchziehst, wer soll es dann machen?

wenn man mich für dumm verkaufen möchte, werde ich schon etwas stachelig. Insbesondere bei der Reservierungsgeschichte,
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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Dass kein Buchungssystemfehler vorliegt, wird schwer bis unmöglich im Nachweis.

Wobei:
Wer muss in so einem Fall wem was nachweisen?
Ich gehe davon aus, dass kexbox eine bestätigte Reservierung des Hotels vorliegen hat - da sehe ich erst mal das Hotel in der Nachweispflicht. Und selbst wenn es ein "Systemfehler" ist, müsste das Hotel nach meinem Verständnis für diesen seinen Fehler haften und zumindest eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten und eben nicht - wie kexbox schreibt - für RICHTIG VIEL Geld.
Vielleicht kann ja einer der Juristen hier eine grobe Einschätzung der Lage geben?
Wenn ich kexbox wäre, würde ich zumindest die 5 Minuten auf dem Fahrrad investieren - denn so dreist würde ich mich nicht "veräppeln" lassen...
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Wobei:
Wer muss in so einem Fall wem was nachweisen?
Zunächst wird das Hotel das behaupten, ich kann an der Stelle nur bestreiten, wobei fraglich ist, ob das Gericht dann meint, Beweis erheben zu müssen. Der ist dann durch das Hotel zu führen. Hier ist natürlich ein rieisiger Hebel vorhanden, um Schmu zu treiben, wenn man wirklich den Pfad des Rechts verlassen wollte. Durch möglicherweise zu ladende Zeugen aus der Zentrale der Kette (auch 2. ist ein Kettenhotel) wird der Rechtsstreit zudem nicht preiswerter.

Ich sehe das Problem in der etwas unscharfen Irrtumsdefinition nach deutschem Recht. Da ist man sich auch nach meiner bisherigen Recherche nicht wirklich sicher, wann Computer-Bockmist zur Anfechtung berechtigt. Halbwegs vergleichbar wäre es wohl hiermit


Ich bin schon mal leicht gestärkt durch eure ja nicht kategorisch ablehnenden Kommentare und werde mir die Sache nochmal in Ruhe ansehen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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Duisburg
Zunächst wird das Hotel das behaupten, ich kann an der Stelle nur bestreiten, wobei fraglich ist, ob das Gericht dann meint, Beweis erheben zu müssen. Der ist dann durch das Hotel zu führen. Hier ist natürlich ein rieisiger Hebel vorhanden, um Schmu zu treiben, wenn man wirklich den Pfad des Rechts verlassen wollte. Durch möglicherweise zu ladende Zeugen aus der Zentrale der Kette (auch 2. ist ein Kettenhotel) wird der Rechtsstreit zudem nicht preiswerter.

Ich sehe das Problem in der etwas unscharfen Irrtumsdefinition nach deutschem Recht. Da ist man sich auch nach meiner bisherigen Recherche nicht wirklich sicher, wann Computer-Bockmist zur Anfechtung berechtigt.

AIDA
Anfechtung bei Irrtum, Drohung, Arglistiger Täuschung - daran dürfte sich ja seit meinen lang vergangenen Ausbildungstagen nichts geändert haben.
Seit dem hat aber Kollege Computer großflächig Einzug bis in den hinterletzten Winkel gehalten.
Es wäre allgemein sicher interessant zu wissen, wer sich denn den "Fehler im System" zurechnen lassen muss. Ich gehe nach meinem laienhaften Rechtsverständnis davon aus, dass es der Betreiber des Systems sein muss - gerade deswegen achte ich auch peinlich darauf, dass in meinem Kleinunternehmen die Software fehlerfrei läuft...
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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FRA
Du bist ja gerne am Gutscheine abgreifen und klagen :rolleyes:

http://www.vielfliegertreff.de/airl...gen-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis.html

http://www.vielfliegertreff.de/vft-...-nicht-mal-richtig-anfechten-koennen-sie.html

http://www.vielfliegertreff.de/topb...ruch-auf-rechnungslegung-nach-flugstorno.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...1-2004-bei-anschlussverpassen-durch-siko.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...tz-zu-servicegebuehren-bei-flugbuchungen.html

http://www.vielfliegertreff.de/airl...ise-anderer-abflugsort-anderer-abflugtag.html

Ganz ehrlich: Ich möchte Dich auch nicht in meinem Hotel haben!!!

