Eilt! HP Envy supergünstig, aber Zollfreigrenze

ANZEIGE

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
ANZEIGE
Bin mit meinen Jungs gerade in Atlanta. Im Microsoft Store gibt es das HP Envy Hewlett Packard HP Envy X2 11-g000eg Transformer: Amazon.de: Computer & Zubehör für $600 - 10% plus Steuern, also für fast $600 inkl. Microsoft Home and Student Package. Preis in D ab 800 €. Sohn braucht eh eines. Tastatur ist egal, da er sich ab August an die US-Tastatur gewöhnen muss (Austauschschüler).

Wie ist es mit dem Zoll? Ich möchte es natürlich anmelden. Wie sind eure Erfahrungen mit dem Zoll. Wollen die dann penibel alle Einkäufe sehen oder nehmen die die 700 Euro und versteuern die? Wie könnten wir es am besten machen, damit wir ein einigermaßen ruhiges Gewissen haben :)? Die Freibeträge der Jungs sind ausgeschöpft. Ich bleibe meistens drunter. Mein Mann kommt nach und fliegt mit uns wieder zurück. Er hat auch noch etwas Luft.

Oder sollen wir es uns schicken lassen? Kann jemand die Kosten abschätzen?

Vielen Dank.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Da es ein Gerät ist, kannst Du den Freibetrag von 430.-€ nicht teilen. Du zahlst also bei Anmeldung am Zoll die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll.
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
127
14
Die Freigrenze beträgt 430€, wie schon erwähnt NICHT aufteilbar. ZUSÄTZLICH kann man Waren im Wert von 700€ mitnehmen, die dann der Pauschalbesteuerung unterliegen (die erwähnten 17,5%).
- Wer also z.b. Kleidung im Wert von 1130€ einführt (430€+700€), zahlt 17,5% auf die 700€, also 122,50€
- Werden die 1130€ überschritten, wird die gesamte Einfuhr zoll- und steurpflichtig
- Der Zoll verwendet KEINE Tageskurse, sondern monatliche Durchschnittskurse!!
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Und ggf darauf achten, dass für Kinder/Jugendliche andere Grenzen gelten! (ich meine €175 für unter 15 Jahre)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Die Freigrenze beträgt 430€, wie schon erwähnt NICHT aufteilbar. ZUSÄTZLICH kann man Waren im Wert von 700€ mitnehmen, die dann der Pauschalbesteuerung unterliegen (die erwähnten 17,5%).
- Wer also z.b. Kleidung im Wert von 1130€ einführt (430€+700€), zahlt 17,5% auf die 700€, also 122,50€
- Werden die 1130€ überschritten, wird die gesamte Einfuhr zoll- und steurpflichtig
- Der Zoll verwendet KEINE Tageskurse, sondern monatliche Durchschnittskurse!!
Und auch Waren nicht aufteilbar sind, wenn eine Sache was für 1000€, sind nicht die ersten 430€ frei!
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Super, vielen lieben Dank. Ohne Steuer kostet es dann ca. 444 Euro, mit Steuern 521 Euro. Immer noch eine große Ersparnis, da die Home and Student Version auch noch dabei ist. Im Studentenstore von HP kostet es 739 € ohne Programme.

Nur nochmals zur Sicherheit: Ich shoppe also bis 430 Euro. In Frankfurt gehe ich dann durch den roten Zoll und melde das Teil an, zeige die Rechnung vor und zahle 17,5 % aus dem Kaufpreis des HP. Die anderen Einkäufe bis 430 € sind abgabenfrei. Habe ich es richtig verstanden?

Wenn mein Sohn im August dann wieder in die USA einreist, muss er dann nur die Rechnung mitnehmen, damit er bei der Rückkehr beweisen kann, dass es ja bereits verzollt ist?
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
...
Wenn mein Sohn im August dann wieder in die USA einreist, muss er dann nur die Rechnung mitnehmen, damit er bei der Rückkehr beweisen kann, dass es ja bereits verzollt ist?
Könnte klappen.
Sicherer ist das offizielle Verfahren (am besten aber auch mit Rechnung und Einfuhr-Beleg):
Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.

Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Quelle: Zoll online - Rückwaren

:sleep::sleep:
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
0
DUB

Klappt aus eigener Erfahrung auch. Bekommst bei der Anmeldung einen Zollbescheid, auf der bei mir auch die Seriennummer vermerkt wurde (wurde aber nicht pauschaliert verzollt). Bei der nächsten Kontrolle habe ich nur den Bescheid hingehalten, damit war die Kontrolle erledigt.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Super, vielen lieben Dank. Ohne Steuer kostet es dann ca. 444 Euro, mit Steuern 521 Euro.

So ganz verstehe ich Deine Rechnung hier nicht. Der Rechner kostet $600 -10% (Steuern sollten für den maßgeblichen Wert ja keine Rolle spielen). D.h. $540 sind bei einem Wechselkurs von ca. 1,31 doch nur ca. €412. Somit sollte die Einfuhr doch zollfrei sein.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wenn mein Sohn im August dann wieder in die USA einreist, muss er dann nur die Rechnung mitnehmen, damit er bei der Rückkehr beweisen kann, dass es ja bereits verzollt ist?

Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, bei einem bis dahin offensichtlich gebrauchten und relativ günstigen Gerät eine Zollquittung mitzuführen.
Wer hat denn schon eine Quittung seines Laptops dabei???? Niemand!
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.780
972
KUL (bye bye HAM)
Aber die meisten in DE ansässigen Bürger haben einen Laptop mit QWERTZ Tastatur dabei. In den USA gekaufte Geräte haben in der Regel QWERTY. Die freundlichen Herren vom Zoll achten darauf besonders gerne, insbesondere bei Apple Geräten wo die Preisdifferenz zwischen den USA und Europa sehr groß ist. Zur Grundlage wird immer der ganze Quittungsbetrag herangezogen, inkl. lokale Salestax.
Sollte das in den USA gekaufte Gerät online erworben worden sein und von einen anderen Bundesstaat geschickt werden als die Zieladresse sich befindet, fällt in den meisten Fällen keine Salestax an. Ausnahme wenn der Anbieter im Zielbundesstaat die Möglichkeit bietet Produkte physisch zu erwerben (Ladenkette etc).
 
  • Like
Reaktionen: peter42

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Massgeblich ist allerdings der Betrag ohne Sales Tax, oder? Zumindest der Schweizer Zoll nimmt jeweils die Netto-Beträge, wenn ich mich recht entsinne...

Zumindest in der EU zählt der Preis, den man letzendlich gezahlt hat, also inklusive aller Steuern (oder im Postverkauf auch inklusive Portokosten).
 
  • Like
Reaktionen: peter42

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
So, das Teil ist gekauft. Habe die Protection mitabgeschlossen. Dadurch komme ich auf jeden Fall über 430€ und werde ihn versteuern.
 

CSeries

Reguläres Mitglied
04.02.2012
97
0
ZRH
Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, bei einem bis dahin offensichtlich gebrauchten und relativ günstigen Gerät eine Zollquittung mitzuführen.
Wer hat denn schon eine Quittung seines Laptops dabei???? Niemand!

Ich habe von meinem in den USA gekauften Geräten ein Scan der Quittungen gespeichert. Nur für alle Fälle.
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Sind wieder da. Hab das Laptop am Zoll angemeldet. Ein überaus freundlicher Mitarbeiter hat gleich anfangen zu rechnen und mir dann zu seiner und meiner Freude mitgeteilt, dass das Laptop zollfrei ist! Das Servicepaket hat er von sich aus gleich abgezogen. Endpreis 413 Euro :) Stempel ist auf der Rechnung. Sohnemann kann also in einem Jahr problemlos ausreisen. Wobei er meinte, dass er es eh gekonnt hätte. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre nach einem Jahr ab Kaufdatum kein Zoll mehr zu zahlen. Egal wie - wir haben ein supergünstiges Laptop gekauft. Nach den anderen Einkäufen hat er gar nicht erst gefragt. Wollte nur die Personenzahl wissen.