Flug vom Flugplan gestrichen – Recht auf Umbuchung (Fremdairline)

ANZEIGE

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich habe grad ein wenig Ärger mit 4U und wollte euch ein wenig an der Entwicklung teilhaben lassen.
Vielleicht hat der ein oder andere auch noch interessante Tipps oder Einwürfe, oder ist selbst betroffen.


Sachverhalt:
  • Flugbuchung:
Flug: 13.02.2015 Flugnummer: 4U 9065
AB 09:55 Nürnberg AN 10:50 Düsseldorf

Flug: 16.02.2015 Flugnummer : 4U 9064
AB 20:55 Düsseldorf AN 21:55 Nürnberg

  • Am 19.12.2014, 26.12.2014 sowie 02.01.2015 erhielt ich die allseits beliebte Mail „Flugplanänderung“. Nun soll mein Rückflug der folgende sein:
Flug: 16.02.2015 Flugnummer : 4U 9066
AB 17:50 Düsseldorf AN 18:50 Nürnberg


  • Ich schrieb 4U, dass ich den früheren Rückflug um 17:50 nicht schaffen werde und auf „AB6776 DUS-NUE 20:30 – 21:30“ umgebucht werden möchte. Wie zu erwarten war, wurde dies abgelehnt und auf eine mögliche Umbuchung auf den 17.02.2015 um 08:20 Uhr verwiesen.

  • Auf meine Erwiderung, dass Sie dann für die Kosten der zusätzlichen Übernachtung aufkommen müssten, erhielt ich die Antwort, dass nur die zuvor genannten Alternativen zur Verfügung stünden (16.02. 17:50 Uhr oder 17.02. 08:20 Uhr).


Rechtliche Einordnung

Für die, die es nachlesen möchten, sind ein paar §/Art.-Angaben enthalten. Die Fluggastverordnung findet ihr hier:
EUR-Lex - 32004R0261 - DE

  • Nun habe ich mich ein wenig mit der EU-VO beschäftigt:
    • Ausgleichzahlungen stehen mir nicht zu, da über zwei Wochen vorher bekanntgegeben.
    • Gem. Art. 5 I a) der VO stehen mir aber durch die Annullierung Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO zu. Hiernach hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung sowie anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.
      • Anderweitige Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen würde ich sagen, liegen beim AB-Flug vor.
    • Gem. Art. 5 I a) der VO stehen mir durch die Annullierung ferner Unterstützungsleistungen gem. Art. 9 I a), Art. 9 II der VO, sowie im Falle der Beförderung erst einen Tag nach der geplanten Abflugzeit Leistungen gem. Art. 9 I b), c) der VO zu.
      • Folglich muss 4U beim vorgeschlagenen Alternativflug am 17.02.2015 die Hotelunterbringung sowie der Beförderung zwischen Flughafen und dem Hotel übernehmen.
    • Nichteinhaltung der Plichten aus der EU-VO führen zum Schadensersatz nach § 280 BGB.


  • Daneben bestehen nach Art. 12 I der VO weitergehende nationale Schadensersatzansprüche.
    • Leistung aus Schuldverhältnis wurde bereits ernstlich und endgültig verweigert. Die Alternativflüge stellen nach meiner Auffassung ein neues Angebot dar, welches ich selbstverständlich nicht annehmen werde.
    • Folglich sehe ich durch Nichtleistung die Voraussetzungen für Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III, 281 BGB ebenso erfüllt.


Ich habe meine Ausführungen (etwas ausführlicher) an 4U geschickt und schaue nun einmal, was dabei herauskommt. Die Rechtsschutz habe ich vorsorglich einmal informiert.

Bevor hier wieder die Diskussion aufkommt:
Ich sehe es einfach nicht ein, für einen Flug über 200€ mehr zahlen zu müssen, damit er umbuchbar ist, während 4U sich das Recht herausnimmt und die Last bei Flugplanänderungen auf den Kunden abwälzt.


