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Nach Art. 19 des Übereinkommens von Montreal haftet das Luftfahrtunternehmen für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es beweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen wurden oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war.
Die Haftung ist auf ca. € 1.200,- begrenzt, sofern das Luftfahrtunternehmen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ist dafür eine gewisse Zeit notwendig oder reicht schon die einfache Verspätung auf einem Internationalen Flug?
Die Haftung ist auf ca. € 1.200,- begrenzt, sofern das Luftfahrtunternehmen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ist dafür eine gewisse Zeit notwendig oder reicht schon die einfache Verspätung auf einem Internationalen Flug?