Was gilt noch als wetterbedingte Verspätung?

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Andara

Guest
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Hallo,
Bei einem Rückflug mit KLM aus Chengdu über Amsterdam im Dezember bin ich 20h verspätet in Deutschland angekommen, Hintergrund war das die Maschine aus Amsterdam nach Chengdu 1,5h Verspätung hatte. Dies konnte in Chengdu nicht aufgeholt worden. Somit verzögerte sich der Rückflug und ich habe meinen Anschlussflug in Amsterdam verpasst. Nachdem ich dort die Nacht verbracht habe, hat es dann aufgrund von Schneefall bis zum Abend gedauert bis ich einen Flug nach Amsterdam bekommen habe.
Ich habe den Vorfall bei KLM bezüglich der EU-Fluggast Entschädigung reklamiert, diese berufen sich aber auf einen wetterbedingt Verspätung und verweigern eine Zahlung.
Gibt es eine klare rechtliche Situation oder einen Präzedenzfall was noch als wetterbdingt Verspätung gilt? Konkret ob KLM sich berufen kann das der Flug von Amsterdam nach Chengdu wetterbedingt verspätet war. In Chengdu selber war das Wetter super, es gab somit auf der von mir gebuchten Verbindung keine Wetterprobleme, lediglich aufs KLMS eigenem Zubringerflug der Maschine. Ich bin vom Kundendienst alles andere als begeistert und eine sinnvolle Rückmeldung bekomme ich dort auch als Platinkunde nicht.
Danke für eure Hilfe.
 
B

Boeing736

Guest
Dein "Problem" zeigt einmal mehr, wie wenig durchdacht die EU Fluggastverordnung doch ist. Sie ist für die meisten Fälle viel zu wenig konkret.
In deinem Fall allerdings finde ich das Verhalten von KLM absolut korrekt. Schließlich können sie das Flugzeug für den Flug nach Amsterdam nicht nach Chengdu zaubern. Wenn es dann für den Anschlussflug nicht mehr reicht ist das zwar bedauerlich, aber ich sehe keine Grundlage für eine Forderung.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Schließlich können sie das Flugzeug für den Flug nach Amsterdam nicht nach Chengdu zaubern. Wenn es dann für den Anschlussflug nicht mehr reicht ist das zwar bedauerlich, aber ich sehe keine Grundlage für eine Forderung.

Nunja, das ist schon etwas einfach gedacht. Im Prinzip ist die Fluggesellschaft natürlich dafür verantwortlich, dass vermarktete Umsteigeverbindungen auch erreicht werden können. Im konkreten Fall geht es um die Ursache der Verspätung der Maschine aus AMS. Es mag in Chengdu schönes Wetter gewesen sein, aber wer weiss, wie das Wetter in AMS war.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Und in wie weit hat mich als Kunden auf der Relation "Chengdu - Amsterdam" das Wetter in AMS am Vortag zu interessieren?

Woher der Flieger kommt und welchen Einsatzplan er hat, hat für mich als Kunden nicht von Interesse zu sein.

Es gibt ja auch noch diverse Stopp-Over-Verbindungen, bei denen der Flieger/die Crew aus einem Drittland kommt.
Kann mir aber auch egal sein, wenn ich ein Ticket von B nach C gebucht habe.

Die aktuelle wirtschaftliche Lage zwingt Airlines zu einem dichten Netz, zu einer engmaschigen operativen Einsatzplanung der Flieger. Ok.
Dies ist aber nicht dem Kunden anzulasten.
So ein Problem im Netzwerk besteht, ist dies eines, welches der Fluggesellschaft, dem Vertragspartner anzulasten ist.
Der Kunde, der zahlende Gast kann nunmal nichts dafür, wenn am anderen Ende der Welt sein Vertragspartner ein operatives Problem hat.
 
A

Andara

Guest
Ich empfinde das Verhalten von KLM eben nicht korrekt, da auf meiner Verbindung das Wetter okay ist. Mir als Kunde kann es doch nicht angelastet werden das KLM seine Verbindung zu eng plant und keine Puffer einplant. Wenn dies als wetterbedingte Verspätung gilt und KLM aus der Verantwortung ist, dann müsste es beim nächsten Mal ja auch funktionieren dass sie sich darauf berufen das vor vier Tagen mal schlechtes Wetter war und die Verspätung nicht aufgeholt werden konnte.

