Gutschein aus Bahn Bonus Programm im Radisson eingelöst: Wer ist Vertragspartner?

  • Starter*in schneeschieber
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S

schneeschieber

Guest
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Hallo,

ich habe einen Gutschein aus dem Bahn Bonus Programm in einem Radisson Hotel eingelöst. Im Hotel gab es einige Mängel, die auch nach Mitteilung nicht behoben wurden, weswegen ich den Gutschein vom Hotel wg. der Zufriedenheitsgarantie wieder zurückerhalten möchte. Das Hotel - anwaltlich vertreten - behauptet, nicht ich, sondern die Bahn sei Vertragspartner. Auch sei die Zufriedenheitsgarantie nicht Vertragsbestandteil.

Die Buchung habe ich - unter Angabe des auf dem Gutschein abgedruckten - Zugangscode auf der Website des Hotels vorgenommen. Dies erfolgte auf meinen Namen. Auch musste ich zur Sicherheit meine KK-Daten hinterlegen. Wäre ich nicht angereist oder hätte ich keinen Gutschein mit mir gehabt, hätte auch ich die tagesaktuelle Rate zahlen müssen.

Auf der anderen Seite steht auf dem Gutschein, es handele sich um ein "Legitimationspapier, nicht zur Verrechnung".

Wie sieht's also rechtlich aus?

Ist es wirklch ein Vertrag Radisson<-->DB bei dem ich ledigliuch das Recht zur Bestimmung des konkreten Hotels / des Datums erhalte?
Oder ist es ein Vertrag zwischen mir und dem Hotel, bei dem ich durch den Gutschein lediglich eine Ersetzungsbefugnis mit ERfüllungswirkung nach § 364 BGB habe?
Ich bin gespannt auf Eure Ansätze.
LG
 
A

Anonym12392

Guest
Diese hier?

100% Kundenzufriedenheit Garantie - Radisson Blu Hotels & Resorts (früher SAS)
Sollte ein Gast trotzdem unzufrieden sein, haben alle Mitarbeiter des Hotels die Berechtigung, unsere Garantie "100% Guest Satisfaction Guarantee" auszugeben. Der unzufriedene Gast muss das betreffende Zimmer oder die betreffende Dienstleistung nicht bezahlen.
Klingt ja schwammig, aber die Garantie gilt jedenfalls für den Gast, nicht für den "Vertragspartner". Zumindest darf man das so annehmen.
 
S

schneeschieber

Guest
Oh, das ist ein guter Hinweis! Das habe ich so noch gar nicht bemerkt. Da könnte das Hotel dann aber auch sagen:
Ok. Aber uns bezahlt auch nicht der Gast, sondern die Bahn. Also Garantie eingelöst :)
 

Neuling

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
292
6
TXL
...alle Mitarbeiter des Hotels die Berechtigung, unsere Garantie "100% Guest Satisfaction Guarantee" auszugeben

Da steht doch die könnten wenn sie wollen die Nacht gratis vergeben. Sie wollen aber nicht. Da steht nicht der Gast
kann die Nacht gratis verlangen. Typischer Fall von Kundenverarschung mit angeblicher Zufriedenheits-Garantie.