Ich halte euch auf dem Laufenden und freue mich über zusätzliches Input! ;)

Beste Grüße
FlyC
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
FlyC:

Völlig richtig erfasst. Sofern du nicht die Flug einfach stornieren und dir die Kosten erstattet lassen möchtest, darfst du gerne auf eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab der ursprünglich geplanten Abflugzeit bestehen. Sofern dir diese nicht angeboten wird, ist dir ein daraus erwachsener Vermögensschaden zu ersetzen. Das können beispielsweise die Zusatzkosten für eine Ersatzbuchung sein, aber auch die Hotel- und Verpflegungskosten, sofern du erst am nächsten Tage fliegst.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator und FlyC

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Und kostenfreie Stornierung?
Kostenfreies Storno ist auch drin.
Natürlich, wäre für mich aber die teurere Möglichkeit!

FlyC:

Völlig richtig erfasst. Sofern du nicht die Flug einfach stornieren und dir die Kosten erstattet lassen möchtest, darfst du gerne auf eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab der ursprünglich geplanten Abflugzeit bestehen. Sofern dir diese nicht angeboten wird, ist dir ein daraus erwachsener Vermögensschaden zu ersetzen. Das können beispielsweise die Zusatzkosten für eine Ersatzbuchung sein, aber auch die Hotel- und Verpflegungskosten, sofern du erst am nächsten Tage fliegst.

Die Frage ist, ob der "frühstmögliche Zeitpunkt" i.S.d. EU-Verordnung derjenige ist, der möglichst nah am geplanten Abflug, oder derjenige, der "frühstmöglich" nach dem geplanten Abflug möglich ist.

Habe grade die Kommentare nicht zur Hand, werde aber am Montag mal nachschlagen.


In jedem Fall wird ein Update folgen! ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Natürlich, wäre für mich aber die teurere Möglichkeit!



Die Frage ist, ob der "frühstmögliche Zeitpunkt" i.S.d. EU-Verordnung derjenige ist, der möglichst nah am geplanten Abflug, oder derjenige, der "frühstmöglich" nach dem geplanten Abflug möglich ist.

Habe grade die Kommentare nicht zur Hand, werde aber am Montag mal nachschlagen.


Fürchte, dass du da recht wenig zu finden wirst, aber es spricht eigentlich alles dafür, dass nur der erste Flug ab der planmäßigen Abflugzeit gemeint sein kann, da er dir "ermöglichen" muss, dein Endziel frühestmöglich zu erreichen. Sofern du nicht Stunden vorher am Flughafen sein kannst, ERMÖGLICHT dir das Angebot eines Alternativflugs (genau das ist ja die Flugzeitenverschiebung nach vorne) gerade nicht, dein Endziel ohne großen Zeitverlust zu erreichen.

Ist daher im Falle des Falles maximal gut zu begründen. Und sollte - zumindest an den u.a. relevanten Gerichten in Düsseldorf und Charlottenburg - ohne Prob. durchgehen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Der gewünschte AB Flug wird gerade für 99€ angeboten. Davon abziehen die Erstattung für den gestrichenen 4U Flug (keine Ahnung, 50€ ???).

Ich verstehe jetzt hier die ganze Aufregung nicht um vielleicht 40 - 50€ :eek:
Man, habt Ihr Zeit so lange Texte zu schreiben wegen 50€.....

Die Rechtsschutz habe ich vorsorglich einmal informiert.

Um Gottes willen, wegen 50€ :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland
A

Anonym38428

Guest
Der gewünschte AB Flug wird gerade für 99€ angeboten. Davon abziehen die Erstattung für den gestrichenen 4U Flug (keine Ahnung, 50€ ???).

Ich verstehe jetzt hier die ganze Aufregung nicht um vielleicht 40 - 50€ :eek:
Man, habt Ihr Zeit so lange Texte zu schreiben wegen 50€.....

