[EUGh] Verspätung > 3h durch verpassten Anschluss: Ausgleichsanspruch

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass wenn man als Passagier am Ankunftsflughafen eine Verspätung von mehr als 3 Std. hat durch einen verpassten Anschlussflug (auch wenn der Zubringerflug weniger als 3 Std. Verspätung hat), man hierfür Anspruch auf Entschädigung hat:

Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass auf seiner Grundlage dem Fluggast eines Fluges mit Anschlussflügen, dessen Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs unterhalb der in Art. 6 der Verordnung festgelegten Grenzen lag, der aber sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht, da diese Zahlung nicht vom Vorliegen einer Verspätung beim Abflug und somit nicht von der Einhaltung der in Art. 6 aufgeführten Voraussetzungen abhängt.
Quelle: InfoCuria

(Edit) Der guten Ordnung halber: Rechtssache C-11/11 Air France / Folkerts
 
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denkigroove

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01.02.2010
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SNA
Hab vor einer Woche im identischen Fall von einer Airline eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das dies ja nicht geht weil der eigentliche Flug unter 3h usw.
Kann ich da nochmal ins Rennen gehen mit der Begründung das dies jetzt rechtskräftig ist?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Konkret geht es in der BGH-Vorlage um die Frage, ob zusätzlich zum Zeitverlust am Endziel eine "qualifizierte Abflugverspätung" vorliegen muss, um Anspruch auf die Ausgleichszahlung zu haben. Denkbar ist das ja auch ohne verpassten Anschlussflug, aber der ist eben der Klassiker. Diese "qualifizierte Abflugverspätung" hätte gem. Art. 6 der EU-VO 261/2004 streckenabhängig zwei bis vier Stunden gedauert. Eigentlich war die Rechtslage nach dem Urteil des EuGH Ende 2009 jedem klar, aber der BGH meinte, die jetzt entschiedene Frage für ungeklärt halten zu müssen.

Die Folgen sind erheblich, denn alleine wir haben zig Fälle "auf Halde", bei denen wir den Mandanten empfohlen hatten, vor einer Klage sicherheitshalber die heutige EuGH-Entscheidung abzuwarten. Einige Abteilungen und Kammern der Amts- und Landgerichte, die konsequent derartige Fälle ausgesetzt haben, dürften ab morgen jede Menge zu tun haben...

Die Entscheidung ist jedenfalls richtig, war aber abzusehen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Hab vor einer Woche im identischen Fall von einer Airline eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das dies ja nicht geht weil der eigentliche Flug unter 3h usw.
Kann ich da nochmal ins Rennen gehen mit der Begründung das dies jetzt rechtskräftig ist?
Also durch diese Entscheidung in deiner Formulierung zu berücksichtigen, dürfte, wenn die Airline nicht generell mit Textfloskeln abspeist und eine Klage abwartet, durchaus Bewegung reinkommen.


Auf jeden Fall denke ich, dass diese Entscheidung sehr weitreichende Folgen haben wird. Wenn z.B. in MUC die MCT 30 Min. ist und ein Zubringer mal 10 Min. Verspätung hat, sind ja Ausgleichsleistungen schon als Tagesgeschäft zu erwarten (sofern die Pax diese auch einfordern).
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Ja, sehe ich auch absolut so. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Airlines auf Flügen, wo Verspätungen üblich sind nun eine höhere MCT anbieten werden um dem aus dem Weg zu gehen. Es gibt ja durchaus Airports, die "uneffizient" arbeiten und wo Flüge regelmässig mit Delay rausgehen...
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Airlines auf Flügen, wo Verspätungen üblich sind nun eine höhere MCT anbieten werden um dem aus dem Weg zu gehen. ...

Warum "sogar"? Genau dies wird eine der Folgen sein. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn solche Urteile jedes Mal als "Erfolg für die Verbraucher" gefeiert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Schüsse gehen alle nach hinten los. Die Folge wird sein, daß die Preise für ALLE steigen, und/oder das bestimmte Dienstleistungen gar nicht mehr angeboten werden.
 
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YuropFlyer

Guest
Oooooh.. interessantes Urteil.

Meiner Frau ist genau das passiert. Flug mit 2h 50min Verspätung reingekommen, Anschlussflug knapp verpasst, Übernachtung in FRA deswegen, LH lehnte Ansprüche ab, und die Claim-Seiten sahen keinen Anspruch.