Dann habe ich eine Flasche Wasser auf dem Zimmer zugesagt und am Ende hat jemand vergessen, die hinzustellen und ich habe ine Klage am Hals. Das Zimmer ist um 15:00h (Einchecktermin) noch nicht fertig - Klage von kexbox. Kellner kommt nicht sofort zur Aufnahme Deiner Bestellung im Restaurant (natürlich mit 2-4-1 Gorupon-Gutschein), schon wird der gesamte Übernachtungspreis angefechtet (zugesagtes Freundlichkeit nicht erfüllt).

Du scheinst bei Deiner Rechtschutzversicherung so richtig beliebt zu sein, weil Du aus jeden kleinen Mist noch einmal Kohle rausziehen willst :rolleyes:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Zunächst danke für Deine Antwort.
Du bist ja gerne am Gutscheine abgreifen und klagen :rolleyes:
[...]Du scheinst bei Deiner Rechtschutzversicherung so richtig beliebt zu sein, weil Du aus jeden kleinen Mist noch einmal Kohle rausziehen willst :rolleyes:

Bitte lies mal die Beiträge aufmerksam. Du wirst feststellen, dass lediglich die BRE-RIX-Geschichte meine eigene Angelegenheit war. In allen anderen Fällen war ich sicher unbequem, aber stets zu Gunsten anderer. :yes:



In dem BRE-RIX Fall ging es um über 180 EUR(bei einer 150-EUR-Reise), einen Abflug in aller Herrgotsfrühe, der Organisation eines PKW zum geänderten Abflugort sowie dem Auseinanderreissen einer Reisegruppe
Bei meiner o.g. Nr. 2 geht es um 1600 EUR.
--> "Kleiner Mist" geht anders, sind wir uns da einig? Die o.g. Nr. 1 ist wohl in der Tat etwas anderes.

Deine Beispiele mit der Wasserflasche, Early Check in und Restaurantpersonal sind übrigens verfehlt: Die Zufriedenheitsgarantie setzt (wie wohl immer bei solchen Garantien) voraus, dass man das Hotel auf Probleme hinweist und Möglichkeiten zur Abhilfe schafft. Zudem Klage ich keineswegs sofort. Ich versuche stets freundlich - aber verbindlich - zu verdeutlichen was ich warum wünsche. Nebenbei erwähnt teilt ein hohes Tier der Hotelkette mit der Zufriedenheitsgarantie in einem Branchenmagazin mit, dass man alleine deswegen im ersten Jahr der Einführung eine sechsstellige Zahl an Mehr-Übernachtungen in allen Kettenhotels erzielt habe. Wenn auch das sicher Marketingsprech is: Nur ein Fünkchen Wahrheit bedeutet für mich umso mehr, dass man zu seiner Garantie stehen sollte.

Deine Antwort regt natürlich trotzdem zum Nachdenken an, ich hätte solche Dämpfer noch vorher erwartet. Dass ich hier auch eine "Grauzone" zwischen "Was für ein Pingel" und "Ist doch richtig so" befinde sehe zeigt ja, dass ich Eure Meinung erfrage, um mein Bild etwas abzurunden.

Kexbox
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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Es ist nur so, dass sich die Hotels sich gerne um die zugesagten Garantien herumwinden.