Um Gottes willen, wegen 50€ :eek:

Das perfide ist doch die Taktik etlicher Airlines erstmal irgendwas zu verkaufen und dann irgendwann mal zu schauen was man wirklich fliegen wird. Wenn eine Airline dann dem Recht folgt, mag man über das Handeln vielleicht hinweg sehen (so wie bei der Hansa "damals", da gabs immer eine passable Lösung) - aber geltendes Recht missachten und auf Kundenseite zusätzliche Kosten veursachen, da hinterlässt 4U eben einen faden Beigeschmack. Mal sinds 40€ Kosten für den Kunden, mal spart sich die Airline 400€. Klar ist der Einzelfall lächerlich, aber wo ist die Grenze wo für dich der Zeitvertreib aufhört?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Bin eh etwas verwundert, das der Airport DUS am Rosenmontag überhaupt geöffnet ist :D:D:D
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Es soll Leute geben, denen sind auch 50 Euro wichtig ...

ja,sind mir auch wichtig. Aber deswegen die Rechtschutzversicherung einschalten ist peinlich :eek:
Vielleicht in der Hoffnung, dass die ihm die 50€ überweisen anstatt da Rechtsschutz zu gewähren.....
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Ich finde es Richtig was FlyC macht (y), ruf mal bei 4U an und sag bescheid das du doch nicht um 17.00 fliegen willst, sondern um 8 Uhr des Folgetages. Bin gespannt auf die Antwort, sicher akzeptiert 4U dein Angebot eines kostenlosem Stornos. :D

Verträge sind für bei Seiten verbindlich das vergessen Airlines gerne mal, auch gerade weil viele sagen da kann man eh nix machen, und wenn 4U die Umbuchung auf AB zu teuer ist, dann sollen sie halt via. VIE/ZRH;FRA etc. umbuchen.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.199
765
LAS/DEN
ja,sind mir auch wichtig. Aber deswegen die Rechtschutzversicherung einschalten ist peinlich :eek:
Vielleicht in der Hoffnung, dass die ihm die 50€ überweisen anstatt da Rechtsschutz zu gewähren.....

Peinlich? Den Anwalt wird es eher eine Freude sein. Wieso muss sich der deutsche eigentlich immerzu für irgendetwas schämen, obwohl er im ggf. im Recht ist?
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Fürchte, dass du da recht wenig zu finden wirst, aber es spricht eigentlich alles dafür, dass nur der erste Flug ab der planmäßigen Abflugzeit gemeint sein kann, da er dir "ermöglichen" muss, dein Endziel frühestmöglich zu erreichen. Sofern du nicht Stunden vorher am Flughafen sein kannst, ERMÖGLICHT dir das Angebot eines Alternativflugs (genau das ist ja die Flugzeitenverschiebung nach vorne) gerade nicht, dein Endziel ohne großen Zeitverlust zu erreichen.

Ist daher im Falle des Falles maximal gut zu begründen. Und sollte - zumindest an den u.a. relevanten Gerichten in Düsseldorf und Charlottenburg - ohne Prob. durchgehen.
Ich werde mal schauen. Es wird doch sonst zu allem und jedem geschrieben.

Ansonsten sollte auch unabhängig von der EU-Verordnung nach deutschem Schadensrecht der Anspruch für mein dafürhalten recht eindeutig sein.

Der gewünschte AB Flug wird gerade für 99€ angeboten. Davon abziehen die Erstattung für den gestrichenen 4U Flug (keine Ahnung, 50€ ???).

Ich verstehe jetzt hier die ganze Aufregung nicht um vielleicht 40 - 50€ :eek:
Man, habt Ihr Zeit so lange Texte zu schreiben wegen 50€.....

Um Gottes willen, wegen 50€ :eek:
Sieh es mal so:
Bei mir ist noch ein vergleichbarer Flug gestrichen worden. Hier habe ich noch keine E-Mail bekommen. Dann wären es also schon 100€. Abgesehen davon geht es mir hier auch ums Prinzip. Verträge gelten nunmal für beide Seiten. Wenn keiner sein Recht einfordert, wird sich die Praxis der Airlines nie ändern.

