USA: Einreise trotz Vorstrafe?

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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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Da ich in der Suche nichts in Richtung meiner Frage gefunden habe, erstelle ich mal ein neues Thema:

Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. Vorstellung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Nun ist er in der Vergangenheit zwei Mal pro Jahr in die USA geflogen und möchte dies auch zukünftig gern. Da ich die bei ESTA und sonst gestellten Fragen nicht im Kopf habe, bitte ich Euch um Mithilfe bei sinnvollem Vorgehen.

Ein B2-Visum sollte er doch erhalten, oder? Alternativ Einreise über Mexiko/Kanada? Ein Restrisiko wird wohl immer verbleiben, dass er bei der Grenzkontrolle zurückgewiesen wird. Was haltet Ihr davon, den Fall direkt in der Botschaft zu klären (natürlich sinnvollerweise nicht durch ihn persönlich...)?

Danke für alle Ideen!
 

rcs

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06.03.2009
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München
Ein B2-Visum sollte er doch erhalten, oder? Alternativ Einreise über Mexiko/Kanada? Ein Restrisiko wird wohl immer verbleiben, dass er bei der Grenzkontrolle zurückgewiesen wird. Was haltet Ihr davon, den Fall direkt in der Botschaft zu klären (natürlich sinnvollerweise nicht durch ihn persönlich...)?
Über welches Land er einreist, ist grundsätzlich einmal irrelevant.

Generell dürfte er durch diese Straftat "inadmissible" sein.

Das Ganze ist sehr gut in folgendem Dokument beschrieben:
http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf

Ob er einen "Waiver of Ineligibility" für ein Visum bekommt, muss er dann sehen. Kann aber auf jeden Fall ein paar Jahre dauern, bevor so ein Waiver überhaupt in Frage kommt.
 

Flp

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Esta sollte noch gehen, solange er (noch) nicht verurteilt wurde. Danach geht ESTA meiner Ansicht nach nicht mehr. Ich bin zwar kein Experte im amerikanischen Recht, aber so wie ich die einschlägigen Texte verstehe, müsste er diese Frage:

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat verhaftet oder verurteilt, bei dem/der ein Verstoß gegen die guten Sitten oder in Bezug auf Drogen vorgelegen hat, oder wurden Sie jemals verhaftet oder verurteilt auf Grund von zwei oder mehr Delikten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder reisen Sie zum Zwecke krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?

wohl mit "Ja" beantworten. Der dort erwähnte "Verstoß gegen die guten Sitten" bezieht sich nämlich nicht auf das, was wir hier unter Sittlichkeitsdelikten verstehen, sondern aus dem englischen Original geht hervor, dass hier "crimes involving moral turpitude" gemeint sind. Dazu gehört wohl auch Körperverletzung unter Verwendung einer gefährlichen oder tödlichen Waffe.
 
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Magellan

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17.03.2009
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HON olulu
Da ich in der Suche nichts in Richtung meiner Frage gefunden habe, erstelle ich mal ein neues Thema:

Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. Vorstellung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Nun ist er in der Vergangenheit zwei Mal pro Jahr in die USA geflogen und möchte dies auch zukünftig gern.Da ich die bei ESTA und sonst gestellten Fragen nicht im Kopf habe, bitte ich Euch um Mithilfe bei sinnvollem Vorgehen.

Ein B2-Visum sollte er doch erhalten, oder? Alternativ Einreise über Mexiko/Kanada? Ein Restrisiko wird wohl immer verbleiben, dass er bei der Grenzkontrolle zurückgewiesen wird. Was haltet Ihr davon, den Fall direkt in der Botschaft zu klären (natürlich sinnvollerweise nicht durch ihn persönlich...)?

Danke für alle Ideen!


hier findest du alles was du brauchst
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/helpScreen_de.htm#vwp5

und besonders unter
Welche Informationen benötige ich zum Ausfüllen eines Antrages?

1.1.1.1.1 Informationen zum Antragsteller
 
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sehammer

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08.06.2011
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Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. Vorstellung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Moment mal, der Typ hantiert illegal und unsachgemäß mit einer Schusswaffe und hadert damit einen anderen an?

Vielleicht ists wirklich besser wenn der nicht in manche Bundesstaaten einreist, wo er dann allzu leicht Zugang zu Schusswaffen hat...
 

schlauberger

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17.02.2013
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Esta sollte noch gehen, solange er (noch) nicht verurteilt wurde. Danach geht ESTA meiner Ansicht nach nicht mehr. Ich bin zwar kein Experte im amerikanischen Recht, aber so wie ich die einschlägigen Texte verstehe, müsste er diese Frage:

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat verhaftet oder verurteilt, bei dem/der ein Verstoß gegen die guten Sitten oder in Bezug auf Drogen vorgelegen hat, oder wurden Sie jemals verhaftet oder verurteilt auf Grund von zwei oder mehr Delikten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder reisen Sie zum Zwecke krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?

wohl mit "Ja" beantworten. Der dort erwähnte "Verstoß gegen die guten Sitten" bezieht sich nämlich nicht auf das, was wir hier unter Sittlichkeitsdelikten verstehen, sondern aus dem englischen Original geht hervor, dass hier "crimes involving moral turpitude" gemeint sind. Dazu gehört wohl auch Körperverletzung unter Verwendung einer gefährlichen oder tödlichen Waffe.

