Mahnbescheid gegen LOT?

ANZEIGE
N

NOTagainLOT

Guest
ANZEIGE
Hallo

Nur diese Frage noch:

Wenn eine Fluggesellschaft - z.B. LOT oder Iberia - nicht zahlen will (Fluggastrechte), könnte man denen einen Mahnbescheid zustellen? Wie läuft das ab?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Klasse. Fuer den Kram war ich zu geizig. :D

Macht nix, hat damit nämlich auch nichts zu tun:

Signaturkarte

Zu dem link kommt man übrigens ziemlich einfach, wenn man erstmal auf mahngerichte.de ist.

SB

PS: Ich würde es mir allerdings dreimal überlegen, einen Mahnbescheid ohne qualifizierte Unterstützung zu beantragen, selbst bei mir lasse ich das lieber eine gute Mitarbeiterin machen...
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich hätte keine Bedenken, den Mahnbescheid selbst zu machen. Mit ein wenig Einlesen geht das schon. Aber der Anspruch sollte natürlich schon sicher bestehen.

Alleine: Mahnbescheide bringen bei Fluggesellschaften fast nie was. Der Widerspruch kommt quasi automatisch. Dann bist du du mitten im regulären Verfahren. Insofern würde ich immer nach Schema F vorgehen, also fachkundig prüfen, dann ggf. mahnen und notfalls klagen lassen.
 
N

NOTagainLOT

Guest
Also wenn ich den Mahnbescheid beantrage (ohne Rechtsanwalt) und die - LOT Büro Frankfurt - widersprechen dann, beginnt dann ein Gerichtsverfahren, wo die in Frankfurt dann tätig werden müssen oder geht das dann wieder nach Warschau (was dann natürlich sehr schwer wird)?
Ladungsfähige Adresse der LOT in Frankfurt vorhanden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Also wenn ich den Mahnbescheid beantrage (ohne Rechtsanwalt) und die - LOT Büro Frankfurt - widersprechen dann, beginnt dann ein Gerichtsverfahren,wo die in Frankfurt dann tätig werden müssen oder geht das dann wieder nach Warschau?

Du musst doch wissen gegen wenn du Ansprüche geltend machen willst. Allerdings dürfte LOT eine Niederlassung in D haben, da kann man sie dann auch verklagen - nicht in Wahrschau.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Niederlassung einer Airline in DE ist für die Möglichkeit einer Klage hierzulande nicht so entscheidend (es sei denn, man hätte seine Flugscheine auch dort erworben), aber immerhin hilfreich, weil das einem zusätzliche Kosten für eine Übersetzung der Klageschrift in die Fremdsprache erspart.

Wichtiger ist, ob ein Erfüllungsort in DE vorliegt. Das wäre der Fall, wenn der Flug von DE aus erfolgte oder hier endete. Wenn du z.B. von FRA aus geflogen bist, gibst du als Gericht an, an das ggf. verwiesen werden soll, das AG Frankfurt an etc.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Also wenn ich den Mahnbescheid beantrage (ohne Rechtsanwalt) und die - LOT Büro Frankfurt - widersprechen dann, beginnt dann ein Gerichtsverfahren, wo die in Frankfurt dann tätig werden müssen oder geht das dann wieder nach Warschau (was dann natürlich sehr schwer wird)?
Ladungsfähige Adresse der LOT in Frankfurt vorhanden.

Nun wenn du einen Mahnbescheid beantragst ( Die kosten für den Mahnbescheid selber nicht vergessen ebenfalls zu fordern!) und der "Antragsgegner" widerspricht, passiert danach rein gar nichts, ( außer das du benachrichtigt wirst natürlich ). Ein Verfahren oder so wird meines Wissens nach NICHT automatisch eröffnet.
 
  • Like
Reaktionen: NOTagainLOT

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Nun, das hängt eher davon ab, ob Du das Kreuz an der entsprechenden Stelle (Übergang ins streitige Verfahren bei Widerspruch des Antragsgegners) gemacht hast, die noch notwenidgen 2,5-fachen Gerichtskosten eingezahlt hast und bei entsprechendem Streitwert (über 5.000 EUR) entsprechend anwaltlich vertreten bist.
 
N

NOTagainLOT

Guest
Ich habe im LOT Stationsbüro in FRA angerufen und die haben gesagt, daß sie einen "Mahnbescheid" (bin mir aber nicht sicher, ob die es richtig verstanden haben) sowieso nach Warschau weiterleiten werden.
Das soll ja eben nicht sein. Die sollen sich direkt in FRA damit beschäftigen.
Ist es nicht so, daß, sobald ein Unternehmen eine ladungsfähige Adresse mit eigenen Miarbeitern in FRA hat, daß dann auch das Mahnverfahren, etc dann auch dort vollzogen und ggf. vollstreckt wird???
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Ich habe im LOT Stationsbüro in FRA angerufen und die haben gesagt, daß sie einen "Mahnbescheid" (bin mir aber nicht sicher, ob die es richtig verstanden haben) sowieso nach Warschau weiterleiten werden.
Das soll ja eben nicht sein. Die sollen sich direkt in FRA damit beschäftigen.
Ist es nicht so, daß, sobald ein Unternehmen eine ladungsfähige Adresse mit eigenen Miarbeitern in FRA hat, daß dann auch das Mahnverfahren, etc dann auch dort vollzogen und ggf. vollstreckt wird???

Meiner Meinung nach völlig richtig.

