Visumdauer überschritten ?! Wie vorgehen?

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JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
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Hallo zusammen,


meine Freundin (aus HKG) ist zum 2.mal dieses Jahr in Deutschland.
Die 90 Tage an sich wurden eingehalten, ABER : nachdem sie 33 tage im Frühjahr und nun bisher ca. 60 Tage hier ist, überschreitet sie anscheinend die 180-Tages-Frist (90 tage innerhalb von 180 Tagen, ab erstem Einreisedatum) ?!:confused:

Auf der hk-government website ist davon allerdings nichts erwähnt worden !! Habe es dann selber heute auf ein paar dt.Seiten gelesen.
Was droht im schlimmsten Fall, Problem bei Wiedereinreise ?!!

An wen wendet man sich nun, Botschaft, Ausländerbehörde ? Der Rückflug nach Hongkong läge (Stand heute) im Oktober.


Grüße
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Sind etwas wenig Infos um das zu bewerten. Wichtig wäre noch die Gültigkeitsdauer des Visum als auch alle darauf befindlichen Ein- und Ausreisestempel (sprich exakte Ein- und Ausreisedaten)
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
25.04.2013 - 30.05.2013 (>> 35d - hab mich da im Startpost vertan !)

nun hier (zum reisen, nicht arbeiten o.Ä.) seit 18.07.2013
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
Ja wir waren 8 Tage in Polen und 12 Tage in Italien dieses Mal.

Im Frühjahr (erster Besuch) waren wir 4 Tage in Frankreich und 4 Tage in der Schweiz

Edit: Sie war dazwischen in HKG. und während der Aufenthalte hier haben wir die EU nicht verlassen (ausser schweiz halt). Vorher war sie noch nie in Europa
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Das war nicht gemeint. Gemeint waren Reisen vor der ersten Einreise am 25.04.
Ich gehe der Einfachheit halber mal davon aus, dass das nicht der Fall ist. Dann ist deine Freundin auf gut deutsch gesagt seit dem 12.09. illegal in Deutschland. Das lässt sich rückwirkend auch nicht mehr heilen. Ihr könntet jedoch zur Ausländerbehörde gehen und denen das Problem schildern. Dann wird Deiner Freundin üblicherweise zur Ausreise innerhalb einer Frist aufgefordert und erhält eine Bescheinigung, die an der Grenze abzugeben ist. Dieser Aufforderung solltet ihr unbedingt nachkommen.
Bei der Ausreise kann es ihr natürlich passieren, dass eine Strafanzeige geschrieben wird. Ist aber alles nicht tragisch, da bei einem Erstverstoß in aller Regel höchstens ein Strafbefehl ergeht und gut ist. In den meisten Fällen wird auch eingestellt. Eine Wiedereinreisesperre o.ä. dürfte es nicht geben, da unverhältnismäßig. Einer erneuten Visumerteilung steht eigentlich auch nichts im Wege.

Dann noch ein kurzer Hinweis zur Berechnung: Der Bezugszeitraum der 90 Tage beginnt in eurem Fall am 25.04. (Tag der ersten Einreise) Danach dürfte sie für die Dauer von 90 Tagen bis zum 24.10. bleiben (insgesamt). Ab dem 16 Oktober ändert sich das. Dann wird einfach gerechnet: Tag der Feststellung (bsp. heute) und dann 180 Tage zurückrechnen. In diesen 180 Tagen darf sie sich max. 90 Tage aufhalten.

Also schleunigst zur Ausländerbehörde. Die Botschaft hilft da nix.
 
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JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
Dann gehts Montag statt Wiesn´13 zur Ausländerbehörde FFM.:eek:

Vielen Dank fuer die Hilfe !!!
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Unbedingt das ganze mit der Ausländerbehörde klären! Ich habe es am Flughafen oft genug erlebt, dass Leute am Flughafen bei der Ausreise vorläufig erstmal festgenommen/festgesetzt wurden, sei es wegen Verdachts der illegalen Einreise oder wegen abgelaufener Visa.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Ist aber alles nicht tragisch, da bei einem Erstverstoß in aller Regel höchstens ein Strafbefehl ergeht und gut ist.

Wobei ein Strafbefehl dann m.E. auch bezahlt werden sollte, da sonst ggf. bei einer Wiedereinreise aufenthaltsrechtlich alles ok sein mag, aber u.U. eine Ausschreibung im Rahmen der Strafvollstreckung vorliegt. :eek:
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Btw noch als kleine Anmerkung: Seit ihrem Beitritt zum Schengener Abkommen zählt die Schweiz beim Schengen-Visum nicht mehr als Ausland. Nur beim Zoll muss man noch aufpassen. ;)
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Wobei ein Strafbefehl dann m.E. auch bezahlt werden sollte, da sonst ggf. bei einer Wiedereinreise aufenthaltsrechtlich alles ok sein mag, aber u.U. eine Ausschreibung im Rahmen der Strafvollstreckung vorliegt. :eek:

Strafbefehl ist höchst unwahrscheinlich, solange man sich kooperativ gegenüber der Ausländerbehörde verhält. Ihr geht am besten zur Ausländerbehörde, mit einem zeitnahen Rückflug und bekommt eine Grenzübertrittsbescheinigung, dann gibt es auch keine Probleme mit der BP. Auf keinen Fall versuchen einfach so auszureisen, da sonst ein Eintrag im SIS (Schengener Informations System) folgen könnte, der jegliche Wiedereinreise verhindert. Seit nett und einsichtig bei der ABH, dann sollten auch keine weiteren Probleme auftreten. Am besten helfen die Experten von info4alien.de
 
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JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
Alles klar soweit.

