Wer haftet bei fehlenden Sachen aus dem Koffer

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Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
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Kurz zum Hintergrund:

Ich bin LAX-IST-MUC geflogen. Da ich ein bisschen zuviel geshoppt habe hab ich mir noch einen zusätzlichen Koffer gekauft. Kurz vor Abflug habe ich noch die Jeans gewechselt und dabei meine Kompakte Digitalkamera in der Hosentasche vergessen.
Als der Koffer in München auf dem Band lag waren beide Reissverschluss Schlitten vom Hauptgepäckfach weg und der Koffer war mit TK Cargo Klebeband notdürftig verschlossen.
Es fehlen diverse Kleidungsstücke und die Jeans mit der Digital Kamera.
Ich habe daraufhin den Schaden beim LH Gepäck Schalter gemeldet. Der Koffer wurde repariert und TK will für die verschwundenen Klamotten aufkommen.
Sie weigern sich allerdings die in der Hosentasche vergessene Kamera zu ersetzen und verweisen auf ihre AGB´s das für Wertgegenstände im Aufgegebenen Gepäck nicht gehaftet wird.
Ist dem wirklich so das für solche Dinge im aufgegeben Gepäck nicht gehaftet wird? Wenn in einem Regio Flugzeug die Bins voll sind und das Gepäck am Gate eingecheckt wird dann müsste ich für alle Schäden am Kofferinhalt selber aufkommen?
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
Wird wohl daraus hinauslaufen, dass es keinen Ersatz für die Kamera gibt. Wenn du eine Gepäckverlust/Diebstahlversicherung hast, melde den Verlust dort - viele CC´s haben ja soetwas. Auf jeden Fall würde ich Anzeige gegen unbekannt stellen, dann hast du den Diebstahl schriftlich.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.800
Ist dem wirklich so das für solche Dinge im aufgegeben Gepäck nicht gehaftet wird?

Ja, das steht so in den AGB, was ich fuer nicht zu beanstanden halte.

Wenn in einem Regio Flugzeug die Bins voll sind und das Gepäck am Gate eingecheckt wird dann müsste ich für alle Schäden am Kofferinhalt selber aufkommen?

Um fuer Schaeden haftbar gemacht zu werden, muesste das Gepaeck in der Obhut der Airline sein. Das ist es nicht bei Handgepaeck im Bin, auch nicht bei Maenteln in der Garderobe. Bei DAA-Gepaeck koennte man mit ein paar argumentativen Verrenkungen die Obhut bejahen, aber ich bin mir fast sicher, dass auch da eine entsprechende Klausel bzgl. Wertgegenstaenden existiert. Im Ergebnis wohl auch "ja" als Antwort.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
THY-AGB meinte:
Im aufgegebenen Gepäck des Fluggasts dürfen zerbrechliche oder verderbliche Güter, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere, Effekten oder sonstige Wertsachen, Geschäftsunterlagen, Pässe, sonstige Ausweisdokumente und Muster nicht enthalten sein.

Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gütern, Geld, Schmuck, Edelmetallen, Silberwaren, Wertpapieren, Effekten oder sonstige Wertsachen, Geschäftsunterlagen, Pässen, sonstigen Ausweisdokumenten und Mustern, die sich im aufgegebenen Gepäck des Fluggasts befinden.

Ist jetzt natürlich die Frage, ob eine in die Hosentasche passende Digiknipse die Merkmale einer "sonstigen Wertsache" erfüllt.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Diebstahlsmeldung machen.
Bei der Haushaltsversicherung einreichen, denn Digitalkamera ist Teil des Hausrats.
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Dann werd ich das ganze mal bei der BA CC Gepäckversicherung melden :)
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Diebstahlsmeldung machen.
Bei der Haushaltsversicherung einreichen, denn Digitalkamera ist Teil des Hausrats.

Aber normalerweise nur im europäischen Ausland.
Und jetzt kommt ein Knaller:
Europa im geographischen Sinne, d.h. z.B. die Kanarischen Inseln gehören nicht dazu.
Mir sind Fälle bekannt, da wurde die Versicherungsleistung nach Diebstahl des Tresors im Hotelzimmer auf Gran Canaria mit einer Fotoausrüstung genau mit dieser Begründung abgeschmettert.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.800
Kommt wohl auf die Versicherung an. Ich habe 40 EUR, die mir in Honduras auf der Strasse geraubt wurden, anstandslos erstattet bekommen. Bei meiner Versicherung war der Knackpunkt, dass Raub gedeckt war, Diebstahl nicht.
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Wertgegenstand gibt es da eine Definition?
Kamera in Hosentasche - da ist ev. die Hose mehr wert?

In dem Fall war diese Hose deutlich billiger als die Kamera aber grundsätzlich schon richtig.
Wir haben da am WE auf dem MUC Advents DO auch drüber geredet das es ja durchaus sein kann das die Hose deutlich teurer ist als die 199€ die die Kamera gekostet hat.

Ich hab das heute TK auch so am Telefon gesagt aber man ist nicht bereit darüber zu diskutieren.
Man sagte mir das ich den Rechtsweg wählen muss wenn ich damit nicht einverstanden bin.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
958
130
Kölle
Kommt wohl auf die Versicherung an. Ich habe 40 EUR, die mir in Honduras auf der Strasse geraubt wurden, anstandslos erstattet bekommen. Bei meiner Versicherung war der Knackpunkt, dass Raub gedeckt war, Diebstahl nicht.

