EU plant Nachfolger für Verordnung EU261/2004

ANZEIGE

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
ANZEIGE
Laut der zitierten niederländischen Quelle plant die EU nächsten Monat eine Novellierung der bisherigen Verordnung bekannt zu geben. Bis zum Inkrafttreten wird voraussichtlich mehr als ein Jahr vergehen.

Von der Quelle genannte Kernpunkte sind:
- Verspätungen von mehr als fünf Stunden werden explizit als Grund für Ausgleichsansprüche aufgenommen
- Technische Probleme werden explizit aufgenommen und es wird nur wenige Gründe für höhere Gewalt geben
- Rechte für verpasste Anschlussflüge werden verstärkt
- Das Nutzen von Hin+Rückflugtickets als Oneway wird explizit erlaubt.

Laut Bericht wird diese Verordnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen.

Article - Luchtvaartnieuws
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Naja, kommt auf die Ansprüche an. Aber m.E. sinnvoller wäre z.B. dass das unrechtmäßige Verneinen von Ansprüchen bei Verurteilungen dazu führt, dass der Passagier 50% mehr bekommt als ihm bei einer sofortigen Zahlung zugestanden hätten.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
das hat sicher die airline lobby geschrieben.... man sollte den plagiatschecker drüber laufenassen. de facto kaum noch Ansprüche.. man man man :eek::(
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.856
11.008
Damit sind die Airlines zu 99 Prozent von Ansprüchen befreit, es sei denn, sie hätten die Beweislast.

das hat sicher die airline lobby geschrieben.... man sollte den plagiatschecker drüber laufenassen. de facto kaum noch Ansprüche.. man man man :eek::(


Wie meinen? Laut dem Artikel seien technische Gruende gerade nicht (bzw. "zelden") "Overmacht", sondern Teil normaler Betriebsfuehrung und somit im vollen Verantwortungsbereich der Airline.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Ein 261-NEU, das zwar Airline-Freundlicher bei technischen Defekten ist, aber wenn die Airline sich bei berechtigen Gründen quer stellt, es RICHTIG weh tut, das wäre ideal. Also: Normale Entschädigung 600€, wenn von der Airline bestritten und Klage eingereicht werden muss (und gewonnen wird), Entschädigung x5, dazu muss die Airline verpflichtend alle weiteren Aufwendungen des Klägers (Anwalt, eigene Arbeitszeit mit 100€ Stundensatz) übernehmen.

Dann würden die Airlines eine Klage mehr fürchten als heute..
 
  • Like
Reaktionen: ViennaFlyer

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Ah so, hatte nur das Stichwort gelesen und dabei gedacht dass techn Mängel kein Grund mehr seien um Komp. Zu erhalten. Bin dann ja mal erleichtert
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Wäre ein x Faches des Reisepreises nicht fairer.
Der Geschäftsführer der trotz Full Flex ein Haufen Geld da lässt bekommt lumpige 250€ für einen verpassten Geschäftstermin.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Wäre ein x Faches des Reisepreises nicht fairer.
Der Geschäftsführer der trotz Full Flex ein Haufen Geld da lässt bekommt lumpige 250€ für einen verpassten Geschäftstermin.

Hmmm.. das würde Tür und Tor öffnen für Betrug.

Beispiel: Full Flex Y (oder J/F) Ticket Interkont. (richtig teuer) auf einer Strecke die gerne ausfällt - wird gebucht für Dezember.. wenn an dem Tag kein Schnee da ist, Last-Minute verschoben bis zum nächsten angekündigten Schneefall etc., ich denke du verstehst mich - wenn die Entschädigung dann >100% des Flugpreises liegt, lässt sich damit nett Geld machen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Besonders interessant:

Nichterscheinen/No-Show (Nutzung von Teilstrecken/Rückflügen)

Nach entsprechenden Fluggastbeschwerden sieht der Vorschlag vor, dass Reisenden auf dem Rückflug die Beförderung nicht verweigert werden darf, weil sie den Hinflug des Flugscheins nicht angetreten haben.
 
  • Like
Reaktionen: Perisai

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Ab wann soll die Verordnung in Kraft treten?

Schwer zu sagen. Der von der Kommission vorgeschlagene Verordnungstext geht jetzt an Rat und Parlament. Je nachdem, wie lange dort die Verhandlungen dauern, wie schnell man sich innerhalb und zwischen den Institutionen einig wird...

Im Moment ist das Ganze ja auch erst ein Vorschlag der Kommission, da kann sich in den Verhandlungen also noch was ändern.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Auf einer niederländischen Seite die sich mit dem Thema befasst, hatte ich mal eine Angabe von etwa zwei Jahren, bis vom jetzigen Stand eine verabschiedete Verordnung vorliegen könnte, gelesen.
 