Ist aber schon 1 Jahr her. Chance, hier nochmal zu attackieren vorhanden?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Warum "sogar"? Genau dies wird eine der Folgen sein. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn solche Urteile jedes Mal als "Erfolg für die Verbraucher" gefeiert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Schüsse gehen alle nach hinten los. Die Folge wird sein, daß die Preise für ALLE steigen, und/oder das bestimmte Dienstleistungen gar nicht mehr angeboten werden.


Da die Rechtslage ziemlich klar und die formaljuristische Begründung entsprechend kurz war, hat der EuGH sich ausführlich mit deinem Argument beschäftigt. Er hat erkannt, dass diese (zwingende) Rechtsprechung zu weiteren Kosten führt, die selbstverständlich auf die Kunden umgelegt werden. Die Richter haben diese Kosten mit dem Verbaucherinteresse abgewogen und festgestellt, dass letzteres klar überwiege.

Was ist so schlimm daran, wenn Fluggesellschaften ihre Flugverbindungen realistischer kalkulieren, wenn Sie Kosten vermeiden wollen? Klar führt das dazu, dass diese oder jene Reise sich um einige Minuten verlängert. Aber mir ist das allemal lieber als wegen zu knapp kalkulierter Verbindungen meinen Termin zu verpassen.

Nicht zu vergessen: Unverändert werden Airlines von der Zahlungsverpflichtung frei, wenn sie die Verspätung nicht "zu vertreten" haben. Die Verordnung räumt ihnen zudem explizit die Möglichkeit ein, Dritte in Regress zu nehmen, wenn sie selbst zwar zahlen müssen, aber Dritte die Verzögerung verursacht haben.

FR macht es doch vor: Ryanair erhebt bekanntlich eine spezielle Gebühr. Diese dürfte zwar eher den Zweck haben, die EU-Verordnung 261/2004 unbeliebt zu machen und ist wahrscheinlich auch nicht mehr als eine verdeckte Preiserhöhung. Aber deutlich wird, dass ein im Flugpreis einkalkulierter Aufschlag im Vergleich zu den ohnehin ja nicht niedrigen Ticketpreisen kaum spürbar ins Gewicht fallen dürfte.

Ich warte immer noch darauf, dass mal eine Fluggesellschaft die Chancen erkennt, die in einer zügigen und vor allem großzügigen Regulierung liegen, statt immer nur zu meckern. Beim Produkt selbst nehmen sich die Airlines ja meist nicht viel. Aber wenn im Falle des Falles eine Airline sich 1. gut um mich kümmert und 2. den mit einem Zeitverlust verbundenen Ärger anstandslos kompensiert - das merke ich mir als Kunde.

Geostrategisch könnte die Verordnung gar als Standortvorteil genutzt werden, also Argument im Zweifel in Europa umzusteigen oder eine europäische Airline zu bevorzugen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Warum "sogar"? Genau dies wird eine der Folgen sein. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn solche Urteile jedes Mal als "Erfolg für die Verbraucher" gefeiert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Schüsse gehen alle nach hinten los. Die Folge wird sein, daß die Preise für ALLE steigen, und/oder das bestimmte Dienstleistungen gar nicht mehr angeboten werden.

So wie Umsteiger es schon formuliert hat am Beispiel von Ryanair: ja, die Preise dürften für alle (geringfügig) steigen, dafür wird man ein wenig kompensiert für den Fall, dass man eine Verspätung erleiden musste.
Angenommen ca. 1% aller Flüge ist ein Fall Kompensation nach der Verordnung und im Schnitt sind 400€ pro Passagier zu zahlen und ca. 25% der Passagiere fordert diese (ok, ich weiß, das ist nach momentaner Lage unrealistisch hoch angesetzt), dann wäre der Aufschlag pro Passagier ca 1€. Das kann man dann doch eher als Versicherungsgebühr sehen, der im Schadensfall für eine Kompensation sorgt. Ich finde das Urteil sehr gut, weil es den Menschen (der das Produkt kauft) und nicht das Produkt selbst in den Mittelpunkt des Interesses stellt.
 
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YuropFlyer

Guest
So wie Umsteiger es schon formuliert hat am Beispiel von Ryanair: ja, die Preise dürften für alle (geringfügig) steigen, dafür wird man ein wenig kompensiert für den Fall, dass man eine Verspätung erleiden musste.

Meinst du im Ernst, Ryanair würde wegen der Gebühr IRGENDWIE kulanter zu den Paxen bei Verspätungen sein, als bisher?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Meinst du im Ernst, Ryanair würde wegen der Gebühr IRGENDWIE kulanter zu den Paxen bei Verspätungen sein, als bisher?
Von sich aus wird Ryanair wohl kaum kulanter. Aber es hat sich durch die ständige Rechtsprechung im Sinne der Verbraucher schon viel bei Ryanair geändert. Flüge werden nicht mehr so oft und so schnell gestrichen wie früher. Wurde früher ein Flug umgeleitet, z.B. wg. Nebel oder Schnee, verfiel der Rückflug i.d.R. vollständig. Jetzt werden die Pax üblicherweise per Bus zum Ausweichflughafen gebracht und kommen dann trotzdem, auch wenn oft mit erheblicher Verspätung, am Ziel an. Soweit ich das mitbekommen habe, stehen z.B. im Winter die gegroundeten Maschinen jetzt sehr verteilt an vielen Basen verteilt um den Flugplan damit in Gang zu halten, wenn was schief geht, während vor einigen Jahren die gegroundeten Maschinen hauptsächlich an den großen Basen wie STN geparkt waren.

Also m.E. hat Ryanair schon auf den Druck reagiert, aber die individuellen Kompensationsfälle werden natürlich so lang wie möglich geleugnet. Dafür braucht es einfach mündige Bürger die immer und immer wieder vor Gericht ziehen und vor allem sich bei den zuständigen Behörden beschweren, damit irgendwann auch die höchststrafen verhängt werden, wenn Kunden im Regen stehen gelassen werden!
 

munich1978

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16.04.2009
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MUC
Habe gerade mal eine Mail an DL bzw. kLM geschickt, hatte letztes Jahr diesbezüglich eine verspätete Ankunft von 4 Std., da Anschlußflug verpasst in AMS wegen Verspätung in MUC. Mal warten was kommt ...
 

flamboyant 1

Erfahrenes Mitglied
14.06.2009
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Spielt der Grund der Verspaetung am Abflughafen eine Rolle. Bei schlechtem Wetter sagt die LH / OS meist Pech gehabt. Selbst, wenn man letztlich einen ganzen Tag verspaetet ankommt.
 

Gulliver

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10.11.2009
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Ja, der Grund wird eine Rolle spielen: bei höherer Gewalt bleibt die Airline außen vor. Allerdings muss sie nachweisen, dass die Verspätung tatsächlich auf das Wetter zurückzuführen ist und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat um den Flug doch planmäßig fliegen zu lassen.
 
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pizzafunghi

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22.01.2012
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Wie sieht das ganze aus, wenn man verschiedene Fluggesellschaften eines Verbundes genutzt hat? In unserem Fall sah das so aus: Über Air France wurde ein Flug Frankfurt-Málaga gebucht. Umgestiegen wurde in Paris CDG. Der Flug Frankfurt-Paris wurde direkt von AF durchgeführt und hatte 1 Stunde Verspätung. Dadurch wurde der Anschlussflug nach Málaga (durchgeführt von Air Europa)verpasst, was eine 8 Stunden verspätete Ankunft in Málaga zur Folge hatte.
Wie gesagt, gebucht wurde alles über AF. AF und AE sind beide im Verbund "Sky Team".
Lohnt sich da notfalls eine Klage, oder kann ich das gleich vergessen, weil unterschiedliche Fluggesellschaften beteiligt sind?
 
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AchWas

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27.04.2010
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Wie sieht das ganze aus, wenn man verschiedene Fluggesellschaften eines Verbundes genutzt hat? In unserem Fall sah das so aus: Über Air France wurde ein Flug Frankfurt-Málaga gebucht. Umgestiegen wurde in Paris CDG. Der Flug Frankfurt-Paris wurde direkt von AF durchgeführt und hatte 1 Stunde Verspätung. Dadurch wurde der Anschlussflug nach Málaga (durchgeführt von Air Europa)verpasst, was eine 8 Stunden verspätete Ankunft in Málaga zur Folge hatte.
Wie gesagt, gebucht wurde alles über AF. AF und AE sind beide im Verbund "Sky Team".
http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/7401-kompensation-bei-zubringer-ausfall.html#post996448
1 Ticket(nummer), demnach gute Erfolgsaussichten..
Lohnt sich da notfalls eine Klage, oder kann ich das gleich vergessen, weil unterschiedliche Fluggesellschaften beteiligt sind?
http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/7401-kompensation-bei-zubringer-ausfall.html#post140534
weltspion meinte:
.. Dann jedoch unbedingt in Eigenregie das Geld einfordern und ggf. das LBA einschalten.
Luftfahrtbundesamt wohl nur bei deutschem Flughafen, was auf CDG nicht zutrifft.
Nichtsdestotrotz würde ich mich erstmal an AF wenden und unter Hinweis auf das jüngste - noch dazu - AF-bezogene Urteil um Prüfung bitten.

