Beweismittel vorenthalten - wer zahlt Gerichtskosten? (Air Berlin)

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DashandGo

Guest
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Hallo Zusammen

Bräuchte mal Euren Rat.

Air Berlin will Entschädigung (600) nicht zahlen - seit Monaten typisches "Hin und Her" mit dem Kundenservice und jetzt letzte Email erhalten (daß man sich zu der Sache nicht mehr weiter äußern möchte).
Alle bisherigen drei Aufforderungen, mir ein offizielles Dokument zukommen zu lassen, also ein Beweismittel, das die Air Berlin entlastet (außergewöhnliche Umstände) wurde immer abgelehnt.
Jetzt zu meiner Frage. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde und Air Berlin tatsächlich Recht bekommen würde (sehr unwahrscheinlich), müßte Air Berlin dann trotzdem die Klagekosten bezahlen, da sie ja das entlastende Beweismittel nicht im Voraus erbracht hat und es erst dadurch zu einer Klage gekommen ist?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Jetzt zu meiner Frage. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde und Air Berlin tatsächlich Recht bekommen würde (sehr unwahrscheinlich), müßte Air Berlin dann trotzdem die Klagekosten bezahlen, da sie ja das entlastende Beweismittel nicht im Voraus erbracht hat und es erst dadurch zu einer Klage gekommen ist?

Das kann dir dein Anwalt sicher beantworten, meiner Meinung nach bleibst du auf allen Kosten sitzen.
 

mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Du bleibst im Falle einer Niederlage auf den Kosten sitzen und übernimmst zusätzlich die Kosten des Gegners.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Vorsicht bei einer Klage gegen AB.

Die finanziellen Probleme der Airline sind bekannt, du musst erst einmal auslegen und dann zieht es sich...., von daher kann die Airline platt sein und du trotzdem gewinnen, ohne wirklich finanziell entschaedigt zu werden.

Diverse Airlines lassen es jedoch auf das erste Schreiben eines Anwalts ankommen und zahlen dann sofort, allerdings sind mir bei AB auch wirkliche Prozesse bekannt, selbst bei Faellen, die man eigentlich nicht gewinnen konnte.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Also bei AB ist aktuell so etwas wie "Zahltag". Derzeit kommt´s bei uns kaum noch zu Klagen gegen die, weil die Airline neuerdings "freiwillig" zahlt.

Aber WENN geklagt wird, vertritt sich AB vor Gericht, jedenfalls vor den Berliner Gerichten, fast immer selbst. Bei einem Streitwert von 600 Euro ist das Risiko daher nun wirklich überschaubar...

Im Übrigen gilt der allgemeine Erfahrungswert: WENN Fluggesellschaften ausnahmsweise wirklich mal gute Karten haben, dann machen sie daraus auch kein Geheimnis. Denn Klagen, selbst die gewonnenen, sind für die Airlines ein Kostenfaktor.

Insofern: Nur Mut!
 
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Reaktionen: feb und shortfinal

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69

Jetzt zu meiner Frage. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde und Air Berlin tatsächlich Recht bekommen würde (sehr unwahrscheinlich), müßte Air Berlin dann trotzdem die Klagekosten bezahlen, da sie ja das entlastende Beweismittel nicht im Voraus erbracht hat und es erst dadurch zu einer Klage gekommen ist?

Warum sollte dir AB Beweismittel zur Verfügung stellen? Wenn du zu schnell gefahren bist und die Polizei kann es aber nicht beweisen, sagst du dann auch: okay, ich schick euch mal meinen Beifahrer vorbei, der kann euch bestätigen, dass ich zu schnell gefahren bin????:confused:

Nee, nee, wenn du dir sicher bist, klage. Wenn sich AB auf einen Maschinendefekt o.ä. beruft, ist das schon mal kein schlechtes Zeichen, weil sie dann i.d.R. zahlen müssen.
 
D

DashandGo

Guest
Danke für Eure Antworten

(p.s. Ausrede ist "Verzögerungen auf dem Vorfeld" daher war das 1. Flugsegment um 43 Minuten verspätet abgeflogen und Umsteigeverbindung dann verpasst)