Oh jemine. An Stammtischen ist dir der Beifall sicher.
Die Rechtswirklichkeit sieht anders aus: Für den gewerbs- und bandenmäßigen Drogenhandel sieht § 30a BtMG eine Mindeststrafe von 5 Jahren vor. Der Strafrahmen geht mithin, um dies zu verdeutlichen, von 5 Jahren bis 15 Jahren, in Extremfällen bis Lebenslang. Nein, Rambuster, nix mit "6 Monate auf Bewährung".
Zur Rechtspraxis: Kürzlich wurde in München ein Drogendealer mit 200g Crystal zu 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Ich stimme Airsicknessbag zu, dass hier - bei rd. 100-facher Menge - durchaus >10 Jahre karierter Sonnenschein zu erwarten sind.
Rambuster, ich schätze deine Beiträge. Aber wie kommst du hier zu einer solch drastischen Fehleinschätzung? Und noch etwas: Staaten, die die Todesstrafe ausurteilen und vollstrecken sind mit folgendem Ranking: China, Iran, Irak, Saudi Arabien, ...... USA und in Europa alleine noch: Weissrussland. Any comments?