Ich habe gestern mal Swiss kontaktiert, ZRH war in meinem Fall Umsteigeflughafen. Immerhin kam automatisch gleich eine Eingangsbestätigung mit "Referenz"-Nummer.
Nun wird sich erweisen, ob LX auch diesbezüglich kundenfreundlich ist: http://www.vielfliegertreff.de/swis...1-lx-kundenservice-nach-schnee-problemen.html
 

GoldenEye

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30.06.2012
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Was ist so schlimm daran, wenn Fluggesellschaften ihre Flugverbindungen realistischer kalkulieren, wenn Sie Kosten vermeiden wollen? Klar führt das dazu, dass diese oder jene Reise sich um einige Minuten verlängert. Aber mir ist das allemal lieber als wegen zu knapp kalkulierter Verbindungen meinen Termin zu verpassen. .

Eine Folge könnte beispielsweise sein, daß die MCT drastisch nach oben gesetzt wird, und bestimmte Verbindungen dann schlichtweg nicht mehr buchbar sind. Damit also die 1% tatsächlich verspäteten ihre Entschädigung bekommen, dürfen die 99% diese Verbindung dann nicht mehr buchen. Gratulation zu diesem Phyrrus-Sieg.
Ich habe lieber schnelle Anschlüsse, und wenn das eben in einem Prozent der Flüge nicht klappt, sei's d'rum, davon geht die Welt nicht unter.
Aber in unserer Wohlstands- und Vollkasko-Gesellschaft muß man offensichtlich für jede kleine Unannehmlichkeit, die einem widerfährt, jemanden haben, den man dafür haftbar machen kann. :rolleyes:
 
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segmentix

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22.10.2012
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DUS & VIE
Eine Folge könnte beispielsweise sein, daß die MCT drastisch nach oben gesetzt wird, und bestimmte Verbindungen dann schlichtweg nicht mehr buchbar sind.

Ich persönlich glaube nicht, dass Airlines dies reihenweise machen werden, da dann schlicht weniger bei Airline X gebucht würde, und der scharfe Wettbewerb dürfte dies somit verhindern.

Und bei längerem Aufenthalt bei Umstieg wird dann wieder mehr/öfter in der Lounge maximiert, dass kostet dann auch wieder ... ;)

Folglich sind wahrscheinlich ein paar klagende Paxe das kleinste Übel, zumal die Airlines ja eh schon auch heute bei klaren Fällen meist versuchen, die Leute zu vertrösten oder abzuwimmeln mit irgendwelchen Ausreden, und nur eine recht kleine Schar konsequent seine Ansprüche eintreibt, der VFT ist da sicher nicht sehr repräsentativ mMn.
 
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Gulliver

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Eine Folge könnte beispielsweise sein, daß die MCT drastisch nach oben gesetzt wird, und bestimmte Verbindungen dann schlichtweg nicht mehr buchbar sind. Damit also die 1% tatsächlich verspäteten ihre Entschädigung bekommen, dürfen die 99% diese Verbindung dann nicht mehr buchen. Gratulation zu diesem Phyrrus-Sieg.
Die Airlines könnten ja auch lernen, flexibler zu werden. Man könnte ja die MCT (leicht) hochschrauben und schon in den Ticketkonditionen anbieten, dass z.B. zwar Verbindung X mit Umsteigezeit 1:50 gebucht wurde, aber bei pünktlichem Erreichen des Gates und vorbehaltlich Verfügbarkeit Verbindung Y mit 0:40 Umsteigezeit auch genommen werden kann. DAS wäre Kundenfreundlich.
 
