Zwei Staatsangehörigkeiten - Umgang mit dem Paß (aus Adresse im Ausland, dt. KK)

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tcswede

Guest
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Da es in vielen Ländern weder Meldepflicht noch einen klar definierten Wohnsitz gibt, dürfte das sehr schwierig und eine typisch deutsche Unterscheidung werden, die man in anderen Ländern, wo andere Sitten herrschen, nicht unbedingt wird nachvollziehen können.

Erinnert mich neulich bei Einreise in FRA an der Passkontrolle die fehlende Bereitschaft zu akzeptieren und folgende Diskussion dass es Ländern geben könnte die 2 Pässe erlauben...

Cheers
Thomas
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Habe dt Kreditkarte mit Adresse im Ausland, ebenso auslaendische Profiladresse.

Als ich vor einiger Zeit einmal aus der Schweiz in die USA gewechselt habe ging das zwar soweit durch, fuer die komplette Aenderung des Profils sollte ich aber meine Stromrechnung einreichen. Habe ich auch gemacht und alles war in Ordnung.

Bei letzten Wechsel USA -> Kanada wurde nichts verlangt.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.605
1.299
Erinnert mich neulich bei Einreise in FRA an der Passkontrolle die fehlende Bereitschaft zu akzeptieren und folgende Diskussion dass es Ländern geben könnte die 2 Pässe erlauben...

Cheers
Thomas

:eek: ja das mit den 2 Pässen habe ich auch gehört von unseren deutschstämmigen Freunden in Argentinien: die ältere Dame reiste mit dem AR-Pass ein, weil sie mit dem auch aus AR ausreiste (Stempel nötig). Der Zöllner war ganz verduzt als sie auf seine Frage auf Englisch in perfektem Deutsch antwortete (sie ist pensionierte Deutschlehrerin), meinte aber trotzdem, der deutsche Pass würde alles einfacher machen. Sie wollte aber als Argentinierin reisen, immerhin war nur ihr Vater in Deutschland geboren und sozusagen echter Deutscher....:doh:

Gibt's hierzu eigentlich einen extra thread?
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
734
85
Da sollte man aufpassen, dass einem nicht ein Strick um den Hals gedreht wird.

Wenn der Einreisebeamte mitbekommt, dass man 2 Pässe (also Deutschen und Ausländischen) hat, kann ganz schnell die Frage aufkommen, ob es dafür eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.

Wenn dabei festgestellt wird, dass man den Ausländischen Reisepass ohne die Beibehaltungsgenehmigung der BRD angenommen hat, ist man automatisch aus der Deutschen Staatsbürgerschaft entlassen und der Reisepass wird direkt weggenommen.

Also vorsichtig, was man tut und macht. Grundsätzlich gilt, ist man Deutscher bzw. hat einen Ausländischen Pass ohne Beibehaltungsgenehmigung, immer nur mit Deutschem Reisepass nach/aus Deutschland reisen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.605
1.299
Da sollte man aufpassen, dass einem nicht ein Strick um den Hals gedreht wird.

Wenn der Einreisebeamte mitbekommt, dass man 2 Pässe (also Deutschen und Ausländischen) hat, kann ganz schnell die Frage aufkommen, ob es dafür eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.

Wenn dabei festgestellt wird, dass man den Ausländischen Reisepass ohne die Beibehaltungsgenehmigung der BRD angenommen hat, ist man automatisch aus der Deutschen Staatsbürgerschaft entlassen und der Reisepass wird direkt weggenommen.

Also vorsichtig, was man tut und macht. Grundsätzlich gilt, ist man Deutscher bzw. hat einen Ausländischen Pass ohne Beibehaltungsgenehmigung, immer nur mit Deutschem Reisepass nach/aus Deutschland reisen.

in diesem Fall sind alle Familienmitglieder in Argentinien geboren und man hat nach der Geburt (oder später?) auf der dt. Botschaft und bei den argentinischen Behörden Pässe beantragt. Das machen die mittlerweile in der 3ten Generation (auch die Enkel haben dt. Pässe)... aber Danke für den Hinweis, ich hab's mal weiter gegeben(y)
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
734
85
Ok, das kann schon sein, dass man hier unterscheidet ob man die beiden Staatsbürgerschaften per GEBURT bekommt oder erst im nach hinein die Ausländische Staatsbürgerschaft annimmt.