Mahnbescheide kannst du gegen Jeden richten, hier das deutsche "Büro".
Was die damit machen ist erstmal völlig nebensächlich, ob die das von Warschau aus bearbeiten wollen oder sonst was.
Du könntest natürlich auch direkt gegen "Warschau" fordern, aber aus naheliegenden Gründen ist davon abzuraten.

Der Mahnbescheid wird von Gericht überhaupt nicht überprüft wenn du diesen beantragt hast, wenn LOT den erst nach Warschau leitet und dadurch zu spät reagiert, hättest du sie "im Sack".

Wichtig ist nur, nach Ablauf der Frist direkt einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, denn solange der noch nicht ausgestellt ist, können die widersprechen, auch nach Ablauf der 2 Wochen frist. (!)

Sobald der erstellt wurde, haben Sie faktisch kaum noch eine Chance aus der Nummer rauszukommen.
 

Budapest

Erfahrenes Mitglied
22.01.2011
541
0
Der Mahnbescheid wird von Gericht überhaupt nicht überprüft wenn du diesen beantragt hast, wenn LOT den erst nach Warschau leitet und dadurch zu spät reagiert, hättest du sie "im Sack".

Wichtig ist nur, nach Ablauf der Frist direkt einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, denn solange der noch nicht ausgestellt ist, können die widersprechen, auch nach Ablauf der 2 Wochen frist. (!)

Sobald der erstellt wurde, haben Sie faktisch kaum noch eine Chance aus der Nummer rauszukommen
.

Sicher?

service-bw: Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid erheben
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Geht es immer noch um die "alte" Sache?

Was willst du da mahnen? Meine Meinung ist immer noch, dass dir nichts zusteht nach deiner Schilderung.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Lot kann natürlich, wie von Budapest aufgezeigt, dann noch ein Verfahren anstrengen, müsste allerdings darlegen, dass die Forderung unberechtigt ist,

Es muss der Antragsteller also nicht darlegen, dass die Forderung berechtigt ist.

mit "im Sack" meinte ich aber viel mehr, dass der Vollstreckungsbescheid... nunja ein Vollstreckungsbescheid ist, sobald der ausgestellt ist, kann direkt vollstreckt werden, ein Widerspruch hat keine aufschiebene Wirkung.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Wen ich mir sicher bin das eine Förderung berechtigt ist würde ich den Mahnbescheid auch erst einmal ohne Anwalt beantragen, mit dem Widerspruch würde ich dann ggf. Zum Anwalt laufen, falls dies dann notwendig wird.
 

Budapest

Erfahrenes Mitglied
22.01.2011
541
0
mit "im Sack" meinte ich aber viel mehr, dass der Vollstreckungsbescheid... nunja ein Vollstreckungsbescheid ist, sobald der ausgestellt ist, kann direkt vollstreckt werden, ein Widerspruch hat keine aufschiebene Wirkung.

Doch. Dann nämlich, wenn mit dem Einspruch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt wird.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Ich halte meine Aussagen aufrecht, dennoch hat Budapest natürlich auch recht.

Wie heißt es so schön... "Wenn das Wörtchen wenn nicht..."

Sollte also, der von mir und Budapest diskutierte Fall eintreten, läuft, vereinfacht gesagt, ein Verfahren in dem dann zuerst die formale gültigkeit eines Widerspruches/Einspruches usw. geprüft wird, und dann ggf. anschließend "verhandelt" wird ob und in wieweit die Forderung zurecht besteht.

Gänzlich anders sihet es allerdings natürlich im folgenden hypothetischen Fall aus.

Mahnbescheid wird beantragt> Gegner verpennt Widerspruchsfrist/reagiert nicht/bleibt auf den Weg nach Warschau hängen>Vollstreckungsbescheid wird direkt nach 2 Wochen Frist beantragt und ausgestellt>Antragsgegner reagiert erneut nicht ( eher unwarscheinlich, aber möglich)>VB wird auch rechtskräftig nach, ich glaube erneut 14tägier Frist>Gläubiger könnte "in aller Ruhe" vollstrecken lassen vom Gerichtsvollzieher ( das kostet aber wiederum Geld, wass man auch vollstrecken lassen kann, ABER erstmal ausgelegt werden muss)
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
deswegen ja auch die Aussage "eher unwarscheinlich" :yes:

Die Frage ist aber wohl, ob und wie häufig so ein Verhalten von Kunden durchgezogen wird und wie Erfahren die Rechtsabteilungen der Firmen mit diesen speziellen vorgehen dann sind, insbesondere wenn es sich um Ausländische Firmen handelt.

Nehmen wir mal an die Entsprechende Abteilung der Firma reagiert, dann sagt ja schon der gesunde Menschenverstand das diesem "Schrieb" in irgendeiner Art und Weise widersprochen werden muss. Ich halte es aber für möglich, dass "kleine" bzw. mit dem Verfahren nicht Vertraute Rechtsabteilungen und/oder deren Rechtsvertreter eben nur eine Art Widerspruch einlegen gegen die Forderung, nicht aber gleichzeitig gegen die Vollstreckbarkeit.

Anwälte sind ja auch nur Menschen, und ich habe die Erfahrung gemacht, das natürlich auch Koryphäen in einem Gebiet ( hier z.B. Reiserecht ) von anderen Rechtsbereichen keinen blassen Schimmer (mehr) haben.

Um es einmal deutlich zu machen, ich möchte dem TE nicht dazu raten einen MB zu beantragen, ich kenne ja nicht mal den Sachverhalt. Mir ging es nur darum zu erläutern, wie es nach meinem Wissensstand weitergehen würde/könnte etc.
 
Zuletzt bearbeitet: