Frage: Haben wir Recht auf Ausgleichszahlungen

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FlugFrust

Neues Mitglied
15.03.2013
6
0
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Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage bezüglich unseres Rechts auf Ausgleichzahlungen. Ich habe zwar schon einiges darüber gelesen, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden was unseren Fall betrifft.

Zur Sachlage: Für den 31.01.13 haben wir mit British Airways einen Flug von Basel --> London --> Miami gebucht.

Um 12.25Uhr sollten wir aus Basel los, der Flieger ist aber erst nach ca. 1h Verspätung gestartet. Dadurch haben wir unseren Anschlussflug London --> Miami, Abflugzeit 14.55Uhr verpasst. Laut Plan sollten wir um ca. 18.00Uhr (Ortszeit) in Miami landen.
Nun saßen wir in London fest und sind um 18.00Uhr mit einem Flieger nach New York geflogen worden, nachts dort angekommen und drei Stunden später von New York nach Miami, sodass wir anstatt am 31.01. gegen 18.00Uhr am 01.02. um 09.00Uhr morgens in Miami gelandet sind. (alles Ortszeit)

Dazu hatten wir für diese Nacht ein hotel in Miami gebucht (200€) was nicht erstattbar war und wir somit umsonst bezahlt haben.

Ich habe mich bereits einige Male bei der Airline gemeldet, doch die sagen es gab die Verspätung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen und daher zahlen sie nicht. Nur ein Gutschein über 300€ für 4 Personen zusammen hat man uns angeboten.

Nun meine Frage: Sollte man weiter versuchen Ausgleichszahlungen zu erhalten bzw. steht uns soetwas zu, und muss die Airline nicht wenigstens das Hotel in Miami bezahlen, welches wir nicht nutzen konnten?

Ich hoffe meine Ausführungen waren verständlich.. Langsam bin ich echt entnervt von dem ganzen Hin und Her.

*Bitte helft mir*

Danke
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Scheinbar hat Du hier im Forum nicht vorher geschaut, zu diesem Thema gibt es zahlreiche Threads.
Daher die erste obligatorischen Rückfragen:
Alles auf einem Ticket?
Wie waren die Wetterbedingungen an diesem Tag?
 

FlugFrust

Neues Mitglied
15.03.2013
6
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Hallo,

doch ich habe schon etwas in diesem und anderen Foren geschaut, aber so richtig bin ich halt nicht schlau draus geworden.

"Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Kunden

Fluggästen steht auch bei großen Verspätungen der finanzielle Ausgleich zu, den sie bei Annullierungen verlangen können. Das hat zunächst der Europäische Gerichtshof (Az.: C-402/07 und C-432/07) am 19. November 2009 und am 18.02.2010 auch der Bundesgerichtshof (Az.: Xa ZR 95/06) entschieden. Voraussetzung ist, dass der Kunde sein Endziel erst drei oder mehr Stunden nach der von der Fluggesellschaft ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht. Allerdings braucht die Airline nicht in jedem Fall zu zahlen: nämlich wenn sie nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn sie alles Zumutbare unternommen hätte. Mit technischen Problemen beispielsweise können sich Gesellschaften zumeist nicht herausreden."

Nun weiß ich aber nicht wie das mit den außergewöhnlichen Umständen ist. Das Wetter war in Basel beim Abflug einwandfrei. Keine Wolke am Himmel. Angeblich war über London schlechtes Wetter, aber der Anschlussflug ist ja z.B. auch ohne Verzögerung abgeflogen. Es war also kein Schnee/Gewitter oder Ähnliches. Aber was genau am Himmel los war bezüglich Wetter kann ich natürlich nicht 100%ig beurteilen.

Und es war alles auf einem Ticket und alles über British Airways gebucht.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Es handelte sich wohl um BA753 welche mit 66 Minuten Verspätung in LHR gelandet sind. Zu der Zeit sind auch eine ganze Menge anderer Flieger mit mehr als 1 Stunde Verspätung in London gelandet, es wird also schon irgendwas los gewesen sein. Die Langstrecken waren einigermaßen pünktlich, aber alles was aus Europa kam hatte Verspätung.
 

FlugFrust

Neues Mitglied
15.03.2013
6
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Ja genau, Flug BA0753.

Na wie gesagt, ich weiß nicht wie es am Himmel aussah, wollte ja nicht sagen, dass da nichts war. In Basel sah das Wetter jedenfalls gut aus.

Also denkt ihr, dass ich es nicht weiter versuchen brauche mich bei der Airline zu melden?!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Da ziemlich viele Flieger verspätet waren, wird deine Verspätung sehr wahrscheinlich nicht in der Verantwortung der Airline liegen sondern ein allgemeines Problem gewesen sein (Wetter, Landebahnsperrung,...). Da sehe ich schlechte Karten für dich.
 

FlugFrust

Neues Mitglied
15.03.2013
6
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Danke Krabbenkopf für die Seite. Dort wo ich immer geschaut habe gab es diese Anschlussflug-verpasst Option nicht.

Also EUClaim sagt:
[h=1]"Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf eine Ausgleichsleistung![/h]
Die Auswertung der verfügbaren Daten hat ergeben, dass die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs erfüllt sind und das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sehr unwahrscheinlich ist."
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Dann stell bei denen deinen Antrag. Kostet dich ja nur was wenn die tatsächlch Geld von der Airline bekommen.
 

FlugFrust

Neues Mitglied
15.03.2013
6
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Ok Danke.
Dann werde ich das mal versuchen. Obwohl die ja, im Falle einer Zahlung von der Airline, 27% Provision haben wollen, ist schon recht viel, oder?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen und auf dein Risiko klagen. Bei denen hier hast du halt selbst kein Kostenrisiko.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Ich finde bei eindeutigen Sachen EU-Claim inzwischen auch recht teuer - sind ja 25 Euro zzgl. 27%!

Was denkt ihr eigentlich? Der/die TE hat offenbar nicht den Hauch einer Ahnung. Wie soll sie das ohne professionelle Hilfe durchziehen? Und 25 € zzgl. Prov. sind nicht viel, zumal sie alleine mit Sicherheit scheitern würde....:confused:
 

überdenwolken

Neues Mitglied
01.03.2013
6
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D / BKK
Auch hier die Empfehlung: Wiesbadener Tabelle zu den Fluggastrechten. Da findet jeder zu seinem Fall einschlägige Urteile, die eine Beurteilung der Erfolgsaussichten zulassen. Und vielleicht kann ja man auch die Autoren der Tabelle befragen, das sind ja schließlich die Experten auf diesem Rechtsgebiet.