Kenne jemanden, die bei Deutschen Konsulaten tätig ist und mir dann immer von grausamen Stories erzählt, wo teilweise 90 jährige ihren Reisepass abgeben müssen, weil Sie es verpasst haben, eine Beibehaltungsgenehmigung einzuholen und eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben. Wenn die dann noch Pech haben und eine Staatsbürgerschaft von einem Land hat, das nicht Visumsfrei nach Deutschland reisen kann, hat man noch mehr die Ars**karte gezogen...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.605
1.299
Ok, das kann schon sein, dass man hier unterscheidet ob man die beiden Staatsbürgerschaften per GEBURT bekommt oder erst im nach hinein die Ausländische Staatsbürgerschaft annimmt.

Kenne jemanden, die bei Deutschen Konsulaten tätig ist und mir dann immer von grausamen Stories erzählt, wo teilweise 90 jährige ihren Reisepass abgeben müssen, weil Sie es verpasst haben, eine Beibehaltungsgenehmigung einzuholen und eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben. Wenn die dann noch Pech haben und eine Staatsbürgerschaft von einem Land hat, das nicht Visumsfrei nach Deutschland reisen kann, hat man noch mehr die Ars**karte gezogen...

agree, ich werde berichten was für meine Argentinien-Deutschen gilt:D
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland/anderes Land ist für einige Länder nicht ausgeschlossen.

Für einige Länder ist es explizit erlaubt für andere Länder ist es möglich, da diese keine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft erlauben.

Dann gibt es noch eine Dritte Gruppe von Ländern, für die die doppelte Staatsbürgerschaft inoffiziell möglich ist. Für diese Länder muss man auf dem Einbürgerungsantrag nur angeben, dass man die bisherige Staatsbürgerschaft nicht abgeben möchte. M.W. gehören (einige) südamerikanische Länder zu dieser Gruppe.
 

Frequent_Flyer1

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
738
8
Vbg. (Austria)
Also meine Freundin hat auch eine Doppelstaatsbürgerschaft, nämlich AT/CH... ist in beiden Ländern kein Problem und kann auch entsprechend bewilligt werden.
 
Ja in der Schweiz ist dies kein Problem.

ich besitze einen Schweier Pass und einen Franzosen Pass. Und dies ist offiziel beiden Länderbehörden bekannt und auch zulässig.

Soviel ich weiss, ist es nur Deutschland, wo zwei Pässe offiziell nicht erlaubt sind.

Uebrigens ist es unmöglich, die französische Staatsbürgerschaft zu verlieren. Frankreich behält seine Kinder und deren Kinder ewig.......
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Ja in der Schweiz ist dies kein Problem.

ich besitze einen Schweier Pass und einen Franzosen Pass. Und dies ist offiziel beiden Länderbehörden bekannt und auch zulässig.

Soviel ich weiss, ist es nur Deutschland, wo zwei Pässe offiziell nicht erlaubt sind.

Uebrigens ist es unmöglich, die französische Staatsbürgerschaft zu verlieren. Frankreich behält seine Kinder und deren Kinder ewig.......

In Deutschland sind zwei Staatsangehörigkeiten sehr wohl erlaubt. Ich habe auch zwei - alles völlig legal. Beide Länder wissen auch über das jeweilig andere.
 

grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
394
0
DTM
Soviel ich weiss, ist es nur Deutschland, wo zwei Pässe offiziell nicht erlaubt sind.

Das kann so nicht stimmen. Ich habe zwei Pässe und beide Staatsangehörigkeiten stehen sogar im Meldeauszug des Einwohnermeldeamtes. Allerdings besitze ich beide Staatsangehörigkeiten seit Geburt.
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
734
85
Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland/anderes Land ist für einige Länder nicht ausgeschlossen.

Für einige Länder ist es explizit erlaubt für andere Länder ist es möglich, da diese keine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft erlauben.

Dann gibt es noch eine Dritte Gruppe von Ländern, für die die doppelte Staatsbürgerschaft inoffiziell möglich ist. Für diese Länder muss man auf dem Einbürgerungsantrag nur angeben, dass man die bisherige Staatsbürgerschaft nicht abgeben möchte. M.W. gehören (einige) südamerikanische Länder zu dieser Gruppe.