Mir ist das im Radisson Narita passiert. Abends mit dem Zug aus Osaka gekommen und vor dem morgendlichen Rückflug war dies das einzig verfügbare Kettenhotel in Narita (Hilton und Crowne Plaza ausgebucht). Ist ein ziemlich abgewohnter Schuppen, der zu gefühlt 90% von Delta Crews bewohnt wird. Die Klimaanlage im Zimmer war nicht regelbar und es war eiskalt (ich mag es kalt, aber das waren max 18°C). Am Check-In Bescheid gesagt, Mechaniker kam, hat 30 min an der Klima rumgeschraubt und nichts wurde besser. Keine weiteren Zimmer frei. Haben dann mit drei Decken geschlafen und alles was man uns angeboten hatte, was ein Upgrade auf ein Zimmer der nächst höheren Kategorie beim nächsten Aufenthalt :rolleyes:

Soviel zur tollen 100% Zufriedenheitsgarantie von Radisson:

100% Guest Satisfaction Guarantee - Radisson Blu Hotels & Resorts

Ich habe da meine eigene 100% Zufriedenheitsgarantie: Wenn ich nicht zufrieden bin, komme ich zu 100% auch nicht wieder! Mein Geld für die Nacht haben die zwar bekommen, meine Buchungen bei Radisson habe ich aber auf das mögliche Minimum reduziert (lässt sich manchmal nicht vermeiden und das Radisson an der Messe in Köln ist auch ganz chic).

Das erspart einem langen Ärger und einen hohen Blutdruck.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Du bist ja gerne am Gutscheine abgreifen und klagen :rolleyes:

Es geht ja denke ich um Fälle, bei denen (ein) Vertragsbestandteil(e) nicht eingehalten wird/werden und eine kulante Lösung im Sinne des Kunden abgelehnt wird. Es ist ja nun mal so, dass dass ein Wirtschaftsunternehmen gegenüber dem Privatier/Kunden üblicherweise eine Gewinnmaximierungsabsicht hat. Ist ja auch ok soweit. Allerdings sollte der Kunde auf der anderen Seite auch ein 100%-tiges Erfüllen der zugesicherten Leistung erwarten können.

Die Unternehmen argumentieren gerne mit "Kleinigkeiten", die für den Gesamtvertrag unerheblich sind (z.B. die Wasserflasche). Wie reagiert denn ein Unternehmen, wenn man bei der Bezahlung der Rechnung von 300€ einfach 10€ abziehen will? Ist ja zur Gesamtrechnung auch nur eine "Kleinigkeit".

Ein Rechtsstreit ist für den Durschnittsbürger eine unerfreuliche Sache: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen, Recht hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, man steht meist allein gegen mehrere Mitarbeiter, "Vor Gericht und auf hoher See...", man muss in Kostenvorlage gehen, ein Rechtstreit dauert mitunter Jahre,.... Deswegen vertrauen viele Unternehmen darauf, dass Kunden kleinere Vertragsverletzungen akzeptieren und führen diese mitunter bewußt zur Kosten-/Gewinnoptimierung herbei (siehe Überbuchung von Flugzeugen).

Deswegen bin ich solchen Leuten wie Kexbox dankbar, auch wenn ich selber auf der Unternehmerseite stehe.
 
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DerWiener

Aktives Mitglied
17.02.2012
143
0
Wien
In china ist ein Sack reis vom Eselkarrn runtergefallen. Das dumme ich habe diesen Sack Reis beim Türkischen Asialaden vorbestellt. Er hat den Auftrag nicht erfüllt. Kann ich ihm anzeigen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
In china ist ein Sack reis vom Eselkarrn runtergefallen. Das dumme ich habe diesen Sack Reis beim Türkischen Asialaden vorbestellt. Er hat den Auftrag nicht erfüllt. Kann ich ihm anzeigen [Verklagen anm. von Kexbox]?
Wenn er dir vorher versprochen hat, dass Du den Sack Reis später bekommst, dafür aber - egal aus welchem Grund das Problem entstanden ist- nichts zahlen musst: Ja.