Dienstreisen kombiniert mit Urlaub absetzbar

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flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3

klaus2111

Erfahrenes Mitglied
18.11.2009
413
1
LNZ
Bin mal gespannt, wie das in Österreich sein wird, denn meistens werden deutsche Entscheidungen auch gerne bei uns umgesetzt. Aber sehr häufig nur dann, wenn diese zugunsten der Behörde sind.
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
Bin mal gespannt, wie das in Österreich sein wird, denn meistens werden deutsche Entscheidungen auch gerne bei uns umgesetzt. Aber sehr häufig nur dann, wenn diese zugunsten der Behörde sind.

Deutsche Entscheidungen werden in Österreich umgesetzt?
hast du dafür vielleicht ein Beispiel?
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Soweit ich das als Laie erkennen kann, stimmt das Titelthema nicht so ganz:

Scheinbar wurde entschieden, dass in dem Fall 4/7 der Reisekosten absetzbar sind, da drei der sieben Reisetage privat genutzt wurden. Das Finanzamt wollte außer den Tagungsgebühren gar nichts anerkennen.

Man sieht außerdem, dass die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen: Die Computermesse fand in 1994 statt...
 

JayKay

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
457
0
Überall und nirgendwo
Deutsche Entscheidungen werden in Österreich umgesetzt?
hast du dafür vielleicht ein Beispiel?

Naja, grundsätzlich nicht ganz falsch, unsere Höchstratten...äh Räte, schauen natürlich im Sinne einer einheitlicheren europäischen Rechtsfortbildung auch ins europäische Ausland und da ist der "große Bruder" Deutschland nicht nur örtlich recht nahe dran. Aber 1:1 Umsetzung gibts da sicher nicht, schon alleine deshalb, weil zB dt. und öst. Steuerrecht ungefähr soviel gemeinsam haben wie ein Elefant mit einer Baletttänzerin (meine ich jetzt auch tatsächlich bildlich wenn ich mir die beiden überblicksmäßig betrachte - Eva du bist grad beim Steuerrecht, also Doralt-Ruppe schieß los!)
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
Naja, grundsätzlich nicht ganz falsch, unsere Höchstratten...äh Räte, schauen natürlich im Sinne einer einheitlicheren europäischen Rechtsfortbildung auch ins europäische Ausland und da ist der "große Bruder" Deutschland nicht nur örtlich recht nahe dran. Aber 1:1 Umsetzung gibts da sicher nicht, schon alleine deshalb, weil zB dt. und öst. Steuerrecht ungefähr soviel gemeinsam haben wie ein Elefant mit einer Baletttänzerin (meine ich jetzt auch tatsächlich bildlich wenn ich mir die beiden überblicksmäßig betrachte - Eva du bist grad beim Steuerrecht, also Doralt-Ruppe schieß los!)

genau so sehe ich das auch,
obwohl immer wieder Gemeinsamkeiten auftauchen (man kann das Fahrrad ned mehrfach erfinden) wird kein direkter, wenn auch statischer Verweis auf ein Deutsches Urteil möglich sein, wenn in einem Sachverhalt kein Auslandbezug gegeben ist, der dies rechtfertigen würde.
Doralt-Ruppe? Prof. Dr. Achatz hat ein Skript für 10 € rausgegeben, was Prüfungsstoff is und auch als Abgrenzung dient!!! :D