Frage zu Landeverspätung / Fluggastrechte

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Bjotr

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
321
0
Braunschweig
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Hallo,

ich bin Ende September von HAJ über CDG nach Sofia geflogen. Ich habe den Anschluss wegen verspäteter Landung in CDG verpasst und bin eswegen erst 5 Stunden später in Sofia gewesen. Air France hat meine anfrage nach einer Ausgleichszahlung abgeblockt mit der Begründung: "Dies erfolgte auf Anweisung seitens der Flugverkehrskontrolle, so dass Sie Ihren Anschlussflug von Paris nach Sofia nicht mehr erreichen konnten. Leider hat Air France keinen Einfluss auf die Restriktionen der Flugverkehrskontrolle und ist verpflichtet, den Anweisungen unbedingt Folge zu leisten" und weiter "Bei einer durch die Flugverkehrskontrolle verursachten Verspätung können wir leider keine Entschädigungen und EU Ausgleichzahlungen leisten"

Was meint ihr? Außergewöhnliche umstände oder Abblocken seitens AF?

Danke schon einmal für die Hilfe
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.497
2.049
PIX, BER, ZRH
Was meint ihr? Außergewöhnliche umstände oder Abblocken seitens AF?

Das ist schwer zu sagen. Seid Ihr denn pünktlich in HAJ gestartet, oder gab es bereits beim Abflug Verspätung aus anderen Gründen (late arrival, technical etc.). Wenn ja, gibt es Chancen, auch wenn der verspätete Anschlussflug letzendlich wegen des Verkehrsaufkommens verpasst wurde.

Willkommen im Vorum.
 

Bjotr

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
321
0
Braunschweig
Air France hat in der Email geschrieben, dass man in Hannover pünktlich gestartet ist, aber ich meine, wir hatten ein paar Minuten Verspätung. Seis drum: Ich habe denen jetzt nochmal geschrieben und werden den Fall dann zu einer dieser Inkassofirmen weitergeben, wenn die auch beim zweiten Mal nicht zahlen wollen. Erst wird die Mindestumsteigezeit gerade mal auf 45 Minuten gesetzt, dann kommen sie zu spät und keinen interessiert es, ob man den kommenden Flieger erreicht. Also, dass man alles versucht hat, damit man den Flieger erreicht, wage ich mal stark zu bezweiflen