A

Anonym12392

Guest
So wie sich das anhört, ist das eine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage in den wichtigen Punkten. Insbesondere das Recht der Airline, nicht auf Fremdmaterial umbuchen zu müssen innerhalb von 12 Stunden! Keine Ausgleichszahlung mehr bei Verspätungen bis 5-12 Stunden. Abschaffung der Returntarife ist ja nett, wird aber natürlich mit Preiserhöhungen kompensiert.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nichterscheinen/No-Show (Nutzung von Teilstrecken/Rückflügen)
Nach entsprechenden Fluggastbeschwerden sieht der Vorschlag vor, dass Reisenden auf dem Rückflug die Beförderung nicht verweigert werden darf, weil sie den Hinflug des Flugscheins nicht angetreten haben.


Nicht verweigert, aber doch sicherlich mit einer willkürlichen Kostenpauschale "versüsst" werden darf.
 

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.039
35
HAJ, BWE
Natürlich ist es für den Reisenden von hoher Priorität, an seinen Zielort zu kommen. Wenn die Airlines laut Entwurf aber erst ab 5 Stunden Verspätung zahlen müssen haben sie - grade auf der Kurzstrecke - doch keinen Antrieb mehr sich wirklich zu bemühen den Passagier zu befördern.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Herr Farscape,
Jetzt dachten wir sie sind zuhause geblieben als sie den Hinflug nicht genutzt haben und ihr sitz wurde vergeben.
Eine Sitzwiederbeschaffungsgebühr bitte

Ich tippe auf Zahlung der Tarifdifferenz / Neuberechnung des Preises auf der Grundlage der tatsächlich geflogenen Strecke, d.h. aus dem Billig-Returnticket wird ein Oneway Buchungsklasse Y....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist meiner Meinung nach ein Mogelpaket.

Die Gemeinheit liegt nicht so sehr daran, dass die Verspätung am Endziel jetzt fünf bis 12 Stunden dauern muss, wie das mit einigen anderen Sachen diskutiert wird. Die Gemeinheit liegt versteckt im Anhang unter 1 ii: "technische Probleme, die nicht Teil des normalen Luftfahrzeugbetriebs sind, beispielsweise die Feststellung eines Fehlers während der Durchführung des
betreffenden Fluges, der die normale Fortsetzung des Betriebs unmöglich macht,
oder ein versteckter Fabrikationsfehler, der vom Hersteller oder einer zuständigen
Behörde entdeckt wird und die Flugsicherheit beeinträchtigt;"

Diese kleine Anmerkung dürfte die Verordnung faktisch "töten".

Ehrlicher wäre es, wenn sie die Verordnung einfach zurücknehmen würden.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
445
Norddeutschland
Glauben die Advokaten in den beiden DG den Unsinn, den sie hier als Begründung heranziehen?

Das die Fälligkeit einer Ausgleichszahlung erst ab 9 bzw. 12 Stunden, die Bereitschaft der Fluggesellschaft zur Durchführung des Fluges erhöht, ist doch hahnebüchen. Vielmehr wird den Fluggesellschaften hier ein enormer Entscheidungsspielraum pro oder contra der Durchführung bzw. zu Ungunsten der Passagiere eingeräumt, erst recht angesichts der wieder einmal schwammig formulierten Informationspflichten ("... sobald diese Information vorliegt.")

Genauso aberwitzig ist das Rücktrittsrecht, dass man uns nach 5 Stunden Wartezeit im Flugzeug (gnädigerweise mit 4 Stunden Klimaanlage und Wasser) ein Rücktrittsrecht einräumt. Verlangen kann ich viel, aber wenn der Kapitän als letzte Entscheidungsinstanz, diesen mit Verweis auf den in Kürze wahrscheinlich erfolgenden Start ablehnt, habe ich auch nichts gewonnen.

Ich kann nur hoffen, dass die MdEP hier noch entsprechend einschreiten und der KOM den Entwurf um die Ohren hauen. Seitens des Rats, wird wohl kaum viel Widerspruch zu erwarten sein.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich tippe auf Zahlung der Tarifdifferenz / Neuberechnung des Preises auf der Grundlage der tatsächlich geflogenen Strecke, d.h. aus dem Billig-Returnticket wird ein Oneway Buchungsklasse Y....

so ist das sicher nicht gemeint, denn du beschreibst ja den status quo...

wenn ein ticket nicht verfallen darf, verfällt logischerweise auch die buchungsklasse nicht. alles andere wäre ja ein witz wie bisher