Kooperativ und einsichtig werden wir sein.
Zu guter Letzt : Also wir gehen erst zur ABH , kriegen dort ne Frist und buchen DANACH den Flug um, oder ?
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Ich drücke euch die Daumen...

Mal ehrlich, was ist das denn bitte für eine dämliche Regelung? Kommt bestimmt öfter vor, dass sich der ein oder anderer da verrechnet.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Ich denke wenn ihr offen mit der ABH sprecht dass euch das nicht klar war
werden die euch keinen Strick draus drehen, Ihr seit ja auch auf Sie zugegangen,
Kannst aber wie schon gesagt mal bei info4alien.de nachfragen, die sind sehr nett und kompetent da.
Drück euch die Daumen dass es dann doch noch klappt mit der Wiesn.
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
Waren vorhin dort.

Die haben erstmal am schalter untereinander geraetselt dann noch jemanden anderen gefragt und am ende uns erleichtert. Das zaehlt von januar-juni und juli-dezember mit den 90 tagen.

Alles ok also
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Waren vorhin dort.

Die haben erstmal am schalter untereinander geraetselt dann noch jemanden anderen gefragt und am ende uns erleichtert. Das zaehlt von januar-juni und juli-dezember mit den 90 tagen.

Alles ok also

Nein! Der "Bezugszeitraum" des Aufenthaltes wird durch die erste Einreise und nicht durch die Gültigkeit des Visum begründet. Vgl. hierzu Art. 2 nr. 2a VO (EG) 810/2009. Weiterhin würde sich in eurem Fall der Bezugszeitraum verlängern, das ist aber schwierig zu erklären. Wenn die Auslanderbehörde auf ihrer Sicht besteht, dann lasst euch das schriftlich geben um im Falle des Falles mangelnden Vorsatz nachzuweisen.
 
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jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
Nicht-EU-Länder, die zu Schengen gehören, zählen teilweise, je nach Konstellation der Vereinbarung zwischen der EU und (hier) Hong Kong nicht mit bei der Berechnung der 90 Tage, z. B. hier ein Beispiel mit Norwegen:

Beispiel: Eine Staatsangehörige von Mauritius reist im August 2009 über den Flughafen Frankfurt in das Schengen-Gebiet ein, hält sich danach für zwei Monate bei ihrer Schwester in Norwegen auf, reist im direkten Anschluss daran nach Deutschland und hält sich hier nochmals zwei Monate auf. Obgleich sie sich länger als drei Monate innerhalb von
sechs Monaten im Schengen-Gebiet aufgehalten hat, liegt kein unrechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland vor, da der Aufenthalt in Norwegen nicht auf den Aufenthalt in dem „Schengen-Raum“, wie er in den Abkommen mit Mauritius definiert ist, angerechnet wird.

http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/20ReportSeptember2009.pdf (Seite 2)

Das liegt daran, dass die EU nicht für Nicht-EU-Länder Vereinbarungen abschließen kann. Inwieweit es hier relevant ist (HK-Bürger mit Kurzaufenthalt Schweiz) wäre zu prüfen.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Nicht-EU-Länder, die zu Schengen gehören, zählen teilweise, je nach Konstellation der Vereinbarung zwischen der EU und (hier) Hong Kong nicht mit bei der Berechnung der 90 Tage, z. B. hier ein Beispiel mit Norwegen:



http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/20ReportSeptember2009.pdf (Seite 2)

Das liegt daran, dass die EU nicht für Nicht-EU-Länder Vereinbarungen abschließen kann. Inwieweit es hier relevant ist (HK-Bürger mit Kurzaufenthalt Schweiz) wäre zu prüfen.

So weit so gut. Ja, es gibt Staaten in denen diese Aufenthaltszeiten nicht angerechnet werden. Problematisch ist die Nachweisbarkeit des Aufenthaltes in eben jenen Staaten.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
@Jarino
Dein Vergleich hinkt, das Sie direkt aus HK eingereist ist und von heir wieder ausreist.
Das kann nur die zuständige ABH klären und entsprechend bestätigen.
Mutmassen hilft hier nicht
 
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jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
@Jarino
Dein Vergleich hinkt, das Sie direkt aus HK eingereist ist und von heir wieder ausreist.

Die Mauritierin in dem Beispiel ist auch in Frankfurt eingereist und vier Monate später aus Deutschland ausgereist. Dies war rechtens, weil sie zwischendurch zwei Monate in Norwegen war. Es soll auch eine Antwort auf die Beiträge hier in Bezug auf "Schweiz" und "Schengen" sein.
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Die Mauritierin in dem Beispiel ist auch in Frankfurt eingereist und vier Monate später aus Deutschland ausgereist. Dies war rechtens, weil sie zwischendurch zwei Monate in Norwegen war. Es soll auch eine Antwort auf die Beiträge hier in Bezug auf "Schweiz" und "Schengen" sein.

Das mag ja alles seine Richtigkeit haben. Allerdings würde ich meiner Frau nicht zumuten bei der Ausreise angehalten zu werden und ggf. Ihren Flug zu verpassen, nur weil ich keinen Nerv hatte zur ABH zu gehen, um das rechtssicher zu machen. Der OP hatte nur die Möglichkeit zur ABH zu gehen, um Scherereien zu vermeiden. Recht haben und Recht bekommen sind besonders im Ausländerrecht zwei sehr verschiedene Sachen. Kann ich und die ABH der Stadt, in der Kölsch gebraut wird bestätigen.
 
Y

YuropFlyer

Guest
OP: Wenn du/ihr es ernst meint, dann würde ich an deiner Stelle deine chinesische Freundin einfach heiraten. Dann habt ihr solche Probleme nicht mehr ;)