Flug verspätet, Kreuzfahrt verpasst: Kein Schadenersatz

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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
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44
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Flug verspätet, Kreuzfahrt verpasst: Kein Schadenersatz « DiePresse.com

Könnte für den ein oder anderen vielleicht interessant sein; Urteil basiert auf österreichischer Rechtsauffassung, sollte in Deutschland aber analog entschieden werden. LH scheint sich hier im Übrigen sehr sicher zu sein, schließlich wurde kein Verglich angestrebt...

Scheint auch öfters vorzukommen: Vor zwei Wochen standen neben mir beim Boarding nach SIN ein älteres Ehepaar welches sich wegen 1:45 h Verspätung Sorgen machte seine Kreuzfahrt zu verpassen... :rolleyes:
 
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Reaktionen: Farscape

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.531
597
Die beiden Fälle lassen sich wegen völlig unterschiedlicher Streitgegenstände überhaupt nicht vergleichen bzw. kann man aus dem BGH-Urteil überhaupt "keinen Honig saugen" bzgl. des vom OP benannten Sachverhaltes. Denn häte der "BGH-Kläger" die Stornokosten gezahlt und diese dann als Schadenersatz aktiv eingeklagt, so wie im Fall des OP geschehen, wäre er auch leer ausgegangen.

wsvfan55
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ja genau, insofern hätte der "österreichische" Kläger vielleicht besser die Strategie verfolgt, nicht die LH/Airport auf Schadenersatz zu verklagen, sondern besser gegen die Kreuzfahrt-Reederei auf kostenloses Storno.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Ich nehme stark an, dass in meinem Fall Flüge und Kreuzfahrt getrennt gebucht wurden, somit besteht hierbei kein Zusammenhang aus welchen sich Ersatzansprüche ggü der Reederei ergeben würden. Außerdem beginnen "exklusivere" Schiffsreisen normal ab einem bestimmten Ort ohne dazubuchbare Packages wie Anreise über die Reederei (jedenfalls habe ich es noch nie anders gesehen) - diese muss man sich selber bzw über ein Reisebüro besorgen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
In dem BGH Fall war das auch beides getrennt gebucht, und der Kreuzfahrt-Bucher ist dann wegen höherer Gewalt (die es ihm unmöglich machte, pünktlich das Schiff zu erreichen) von seinem Reisevertrag mit der Reederei zurückgetreten.