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Hallo,
ein Freund ist am Wochenende in Abu Dhabi 8 Stunden sitzen geblieben. Sein Flug mit Air Seychelles kam mit über 1 Stunde Verspätung in Abu Dhabi an, so dass er und seine Frau trotz "last call" nicht mehr auf den Weiterflug nach Deutschland gelassen wurden.
Die Frage ist - greift das Fluggastrecht in dem Fall? Immerhin kamen sie mehr als 8 Stunden später am Zielort an. Allerdings ist die Ursache der Verspätung eine Fluglinie, die die beiden weder innerhalb der EU noch in die EU transportiert hat.
Wie lässt sich die Folge-Verspätung behandeln?
Ich tippe mal darauf, dass die EU-261 nicht greift, da der Etihad-Flug pünktlich aus AUH rausging und der Verursacher (Air Seychelles) nicht unter das EU Recht fällt.
Was meint ihr?
Gruss vom CHris
ein Freund ist am Wochenende in Abu Dhabi 8 Stunden sitzen geblieben. Sein Flug mit Air Seychelles kam mit über 1 Stunde Verspätung in Abu Dhabi an, so dass er und seine Frau trotz "last call" nicht mehr auf den Weiterflug nach Deutschland gelassen wurden.
Die Frage ist - greift das Fluggastrecht in dem Fall? Immerhin kamen sie mehr als 8 Stunden später am Zielort an. Allerdings ist die Ursache der Verspätung eine Fluglinie, die die beiden weder innerhalb der EU noch in die EU transportiert hat.
Wie lässt sich die Folge-Verspätung behandeln?
Ich tippe mal darauf, dass die EU-261 nicht greift, da der Etihad-Flug pünktlich aus AUH rausging und der Verursacher (Air Seychelles) nicht unter das EU Recht fällt.
Was meint ihr?
Gruss vom CHris