Greifen hier die EU-Fluggastrechte?

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Knabberbox

Neues Mitglied
12.10.2014
21
25
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Liebe Foristen,

mein Rückflug von Seattle nach Köln via Amsterdam verlief leider nicht so wie ursprünglich geplant. Eigentlich war es so vorgesehen:

Delta 232 Seattle-Amsterdam
Abflug SEA 13:46
Ankunft AMS 08:30

Weiterflug mit Delta/KLM 9550 von AMS nach CGN
Abflug AMS 09:20
Ankunft CGN 10:15

Es kam dann aber so:

Verspäteter Abflug in SEA (+75min) aufgrund von „Paperwork“ bzw. „Lüftungsproblemen“
In AMS wurden wir auf einen späteren Delta/KLM-Flug umgebucht um 17:00h.
Ankunft in CGN um 18:00h, also mit rund 8 Stunden Verspätung!

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass hier wohl eine Erstattung (600 EUR) fällig ist. Doch ob das die vielen Ausnahmeregelungen der EU und die Fluggesellschaften auch so sehen? Letztlich sind wir in die EU eingeflogen und haben dort unser Ziel mit großer Verspätung erreicht.

Wie schätzen das die Experten hier ein?
- An wen müsste ich die Beschwerde richten? Delta oder KLM? Letztere hat ja den Flug im Codesharing ausgeführt und uns nicht schneller ans Ziel befördert. Gebucht wurde das Ticket bei Delta.
- Vermutlich würden beide Fluggesellschaften versuchen, jeweils nur ein Teilstück anzurechnen. Damit wäre ja mit dem kurzen Anschlussflug AMS-CGN nichts zu gewinnen.

Vielleicht kann mir hier ja jemand Mut machen. Sollte ich tatsächlich Ansprüche geltend machen können, würde ich selbstverständlich über das weitere Verfahren berichten...

Danke und Gruß!
Knabberbox
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Delta 232 Seattle-Amsterdam
Abflug SEA 13:46
Ankunft AMS 08:30

Weiterflug mit Delta/KLM 9550 von AMS nach CGN
Abflug AMS 09:20
Ankunft CGN 10:15

Es kam dann aber so:

Verspäteter Abflug in SEA (+75min) aufgrund von „Paperwork“ bzw. „Lüftungsproblemen“
In AMS wurden wir auf einen späteren Delta/KLM-Flug umgebucht um 17:00h.
Ankunft in CGN um 18:00h, also mit rund 8 Stunden Verspätung!

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass hier wohl eine Erstattung (600 EUR) fällig ist. Doch ob das die vielen Ausnahmeregelungen der EU und die Fluggesellschaften auch so sehen? Letztlich sind wir in die EU eingeflogen und haben dort unser Ziel mit großer Verspätung erreicht.

Entgegen Deinem "gesunden Menschenverstand" gibt's hier leider nix, denn DL ist keine in der EU ansässige Fluglinie und unterfällt der Fluggastrechte-VO deshalb nur bei Abflügen aus der EU: Art. 3 Abs. 1VO.
 
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Knabberbox

Neues Mitglied
12.10.2014
21
25
Danke für die schnelle Antwort. So etwas habe ich ja schon vermutet. Für das Teilstück AMS nach CGN kann man dann auch nichts machen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nein, den Flug hast Du EU-rechtlich schlicht verpasst. Vertragliche Ansprüche gegen DL stehen auf einem anderen Blatt, setzen nach dem Montrealer Übereinkommen allerdings deren Verschulden und einen Schaden auf Deiner Seite voraus. Ansonsten schreiben sie Dir vielleicht ein paar Meilen gut, wenn Du laut genug jammerst und ein Kunde bist, der ihnen wichtig ist.
 
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Knabberbox

Neues Mitglied
12.10.2014
21
25
Tja, dann habe ich wohl Pech gehabt. Immerhin gab es von KLM ein Verpflegungsgutschein über ca. 40 EUR pro Person - allerdings erst auf Nachfrage. Mal sehen, wie es mit der Kulanz von Delta aussieht, wenn ich dem Kundenservice den Sachverhalt schildere.
 
A

Anonym12392

Guest
Mit wieviel Verspätung kamt ihr denn in AMS an, ihr müsst ja nur knapp den Anschlussflug verpasst haben. Hätte mich in den nächsten Zug gesetzt und das Ticket bei Delta eingereicht (muss natürlich nicht klappen mit der Erstattung)
 

Knabberbox

Neues Mitglied
12.10.2014
21
25
Ja, es fehlten dann in AMS letztlich ca. 30 Minuten. Der passende Zug (ICE) war dann kurz darauf weg. Und per Flug kann man halbwegs sicher gehen, dass dann auch das Gepäck rechtzeitig in Köln landet. Beim nächsten mal würde ich zumindest noch einen Abstecher ins Zentrum von Amsterdam unternehmen...