Im Prinzip geht es mir ja aber auch nicht darum was sein sollte sondern um den rechtlichen Hintergrund.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist relativ ausgeurteilt. Der BGH hatte mal eine ganz ähnliche Frage zu entscheiden - auch dort war die Airline KLM und das Wetter in Amsterdam schlecht (Nebel, kein Schnee, was aber natürlich irrelevant ist). Von daher ist, jedenfalls bis der EuGH das mal anders entscheidet, klar, dass sich eine Fluggesellschaft grundsätzlich auch auf schlechtes Wetter auf dem VORFLUG berufen kann, aber nur ganz eingeschränkt. Sie muss dann konkret dartun, was sie alles unternommen haben will, den Flug (pünktlich) durchzuführen. Ob z.B. eine andere Maschine hätte umgeleitet werden können etc. Im BGH-Fall ging es allerdings um einen Flug aus TXL, der wegen des ausgefallenen Vorfluges annulliert wurde. Bei nur einer 1,5-stündigen Verspätung soweit von der Homebase entfernt wäre ich da durchaus skeptisch. Tendenz: Ein Gericht würde wohl außergewöhnliche Umstände annehmen.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Und in wie weit hat mich als Kunden auf der Relation "Chengdu - Amsterdam" das Wetter in AMS am Vortag zu interessieren?
Ganz so einfach ist das nicht - wenn ich mich recht erinnere, waren da Gerichte schon mehrfach tendenziell auf Seiten der Airline, der operativ auch nicht jede Flexibilität zuzumuten sei.

dann müsste es beim nächsten Mal ja auch funktionieren dass sie sich darauf berufen das vor vier Tagen mal schlechtes Wetter war und die Verspätung nicht aufgeholt werden konnte.
Sicher nicht, auch die Rechtsprechung würde da ein entsprechend realistisches Maß halten - also bitte beim Beschweren nicht in Fantasiewelten und Polemik abdriften.
 

Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
0
Hallo,
Bei einem Rückflug mit KLM aus Chengdu über Amsterdam im Dezember bin ich 20h verspätet in Deutschland angekommen, Hintergrund war das die Maschine aus Amsterdam nach Chengdu 1,5h Verspätung hatte. Dies konnte in Chengdu nicht aufgeholt worden. Somit verzögerte sich der Rückflug und ich habe meinen Anschlussflug in Amsterdam verpasst. Nachdem ich dort die Nacht verbracht habe, hat es dann aufgrund von Schneefall bis zum Abend gedauert bis ich einen Flug nach Amsterdam bekommen habe.
Ich habe den Vorfall bei KLM bezüglich der EU-Fluggast Entschädigung reklamiert, diese berufen sich aber auf einen wetterbedingt Verspätung und verweigern eine Zahlung.
Gibt es eine klare rechtliche Situation oder einen Präzedenzfall was noch als wetterbdingt Verspätung gilt? Konkret ob KLM sich berufen kann das der Flug von Amsterdam nach Chengdu wetterbedingt verspätet war. In Chengdu selber war das Wetter super, es gab somit auf der von mir gebuchten Verbindung keine Wetterprobleme, lediglich aufs KLMS eigenem Zubringerflug der Maschine. Ich bin vom Kundendienst alles andere als begeistert und eine sinnvolle Rückmeldung bekomme ich dort auch als Platinkunde nicht.
Danke für eure Hilfe.

Für die 1,5 Stunden auf dem Longhaul gäbe es ja sowieso nichts. Da aber letztlich die Gesamtstrecke von Bedeutung ist sieht es hier wieder anders aus. Ich denke es kommt maßgeblich darauf an wie der Schneefall an dem Tag war. Schneefall ist in den Wintermonaten in Mitteleuropa ein zu erwartendes Wetterereignis und keine höhere Gewalt. Also so pauschal kann KLM nicht das Wetter als Grund für keinen Anspruch angeben (Google mal nach einem vergleichbaren Urteil eine österreichischen Gerichts wegen einer LH Verspätung ab Wien)
Falls es aber ein Wintersturm war, ein "Jahrhundertereignis", wirst du schlechte Karten haben. Eisregen oder sowas vermutlich auch. Wichtig ist aber auch, ob die Airline alles was möglich ist getan hat um die Verspätung so gering wie möglich zu halten. Also beim Airport Personal zur Enteisung angefordert etc.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Fürchte, dass das so nicht zutreffend ist. Es bedarf natürlich keines Jahrhundertereignisses. "Ganz normaler" Schnee reicht völlig aus. Der ist zwar in der Tat im Winter bei uns nicht außergewöhnlich. Führt er aber dazu, dass ein Flughafen teilweise oder ganz geschlossen werden muss, kommt zum Wetter ja noch ganz banal der Umstand, dass die Luftsicherheit sagt: Du darfst nicht landen/starten. Und aus die Maus, keine Ausgleichsgleichszahlung. Aber wie oben schon geschrieben, es muss nachweislich ein direkter Zusammenhang zwischen der Verspätung/Annullierung und schlechtem Wetter vorliegen und die Airline muss alles getan haben, die pünktliche Durchführung zu ermöglichen. Das war´s dann aber auch schon.