Bei solchen Dingen halte ich Betrug für sehr einfach machbar, daher für mich etwas verwunderlich, dass die Versicherung das einfach so begleicht.


Was wäre denn, wenn mir 500€ Bargeld "geraubt" worden wäre? Hattest du einen Polizeibericht? Zeugen?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.800
Bei solchen Dingen halte ich Betrug für sehr einfach machbar, daher für mich etwas verwunderlich, dass die Versicherung das einfach so begleicht.


Was wäre denn, wenn mir 500€ Bargeld "geraubt" worden wäre? Hattest du einen Polizeibericht? Zeugen?

40 EUR waren wohl einerseits so plausibel und andererseits so wenig, dass da niemand bei der Versicherung gross nachfragt. Zumal bei einem guten (= langjaehrigen) Kunden mit praktisch null Schadensfaellen.

Ich hatte aber auch in der Tat einen schoenen Polizeibericht mit vielen bunten Stempeln und Unterschriften und eine beglaubigte Uebersetzung der Botschaft mit ebensovielen bunten Stempeln. Ich absolvierte meine Wahlstation im Referendariat an der Botschaft, da waren sowohl der Bericht als auch die Uebersetzung leicht zu bekommen. Die Polizei hat sogar kurz so getan, als ermittelten sie, da es doch ausreichend peinlich war, dass da ein "Botschaftsangehoeriger", der ich technisch gesehen natuerlich nicht war, Opfer war.


Ist jetzt natürlich die Frage, ob eine in die Hosentasche passende Digiknipse die Merkmale einer "sonstigen Wertsache" erfüllt.

Hui, ich bin einmal unterschiedlicher Meinung mit dem Kollegen TXLover :p;)

Ich machte die Eigenschaft als Wertgegenstand vom materiellen Wert (logisch) in Relation zur Groesse fest*. Daher: Kamera fuer 100 EUR Wertgegenstand (+), Jeans fuer 400 EUR Wertgegenstand (-):

- Alles wird wertvoll, wenn man genug davon hat - zwei Tonnen Zucker kosten auch 1000 EUR;
- beim Kofferinhalt bemisst sich die Entschaedigung nach der Masse, also ist es legitim, auch bei der Frage nach der Einordnung als Wertgegenstand einen "Kilopreis" zu beruecksichtigen;
- durch die AGB, nach denen fuer Wertgegenstaende nicht gehaftet wird, will sich die Airline legitimerweise davor schuetzen, sehr "klaufaehige" Gegenstaende ersetzen zu muessen. Bei der Digitalkamera ist dem potentiellen Dieb zum einen erichtlich, dass sie einen gewissen Wert darstellt (anders als bei der Jeans), und zum anderen ist sie mit einem Griff in der Hosentasche verschwunden (anders als die Jeans oder die zwei Tonnen Zucker).



* Daher erkennt man die Profis auch daran, dass sie Rasierklingen im grossen Stil klauen und nicht Bronzeengel von Friedhoefen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich bin da explizit anderer Meinung: Rechtlich werden diese Fälle ja vom Montrealer Übereinkommen abgedeckt. Und das sieht keine Einschränkungen vor, wie sie durch AGB möglich sind. Entsprechend wurden solche Klauseln wettbewerbsrechtlich auch schon erfolgreich beanstandet. Im Rahmen der Kappungsgrenze ist der Verlust also zu ersetzen.

Und mal ehrlich: Wer sich die Gepäckregeln mancher Airlines so durchliest, darf eigentlich überhaupt nichts mehr auf eine Reise mitnehmen, wenn er bei Verlust oder Beschädigung entschädigt werden will. Auch nur in die Nähe der Kappungsgrenze käme man so wohl nie. Die sind also überhaupt nicht praktikabel und dienen alleine dem Zweck, möglichst alle Zahlungen vermeiden zu können. Wird Zeit, dass die EU-VO 261/2004 um Gepäckregeln ergänzt werden.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.800
Willkürliche Parameter, lieber Kollege. ;)

Ach komm, ist nicht jeder unbestimmte Rechtsbegriff letztlich ein willkuerlicher Parameter? ;)


Wieso nimmst du nicht das Gewicht? :cool:

Ja, ich gebe zu, dass Du mich dabei erwischt hast, dass ich Groesse und Masse auch nicht ganz konsistent verwendet habe; die Masse spielt sicherlich auch eine Rolle bei der Beurteilung der Klaufaehigkeit/Transportabilitaet. Allerdings eine untergeordnete, da ein Gegenstand eher zu gross als zu schwer sein wird.


Aber es stimmt schon, an der Frage, was ein Wertgegenstand ist, und vor allem, was nicht, kann man sich im Streitfall schoen abarbeiten. Anhand eines konkreten Beispieles waere das auch einfacher als unser abstraktes Geplaenkel im luftleeren Raum.
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Da pflichte ich dir bei. Xexor soll jetzt also mal in die Puschen kommen! :)

In sachen Klage? Ich claime das jetzt bei der BA Barclaycard Gepäckversicherung. Wenn die das nicht erstatten dann lass ich es gut sein. Mir ist da meine Zeit zu schade wegen den 199€ zu klagen. Aber danke euch allen für die Infos ab sofort werde ich mich strikt weigern mein Gepäck am Flugzeug noch einzuchecken wenn dann meine DSLR oder mein Laptop eventuell nicht Versichert sind im Schadensfall.
 
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