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Hallo Zusammen,
eine Bekannte von mir hatte eine Reise nach Nordkorea geplant und hierfür einen Flug nach Peking gebucht, um von dort aus weiter nach Nordkorea zu reisen. Der gebuchte Flug mit Aeroflot (DUS-SVO-PEK-SXF) beinhaltete einen 2.5 tägigen Stoppover in Moskau für den sich meine Bekannte ein Transitvisum hat ausstellen lassen, da eine Weiterreise in ein Drittland (China) erfolgen sollte. Auch ist die Beantragung eines Transitvisums etwas problemloser, da man dafür, im Gegensatz zum Touristenvisum, keine Einladung benötigt.
Das Problem ist nun, dass aufgrund der politischen Lage die Reise nach Nordkorea durch den Veranstalter gestrichen wurde. Individuelle Reisen sind in Nordkorea nicht erlaubt. Da meine Bekannte sich dennoch gern die 3 Tage in Moskau aufhalten würde, hatte sie eine Umbuchung in Erwägung gezogen, um direkt nach der Ankunft in Peking wieder zurück zu fliegen, d.h. keine Streckenänderung, nur ein anderer Termin. Hier wäre sie jedoch in eine andere Buchungsklasse gerutscht und hätte >800 EUR Aufschlag + Umbuchungsgebühr zahlen müssen. Letztendlich hat sie diesen Flug vor der Abreise storniert und 50% Erstattung (=Steuern) erhalten.
Stattdessen hat meine Bekannte jetzt ein komplett neues Ticket mit der Aeroflot (DUS-SVO-FRA) gebucht. Das Problem dabei ist allerdings die Visasituation auf die sich meine Frage bezieht.
Ein Transitvisum, so auch jenes von Russland, erfordert immer eine Weiterreise in ein Drittland, d.h. ein direkter Hin- und Rückflug in das Heimatland ist nicht vorgesehen. Dafür muss immer ein Touristenvisum beantragt werden. Reist meine Bekannte nun mit dem Transitvisum wie ursprünglich geplant ein, verlässt dann aber das Land wieder in Richtig Heimatland und nicht in das im Visumantrag angegebene Drittland, glaubt ihr, dass dies durch den Immigration-Officer in Russland bemerkt wird? Und kann dies zu eventuellen Problemen bei zukünftigen Visaanträgen für Russland führen?
Zu erwähnen ist noch, dass sich meine Bekannte nicht länger als die Höchstdauer des Transitvisums von 72h in Russland aufhalten wird. Ein Bemerken durch den Immigration-Officer könnte z.B. stattfinden, wenn 1) er bei der Ausreise den Boardingpass vorgelegt haben will und diesen elektronisch erfasst, 2) die Fluggesellschaft die Ausreisedaten elektronisch an Immigration übermittelt, 3) auf der Ausreisekarte das Zielland erfasst wird, etc.
Habt ihr entsprechende Erfahrungen / Vermutungen mit denen ihr hier weiter helfen könnt?
Danke HL
eine Bekannte von mir hatte eine Reise nach Nordkorea geplant und hierfür einen Flug nach Peking gebucht, um von dort aus weiter nach Nordkorea zu reisen. Der gebuchte Flug mit Aeroflot (DUS-SVO-PEK-SXF) beinhaltete einen 2.5 tägigen Stoppover in Moskau für den sich meine Bekannte ein Transitvisum hat ausstellen lassen, da eine Weiterreise in ein Drittland (China) erfolgen sollte. Auch ist die Beantragung eines Transitvisums etwas problemloser, da man dafür, im Gegensatz zum Touristenvisum, keine Einladung benötigt.
Das Problem ist nun, dass aufgrund der politischen Lage die Reise nach Nordkorea durch den Veranstalter gestrichen wurde. Individuelle Reisen sind in Nordkorea nicht erlaubt. Da meine Bekannte sich dennoch gern die 3 Tage in Moskau aufhalten würde, hatte sie eine Umbuchung in Erwägung gezogen, um direkt nach der Ankunft in Peking wieder zurück zu fliegen, d.h. keine Streckenänderung, nur ein anderer Termin. Hier wäre sie jedoch in eine andere Buchungsklasse gerutscht und hätte >800 EUR Aufschlag + Umbuchungsgebühr zahlen müssen. Letztendlich hat sie diesen Flug vor der Abreise storniert und 50% Erstattung (=Steuern) erhalten.
Stattdessen hat meine Bekannte jetzt ein komplett neues Ticket mit der Aeroflot (DUS-SVO-FRA) gebucht. Das Problem dabei ist allerdings die Visasituation auf die sich meine Frage bezieht.
Ein Transitvisum, so auch jenes von Russland, erfordert immer eine Weiterreise in ein Drittland, d.h. ein direkter Hin- und Rückflug in das Heimatland ist nicht vorgesehen. Dafür muss immer ein Touristenvisum beantragt werden. Reist meine Bekannte nun mit dem Transitvisum wie ursprünglich geplant ein, verlässt dann aber das Land wieder in Richtig Heimatland und nicht in das im Visumantrag angegebene Drittland, glaubt ihr, dass dies durch den Immigration-Officer in Russland bemerkt wird? Und kann dies zu eventuellen Problemen bei zukünftigen Visaanträgen für Russland führen?
Zu erwähnen ist noch, dass sich meine Bekannte nicht länger als die Höchstdauer des Transitvisums von 72h in Russland aufhalten wird. Ein Bemerken durch den Immigration-Officer könnte z.B. stattfinden, wenn 1) er bei der Ausreise den Boardingpass vorgelegt haben will und diesen elektronisch erfasst, 2) die Fluggesellschaft die Ausreisedaten elektronisch an Immigration übermittelt, 3) auf der Ausreisekarte das Zielland erfasst wird, etc.
Habt ihr entsprechende Erfahrungen / Vermutungen mit denen ihr hier weiter helfen könnt?
Danke HL