Das perfide ist doch die Taktik etlicher Airlines erstmal irgendwas zu verkaufen und dann irgendwann mal zu schauen was man wirklich fliegen wird. Wenn eine Airline dann dem Recht folgt, mag man über das Handeln vielleicht hinweg sehen (so wie bei der Hansa "damals", da gabs immer eine passable Lösung) - aber geltendes Recht missachten und auf Kundenseite zusätzliche Kosten veursachen, da hinterlässt 4U eben einen faden Beigeschmack. Mal sinds 40€ Kosten für den Kunden, mal spart sich die Airline 400€. Klar ist der Einzelfall lächerlich, aber wo ist die Grenze wo für dich der Zeitvertreib aufhört?
Würde mir 4U eine gute Alternative anbieten, wäre ja alles gut! Ich will hier ja nicht maximieren, sondern den Flug, den ich gebucht habe!

Bin eh etwas verwundert, das der Airport DUS am Rosenmontag überhaupt geöffnet ist :D:D:D
Das habe ich noch gar nicht bedacht... :eek:

Um Himmels Willen, warum denn nicht wegen 50 Euro?

Es soll Leute geben, denen sind auch 50 Euro wichtig und darum kämpfenswert...
Es würde nicht an den 50€ scheitern... Aber wie gesagt, die zweite Flugverschiebung steht bereits in den Startlöchern!
Und wer den Pfennig, äh Fuffi nicht ehrt... ;)

ja,sind mir auch wichtig. Aber deswegen die Rechtschutzversicherung einschalten ist peinlich :eek:
Vielleicht in der Hoffnung, dass die ihm die 50€ überweisen anstatt da Rechtsschutz zu gewähren.....
Was glaubst du, wie 4U auf mein durchaus juristisches Schreiben reagieren wird? (Mir fehlt der Anwaltsbriefkopf noch... :rolleyes:)
Ich denke, Sie werden weiterhin alles abwiegeln. Den Prozess würde ich mir sogar selber zutrauen. Aber insb. für die Absicherung des Prozesskostenrisikos habe ich doch genau diese Versicherung! Hier geht es dann schließlich nicht mehr nur um 50€!

Ich finde es Richtig was FlyC macht (y), ruf mal bei 4U an und sag bescheid das du doch nicht um 17.00 fliegen willst, sondern um 8 Uhr des Folgetages. Bin gespannt auf die Antwort, sicher akzeptiert 4U dein Angebot eines kostenlosem Stornos. :D

Verträge sind für bei Seiten verbindlich das vergessen Airlines gerne mal, auch gerade weil viele sagen da kann man eh nix machen, und wenn 4U die Umbuchung auf AB zu teuer ist, dann sollen sie halt via. VIE/ZRH;FRA etc. umbuchen.
Die Umbuchung auf den nächsten Tag würden sie ja durchführen, aber ohne Übernahme der Übernachtungskosten. Wenn ich das Angebot annehmen würde, hinge ich an der Angel... Kostenloses Storno, komplett, oder nur der Rückflug wurde mir angeboten. Aber das brächte mich ja nicht weiter.


Es geht nicht um EUR 50.00, sondern ums Prinzip.
So ist es, darum geht es mir! (y)

Peinlich? Den Anwalt wird es eher eine Freude sein. Wieso muss sich der deutsche eigentlich immerzu für irgendetwas schämen, obwohl er im ggf. im Recht ist?
Jeder kann das gerne individuell entscheiden, ob ihm das Prinzip der Aufwand wert ist. Schämen werde ich mich dafür jedenfalls nicht! :)
Was bringt mir ein Recht, welches ich nicht einfordere? -> Nichts!
 
Zuletzt bearbeitet:

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von z.B. >50Mio EUR sollten bei Zivilverfahren (gegenüber Konsumenten) auch gleich irgendwelche Strafzahlungen haben, wenn sie wiederholt offensichtliche Vertragsverletzungen begehen, in der Hoffnung, dass keiner wegen 50 EUR klagt. Wenn z.B. wegen eines ähnlichen Falls ein Prozess verloren wird, sollte sich die Strafe immer verdoppeln. Und beginnen können wir gerne bei 1 EUR :).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Mizar

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Sind dies feeder Flüge?
Geschäftlich läuft an diesem WE in DUS nicht viel.

