MWSt Rueckerstattung als Deutscher?

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Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
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Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit MWSt Rueckerstattungen hat wenn man als Deutscher einem anderem Deutschem (im nicht EU Ausland lebend, aber noch nicht den 'zweit' Wohnsitz umgeschrieben) etwa mitbringt, kann ich in FRA mir die MWSt erstatten lassen? Geraet wuerde auch im Ausland bleiben.

Danke!
 
Y

YuropFlyer

Guest
Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit MWSt Rueckerstattungen hat wenn man als Deutscher einem anderem Deutschem (im nicht EU Ausland lebend, aber noch nicht den 'zweit' Wohnsitz umgeschrieben) etwa mitbringt, kann ich in FRA mir die MWSt erstatten lassen? Geraet wuerde auch im Ausland bleiben.

Danke!

Soweit ich weiss (ohne Anspruch auf Korrektheit) geht das nicht.

Um für ein Produkt die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, muss der Exporteur (also in diesem Fall du) selber seinen Wohnsitz im Ausland haben.

Sprich, selbst wenn die zu beschenkende Person ihren Wohnsitz korrekt im Ausland hat, nützt dir das nichts - er müsste das Produkt dann selber exportieren.

Und während bei mir als Schweizer weder beim Kauf (Ausstellen/Antackern des MWSt-Formulars) noch am Zoll der Pass/Ausweis kontrolliert wird, könnte es für dich als Deutschen durchaus Rückfragen geben.
 
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Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
Soweit ich weiss (ohne Anspruch auf Korrektheit) geht das nicht.

Um für ein Produkt die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, muss der Exporteur (also in diesem Fall du) selber seinen Wohnsitz im Ausland haben.

Sprich, selbst wenn die zu beschenkende Person ihren Wohnsitz korrekt im Ausland hat, nützt dir das nichts - er müsste das Produkt dann selber exportieren.

Und während bei mir als Schweizer weder beim Kauf (Ausstellen/Antackern des MWSt-Formulars) noch am Zoll der Pass/Ausweis kontrolliert wird, könnte es für dich als Deutschen durchaus Rückfragen geben.

Danke!

Sowas hab ich mir schon fast gedacht, aber wollt nochmal nachfragen da beim Finanzamt nur steht "Deutsche die nicht im EU-Ausland leben" aber halt nicht das der, der das Geraet letztendlich das sein muss, auch wenn es schon Sinn macht.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Das "Gerät" bar bezahlen und das Tax free Formular mitnehmen. Der Andere soll dann mit dem Ding zum Konsulat, Stempel druff und ab in die Post mit dem Brief.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Der Händler muss auch diesen Tax Free Service anbieten.

Und die Unterlagen müssen 100% korrekt sein. Mich wollte mal so ein Tax Free Dienstleister verklagen weil ich die MwSt. nicht erstattet habe, der konnte aber noch nicht einmal korrekte Unterlagen vorlegen.

Denn egal was der Zoll stempelt, zu guter letzt muss das ganze den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen :)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
es gibt wohl verschiedene Möglichkeiten. Die, über tax free Dienstleister ist wohl die übliche, einfache, aber auch teuerste Variante für private.
Abhängig vom Wert, kann es auch Sinn machen, beim Zoll eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen zu lassen. Rückerstattung dann direkt über das Geschäft oder eine spezielle Zolldienststelle. Die erteilen auch Auskunft, wie das funktioniert.
Bei privaten Ausfuhren ist es gleich, ob Du Deutscher oder Chinese bist, es kommt auf Deinen Wohnsitz an.
 
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Y

YuropFlyer

Guest
Das "Gerät" bar bezahlen und das Tax free Formular mitnehmen. Der Andere soll dann mit dem Ding zum Konsulat, Stempel druff und ab in die Post mit dem Brief.

Dein Vorschlag ist illegal, und sofern Wega (und sein Freund) nicht auf Probleme aus sind, würde ich davon nur abraten!

Und ja, es ist zB sehr leicht, das sie das rausfinden - und dann seinem Freund einen richtig bösen Strick daraus drehen können.
 

Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
Danke an alle!

Ich werd den Gedanken dann mal wieder schoen begraben und das maximieren sein lassen.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.819
1.069
KUL (bye bye HAM)
Sofern es über der Freigrenze des jeweiligen Ziellandes liegt.



Meines Wissens darf kein Wohnsitz in der EU mehr vorhanden sein.

Nicht korrekt. Es muss ein dauerhafter, genutzter Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land sein. Der ausgeführte Gegenstand ist zur ausschließlichen Nutzung außerhalb der EU vorgesehen. Bsp. man kauft Elektrogerät X, fliegt von FRA zu seiner Zweitwohnung nach ZRH und lässt sich in FRA die USt erstatten. Der Gegenstand X darf nur noch im Rahmen einer Haushaltsauflösung (minimum Zeitfenster zwischen Kauf und Reimport beträgt 6 Monate) wieder USt-frei in die EU eingeführt werden. Wer einen Laptop für die Verwendung im Ausland kauft, muss ihn dann (auch wenn er unter 430€ gekostet hat) wenn er sich auf der Rückreise im Handgepäck befindet anmelden und ggf. versteuern bzw. die erneute Ausfuhr durch Wiedervorlage nachweisen. Dies ist notwendig um den Nachweis zu generieren das es sich nicht um Umsatzsteuerhinterziehung handelt, bzw. -verkürzung.