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YuropFlyer

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Die Airlines könnten ja auch lernen, flexibler zu werden. Man könnte ja die MCT (leicht) hochschrauben und schon in den Ticketkonditionen anbieten, dass z.B. zwar Verbindung X mit Umsteigezeit 1:50 gebucht wurde, aber bei pünktlichem Erreichen des Gates und vorbehaltlich Verfügbarkeit Verbindung Y mit 0:40 Umsteigezeit auch genommen werden kann. DAS wäre Kundenfreundlich.

Die MCTs sind nicht nur für den Passagier, sondern auch fürs Gepäck da.

Bei Handgepäck-only habe ich es schon öfters erlebt, das ich am Gate ohne grosse Probleme auf einen früheren Flug umgebucht wurde (bei Lufthansa!) - bei weniger kundenfreundlichen Airlines (Huch! Ein Lob für LH :D ) wie CA kannst du eine solche Kulanz aber idR vergessen.
 
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16.05.2011
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Eine Folge könnte beispielsweise sein, daß die MCT drastisch nach oben gesetzt wird, und bestimmte Verbindungen dann schlichtweg nicht mehr buchbar sind. Damit also die 1% tatsächlich verspäteten ihre Entschädigung bekommen, dürfen die 99% diese Verbindung dann nicht mehr buchen. Gratulation zu diesem Phyrrus-Sieg.
Ich habe lieber schnelle Anschlüsse, und wenn das eben in einem Prozent der Flüge nicht klappt, sei's d'rum, davon geht die Welt nicht unter.
Aber in unserer Wohlstands- und Vollkasko-Gesellschaft muß man offensichtlich für jede kleine Unannehmlichkeit, die einem widerfährt, jemanden haben, den man dafür haftbar machen kann. :rolleyes:

Die Gefahr sehe ich auch. Ich bin (gezwungenermaßen) ständig auf Umsteigeverbindungen unterwegs, und schätze knappe Verbindungen, wo ich nicht noch mehr Zeit verliere. Und trotz meiner häufigen 45-Minuten-Anschlüsse ist die Anzahl an verpassten Anschlüssen äußerst gering.

Was ist so schlimm daran, wenn Fluggesellschaften ihre Flugverbindungen realistischer kalkulieren, wenn Sie Kosten vermeiden wollen? Klar führt das dazu, dass diese oder jene Reise sich um einige Minuten verlängert. Aber mir ist das allemal lieber als wegen zu knapp kalkulierter Verbindungen meinen Termin zu verpassen.
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Na ja, also bei einem wichtigen Termin, einem Langstrecken-Anschluss o.ä. zwingt mich ja niemand, eine knappe Verbindung zu buchen....

Ich warte immer noch darauf, dass mal eine Fluggesellschaft die Chancen erkennt, die in einer zügigen und vor allem großzügigen Regulierung liegen, statt immer nur zu meckern. Beim Produkt selbst nehmen sich die Airlines ja meist nicht viel. Aber wenn im Falle des Falles eine Airline sich 1. gut um mich kümmert und 2. den mit einem Zeitverlust verbundenen Ärger anstandslos kompensiert - das merke ich mir als Kunde.

Sehe ich auch so. Ein vernünftiges Service bei Zwischenfällen ist für mich jetzt schon ein Kriterium (bzw. einer der wichtigsten Statusvorteile....). Wobei es mir da jetzt gar nicht sosehr um Entschädigung geht, sondern v.a. um Dinge wie effektive Umbuchung, event. Hotelübernachtung etc.

Nicht zu vergessen: Unverändert werden Airlines von der Zahlungsverpflichtung frei, wenn sie die Verspätung nicht "zu vertreten" haben. Die Verordnung räumt ihnen zudem explizit die Möglichkeit ein, Dritte in Regress zu nehmen, wenn sie selbst zwar zahlen müssen, aber Dritte die Verzögerung verursacht haben.
Womit es in den meisten Fällen eh weiterhin schwierig sein wird, die Entschädigung zu bekommen. Denn es braucht ja nur irgendwo zu schneien oder ein Gewitter geben, und schon werden sich die Airlines weiterhin rausreden...
 

