S
schneeschieber
Guest
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Hallo,
ich habe einen Gutschein aus dem Bahn Bonus Programm in einem Radisson Hotel eingelöst. Im Hotel gab es einige Mängel, die auch nach Mitteilung nicht behoben wurden, weswegen ich den Gutschein vom Hotel wg. der Zufriedenheitsgarantie wieder zurückerhalten möchte. Das Hotel - anwaltlich vertreten - behauptet, nicht ich, sondern die Bahn sei Vertragspartner. Auch sei die Zufriedenheitsgarantie nicht Vertragsbestandteil.
Die Buchung habe ich - unter Angabe des auf dem Gutschein abgedruckten - Zugangscode auf der Website des Hotels vorgenommen. Dies erfolgte auf meinen Namen. Auch musste ich zur Sicherheit meine KK-Daten hinterlegen. Wäre ich nicht angereist oder hätte ich keinen Gutschein mit mir gehabt, hätte auch ich die tagesaktuelle Rate zahlen müssen.
Auf der anderen Seite steht auf dem Gutschein, es handele sich um ein "Legitimationspapier, nicht zur Verrechnung".
Wie sieht's also rechtlich aus?
Ist es wirklch ein Vertrag Radisson<-->DB bei dem ich ledigliuch das Recht zur Bestimmung des konkreten Hotels / des Datums erhalte?
Oder ist es ein Vertrag zwischen mir und dem Hotel, bei dem ich durch den Gutschein lediglich eine Ersetzungsbefugnis mit ERfüllungswirkung nach § 364 BGB habe?
Ich bin gespannt auf Eure Ansätze.
LG
ich habe einen Gutschein aus dem Bahn Bonus Programm in einem Radisson Hotel eingelöst. Im Hotel gab es einige Mängel, die auch nach Mitteilung nicht behoben wurden, weswegen ich den Gutschein vom Hotel wg. der Zufriedenheitsgarantie wieder zurückerhalten möchte. Das Hotel - anwaltlich vertreten - behauptet, nicht ich, sondern die Bahn sei Vertragspartner. Auch sei die Zufriedenheitsgarantie nicht Vertragsbestandteil.
Die Buchung habe ich - unter Angabe des auf dem Gutschein abgedruckten - Zugangscode auf der Website des Hotels vorgenommen. Dies erfolgte auf meinen Namen. Auch musste ich zur Sicherheit meine KK-Daten hinterlegen. Wäre ich nicht angereist oder hätte ich keinen Gutschein mit mir gehabt, hätte auch ich die tagesaktuelle Rate zahlen müssen.
Auf der anderen Seite steht auf dem Gutschein, es handele sich um ein "Legitimationspapier, nicht zur Verrechnung".
Wie sieht's also rechtlich aus?
Ist es wirklch ein Vertrag Radisson<-->DB bei dem ich ledigliuch das Recht zur Bestimmung des konkreten Hotels / des Datums erhalte?
Oder ist es ein Vertrag zwischen mir und dem Hotel, bei dem ich durch den Gutschein lediglich eine Ersetzungsbefugnis mit ERfüllungswirkung nach § 364 BGB habe?
Ich bin gespannt auf Eure Ansätze.
LG