Auf jeden Fall werde ich ihm empfehlen, sein ESTA zu erneuern, dann gilt das ja erst mal.

Was die "Moral turpitude" angeht, hoffe ich ja noch darauf, dass Fahrlässigkeit nicht darunter fällt. Vielleicht kann mir da ein befreundeter US-Jurist weiterhelfen...
 

schlauberger

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17.02.2013
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Moment mal, der Typ hantiert illegal und unsachgemäß mit einer Schusswaffe und hadert damit einen anderen an?

Vielleicht ists wirklich besser wenn der nicht in manche Bundesstaaten einreist, wo er dann allzu leicht Zugang zu Schusswaffen hat...

Hört sich anfangs zwar so an, aber ist natürlich alles etwas komplizierter. Der Verletzte ist mit ihm verwandt und keiner macht ihm größere Vorwürfe als er sich selbst. Der wird sich in USA keine Waffe mehr anschaffen.
 

Flp

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30.01.2014
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Was die "Moral turpitude" angeht, hoffe ich ja noch darauf, dass Fahrlässigkeit nicht darunter fällt. Vielleicht kann mir da ein befreundeter US-Jurist weiterhelfen...

Fahrlässigkeit nicht, aber "Assault with a dangerous or deadly weapon". Da würde mich auch interessieren, ob - laienhaft formuliert" - die Fahrlässigkeit oder die Waffe vorgeht.


Hört sich anfangs zwar so an, aber ist natürlich alles etwas komplizierter. Der Verletzte ist mit ihm verwandt und keiner macht ihm größere Vorwürfe als er sich selbst. Der wird sich in USA keine Waffe mehr anschaffen.

Wenn das so ist, wie stehen denn die Chancen, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kommt? 153a StPO denkbar?
 
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TheDude666

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02.05.2012
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Ich lass mal den moralischen Aspekt außer acht:

Niemand hindert Ihn die Fragen nicht wahrheitsgemäß in ESTA zu beantworten. Laut einschlägigen Foren (amerika-forum) erhalten die USA nicht automatisch die Vorstrafen eines Deutschen.
 

schlauberger

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17.02.2013
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Fahrlässigkeit nicht, aber "Assault with a dangerous or deadly weapon". Da würde mich auch interessieren, ob - laienhaft formuliert" - die Fahrlässigkeit oder die Waffe vorgeht.




Wenn das so ist, wie stehen denn die Chancen, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kommt? 153a StPO denkbar?

Ja, assault hatte ich auch gesehen, aber da würde ich (zugegeben als US-Recht-Laie) eigentlich gute Chancen sehen, mit der Übersetzung Überfall nur vorsätzliches Handeln zu verbinden.

Einstellung hat die Staatsanwaltschaft schon abgelehnt - wäre die Waffe ein Auto gewesen, hätte es sich wahrscheinlich schon erledigt... Tja, soweit zu den Unterschieden zwischen Deutschland und USA
 

Brainpool

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15.03.2014
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Warum sollten die Ami´s bei Schußwaffengebrauch soll einen Affen machen?
Ist doch in USA fast wie Schwarzfahren hier zu Lande:censored:
 
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TheDude666

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02.05.2012
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@TheDude666: Herr Snowden hat der Welt berichtet wie die USA allerlei Daten abzapfen...

Ist mir auch klar, aber laut Snowden gibt es kein Programm an der illegale Daten abgefischt werden um dann in einem offiziellen - z.B. Immigration-Programm - importiert zu werden. NSA in allen Ehren, aber sowas wäre bestimmt schon aufgefallen.
 

rcs

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06.03.2009
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Auf jeden Fall werde ich ihm empfehlen, sein ESTA zu erneuern, dann gilt das ja erst mal.
Das bringt gar nichts, da ESTA nur die Genehmigung darstellt, dass er sich in den Flieger setzen darf. Die Entscheidung über die Einreiseberechtigung trifft der Beamte vor Ort, und falls dort dann das System die Vorstrafe auswirft, geht es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit direkt zurück nach Hause - Einreiseverbot über mindestens 5 Jahre voraussichtlich inklusive.

Genau in solchen Fällen ist es sehr ratsam, die Einreiseberechtigung im Vorfeld zu überprüfen und eben ggf. ein Visum zu beantragen.
 
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rcs

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06.03.2009
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Aber auch ein Visum garantiert ja keine Einreise. Auch hier hat der Immigration Officer das letzte Wort.
Das ist korrekt, aber der Umstand ist im Vorfeld dann bereits vom Grundsatz her geklärt. Denn falls ein "Waiver of Inadmissibility" erforderlich ist, geht dieser nur mit Visum, keinesfalls mit ESTA. Außerdem besteht bei einem Visum eine andere Möglichkeit, die Entscheidung des Immigration Officers anzufechten - bei einer Einreise unter dem Visa Waiver Programm ist die Entscheidung des Beamten final und kann nicht angefochten werden.
 
F

feb

Guest
(...)Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. (...)

Wiederholt wurde hier die Erwartung geäußert, dass eine Fahrlässigkeitsstraftat (fahrl. Körperverletzung, § 229 StGB) von den US- Behörden "nicht so eng gesehen" wird. Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt. Es wird schwierig....