Gulliver

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10.11.2009
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Na ja, also bei einem wichtigen Termin, einem Langstrecken-Anschluss o.ä. zwingt mich ja niemand, eine knappe Verbindung zu buchen....
Einerseits gibt es die Vielflieger, die sich mit den Risiken auskennen und entsprechenden Puffer einplanen, falls mehr Zeit benötigt wird. Andererseits gibt es die Gelegenheitsflieger bzw. Urlauber, deren ganze Reiseplanung durcheinanderkommt, wenn größere Verspätungen nicht berücksichtigt sind und anschließende Leistungen gebucht wurden. Vor allem diese letzte Gruppe ist dann sehr überrascht, wenn eine kleine Verspätung beim ersten Flug so schwerwiegende Folgen beim Anschlussflug hat. Und genau hier setzt der EUGh meines Erachtens an, denn hier ist auch ein reeller Schaden zu erwarten. Und man kann nicht von allen Passagieren erwarten, dass sie sich mit den genauen Risiken von knappen Anschlüssen auskennen, diese dürfen erwarten, dass Verbindungen so angeboten werden, dass nur in seltenen Ausnahmefällen etwas schief geht.


Womit es in den meisten Fällen eh weiterhin schwierig sein wird, die Entschädigung zu bekommen. Denn es braucht ja nur irgendwo zu schneien oder ein Gewitter geben, und schon werden sich die Airlines weiterhin rausreden...
Schwierig wird es nicht sein, Entschädigung zu bekommen. Die meisten Gerichte halten sich ja auch in unteren Instanzen (mal abgesehen von vereinzelten, durchdrehenden Amtsgerichten, wo mir spontan Nürtingen einfällt) an die Verbraucherfreundliche Rechtsprechung höherer Instanzen. Es ist also nicht so sehr schwierig, wohl aber aufwendig.
 
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16.05.2011
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Einerseits gibt es die Vielflieger, die sich mit den Risiken auskennen und entsprechenden Puffer einplanen, falls mehr Zeit benötigt wird. Andererseits gibt es die Gelegenheitsflieger bzw. Urlauber, deren ganze Reiseplanung durcheinanderkommt, wenn größere Verspätungen nicht berücksichtigt sind und anschließende Leistungen gebucht wurden. Vor allem diese letzte Gruppe ist dann sehr überrascht, wenn eine kleine Verspätung beim ersten Flug so schwerwiegende Folgen beim Anschlussflug hat. Und genau hier setzt der EUGh meines Erachtens an, denn hier ist auch ein reeller Schaden zu erwarten. Und man kann nicht von allen Passagieren erwarten, dass sie sich mit den genauen Risiken von knappen Anschlüssen auskennen, diese dürfen erwarten, dass Verbindungen so angeboten werden, dass nur in seltenen Ausnahmefällen etwas schief geht.

Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, nur:

- Gerade die „Gelegenheitsflieger“ schrecken doch vor knappen Anschlüssen zurück. Frage mich nicht, wie oft ich von Bekannten gefragt werde, ob 1,5 Stunden wirklich reichen oder man nicht lieber einen früheren Flug nehmen sollte. Andererseits sollte mir auch der gesunde Menschenverstand sagen, dass ein 30-Minuten-Anschluss im Winter mal schiefgehen kann….

- Dem von Dir genannten Urlauber mit entsprechenden Folgen wäre wahrscheinlich mehr geholfen, wenn die Airlines in solchen Fällen ein besseres Service anbieten würden, so dass er trotzdem möglichst schnell am Zielort ist. Denn der will in erster Linie seinen Urlaub genießen, und sich nicht hinterher vor Gericht damit rumärgern, der Airline nachzuweisen, dass alleine der Schnee kein ausreichender Grund für die Verspätung und dadurch verpassten Anschluss war, und er somit Anspruch auf ein paar hundert Euro hat…

- Ich glaube kaum, dass Airlines ein Interesse daran haben, systematisch Verbindungen anzubieten, die ständig schiefgehen. Denn auch jetzt müssen sie doch schon für Umbuchungen, Versorgungsleistungen, eventuelle Übernachtungen etc. aufkommen.

Wobei ich das Urteil ja auch begrüße, alleine schon, weil damit Klarheit geschaffen wird. Nur zweifele ich einfach daran, ob sich die Situation für den Verbraucher in der Praxis nennenswert verbessert. Und wenn, dann doch eher für den Maximierer (der sich in Zukunft über verpasste Anschlüsse freut – ich warte auf den ersten Thread mit Tipps zu „geeigneten“ Flugverbindungen…..) oder erfahrenen Vielflieger (der seine Rechte kennt und auch durchsetzt), als für den Urlaubsflieger. Denn das Problem mit der EU-Verordnung ist ja nicht, dass der Verbraucher keine Rechte hat, sondern dass er die oft nur schwer bekommt.
 
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