Das muss man aber genauer erklären:

Doppelte Staatsbürgerschaft ist für DEUTSCHE Staatsbürger ohne weiteres nur möglich, wenn:

- die andere Staatsbürgerschaft von einem Land innerhalb der EU ist.
- man nicht von seiner bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen wird (z.B. Länder wie Iran, Kuba, Syrien usw.)
- man vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beim zuständigen Amt beantragt hat.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.202
1.022
Ja in der Schweiz ist dies kein Problem.

ich besitze einen Schweier Pass und einen Franzosen Pass. Und dies ist offiziel beiden Länderbehörden bekannt und auch zulässig.

Soviel ich weiss, ist es nur Deutschland, wo zwei Pässe offiziell nicht erlaubt sind.

Uebrigens ist es unmöglich, die französische Staatsbürgerschaft zu verlieren. Frankreich behält seine Kinder und deren Kinder ewig.......

Zu D - das stimmt so nicht, gibt mind. 2 Ausnahmen:

1. Zweite Staatsangehörogkeit durch Geburt (USA z.B.)
2. Oder Zweitstaat entlässt Dich bei Annahmen der deutschen Staatsangebhörigkeit nicht aus seiner...
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Jetzt mal angenommen man hat keine zweite Staatsbürgerschaft von Geburt an, welchen Vorteil hätte es eine Zweite an zustreben, außer der einfacheren Einreise.
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
734
85
Da gibt es ganz viele Vor- UND Nachteile... je nach Land unterschiedlich..

Das kann wirtschaftliche Vorteile sein, z.B. im Erbrecht, Eherecht usw....

Kann aber auch viele Nachteile haben, wie z.B. unter Umständen Wehrdienst in dem jeweiligen Land und und und....

Glaube, das hier weiter auszuführen würde den Rahmen sprengen...
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Ich hab da mal ne Frage. Ich hab seit Geburt die deutsche und die ungarische Staatsbürgerschaft. In D hab ich das nicht angegeben. Der ungarische Pass ist auch schon seit Jahren abgelaufen, da ich den eh nie brauchte. Reise nur mit dem dt. Muss ich, wenn ich den ungarischen neu ausstellen lassen will, das den dt. sagen? Darf ich den ungarischen überhaupt noch behalten? Ablaufdatum war irgendwann in den 90igern.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.605
1.299
wow jetzt habe ich aber eine interessante Diskussion gestartet....

:D
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Das muss man aber genauer erklären:

Doppelte Staatsbürgerschaft ist für DEUTSCHE Staatsbürger ohne weiteres nur möglich, wenn:

- die andere Staatsbürgerschaft von einem Land innerhalb der EU ist.
- man nicht von seiner bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen wird (z.B. Länder wie Iran, Kuba, Syrien usw.)
- man vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beim zuständigen Amt beantragt hat.

Und diese Beibehaltungsgenehmigung wird für eineige Länder eben ohne weiteres erlaubt.
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
734
85
Richtig, z.B. genau die Länder, die ich in dem Posting genannt habe.

Und zwar, wenn man von seinem bisherigem Land nicht entlassen wird, da gibts eine Handvoll.
 
R

rosafokker

Guest
Ich hab da mal ne Frage. Ich hab seit Geburt die deutsche und die ungarische Staatsbürgerschaft. In D hab ich das nicht angegeben. Der ungarische Pass ist auch schon seit Jahren abgelaufen, da ich den eh nie brauchte. Reise nur mit dem dt. Muss ich, wenn ich den ungarischen neu ausstellen lassen will, das den dt. sagen? Darf ich den ungarischen überhaupt noch behalten? Ablaufdatum war irgendwann in den 90igern.

jo napot ;-)

ich habe mich vor einigen jahren zwischen der österr. und der ungarischen staatsbürgerschaft entscheiden müssen, weil österreich die doppelte nur unter gewissen vorraussetzungen duldet.
damals musste ich quasi nochmal "auswandern"...
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
jo napot ;-)

ich habe mich vor einigen jahren zwischen der österr. und der ungarischen staatsbürgerschaft entscheiden müssen, weil österreich die doppelte nur unter gewissen vorraussetzungen duldet.
damals musste ich quasi nochmal "auswandern"...

Sag ich doch, man muss sich entscheiden! Ich hab gehört, eigentlich zum 18. Geb, aber da kam bei mir nix an, dass ich ne Entscheidung fällen soll.