Wenn man unbedingt Rosenmontag von DUS wegkommen und nicht mitfeiern möchte kannst du :
1) Storno des 4U Rückfluges verlangen(ohne Aufpreis für OW nach DUS)
2) Buche dann den OW mit AB zurück nach NUE-wie schon geschrieben, kostet es derzeit 99€
3) Falls U4 den OW Storno nicht mitmacht ,buche RT mit AB-storniere den 4U Flug komplett.

Wenn Mehrkosten anfallen sollten ,mach es im Nachgang dann geltend!
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von z.B. >50Mio EUR sollten bei Zivilverfahren (gegenüber Konsumenten) auch gleich irgendwelche Strafzahlungen haben, wenn sie wiederholt offensichtliche Vertragsverletzungen begehen, in der Hoffnung, dass keiner wegen 50 EUR klagt. Wenn z.B. wegen eines ähnlichen Falls ein Prozess verloren wird, sollte sich die Strafe immer verdoppeln. Und beginnen können wir gerne bei 1 EUR :).
Würden mehr Leute ihr Recht einfordern, bräuchten wir die zusätzlichen Strafen nicht.
Aber man sieht auch hier, dass es nicht unbedingt Konsens ist die 50€ einzufordern.

Sind dies feeder Flüge?
Geschäftlich läuft an diesem WE in DUS nicht viel.

Wenn man unbedingt Rosenmontag von DUS wegkommen und nicht mitfeiern möchte kannst du :
1) Storno des 4U Rückfluges verlangen(ohne Aufpreis für OW nach DUS)
2) Buche dann den OW mit AB zurück nach NUE-wie schon geschrieben, kostet es derzeit 99€
3) Falls U4 den OW Storno nicht mitmacht ,buche RT mit AB-storniere den 4U Flug komplett.

Wenn Mehrkosten anfallen sollten ,mach es im Nachgang dann geltend!
Kein Feeder, nicht geschäftlich!
"Nur" ein privater Termin, den ich aber ebenso wenig verschieben kann.

Wie bereits geschrieben: OW-Storno wäre drin, dieser ersetzt aber nicht meine Kosten.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.182
4.706
HAM
Gegenfrage: Welchen Unterschied würde das machen?

Vom Prinzip her keinen - aber ich stelle mir schon die Frage, ob ich für einen so geringen Betrag ein so großes Fass aufmachen würde. Vollstorno und AB Flug buchen, anschließend schriftlich einfordern ist doch die günstigste Lösung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Würden mehr Leute ihr Recht einfordern, bräuchten wir die zusätzlichen Strafen nicht.
Aber man sieht auch hier, dass es nicht unbedingt Konsens ist die 50€ einzufordern.
.

Das Problem ist halt, dass es nicht in allen Ländern so einfach und günstig ist zu klagen, wie in Deutschland. Selbst innerhalb Europas dauern Prozesse teilweise mehrere Jahre, musst Du als Kläger Deine Anwaltkosten selber zahlen, selbst bei gewonnenem Prozess usw. Insofern besteht diese Möglichkeit oft eher theoretisch auf dem Papier als in der Realität, selbst bei höheren Beträgen…

Daher fände ich gewisse Sanktionen bei systematischem Verstoß gegen die Passagierrechte durchaus angemessen. Bzw. es wäre mal interessant zu wissen, wie viele Millionen sich eigentlich insbesondere die ganzen Billigflieger ersparen, die ja selbst grundlegende Dinge wie Umbuchung auf den nächsten Flug einer anderen Airline oder Verpflegung systematisch verweigern (von irgendwelchen Entschädigungszahlungen mal ganz zu schweigen).
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Vom Prinzip her keinen - aber ich stelle mir schon die Frage, ob ich für einen so geringen Betrag ein so großes Fass aufmachen würde. Vollstorno und AB Flug buchen, anschließend schriftlich einfordern ist doch die günstigste Lösung.

Na ja, da hast Du das Fass dann halt hinterher. Wo Du das Geld ohne Klage wahrscheinlich genausowenig bekommen wirst....