ANZEIGE
Da ich in der Suche nichts in Richtung meiner Frage gefunden habe, erstelle ich mal ein neues Thema:
Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. Vorstellung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nun ist er in der Vergangenheit zwei Mal pro Jahr in die USA geflogen und möchte dies auch zukünftig gern. Da ich die bei ESTA und sonst gestellten Fragen nicht im Kopf habe, bitte ich Euch um Mithilfe bei sinnvollem Vorgehen.
Ein B2-Visum sollte er doch erhalten, oder? Alternativ Einreise über Mexiko/Kanada? Ein Restrisiko wird wohl immer verbleiben, dass er bei der Grenzkontrolle zurückgewiesen wird. Was haltet Ihr davon, den Fall direkt in der Botschaft zu klären (natürlich sinnvollerweise nicht durch ihn persönlich...)?
Danke für alle Ideen!
Ich habe mit einem Mann zu tun, gegen den gerade wegen fahrlässiger Körperverletzung mittels (für ihn nicht erlaubten) Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt wird. Vorstellung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nun ist er in der Vergangenheit zwei Mal pro Jahr in die USA geflogen und möchte dies auch zukünftig gern. Da ich die bei ESTA und sonst gestellten Fragen nicht im Kopf habe, bitte ich Euch um Mithilfe bei sinnvollem Vorgehen.
Ein B2-Visum sollte er doch erhalten, oder? Alternativ Einreise über Mexiko/Kanada? Ein Restrisiko wird wohl immer verbleiben, dass er bei der Grenzkontrolle zurückgewiesen wird. Was haltet Ihr davon, den Fall direkt in der Botschaft zu klären (natürlich sinnvollerweise nicht durch ihn persönlich...)?
Danke für alle Ideen!