Japan-Einreise trotz Vorstrafe?

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liberte91

Neues Mitglied
08.01.2015
1
0
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Hallo,


seit mehreren Jahren träume ich von einer Ost- und Südostasien-Reise. Japan steht an allererster Stelle meiner Reiseliste. Ich bin ein rießiger Japan Fan.


Meine Reisepläne wollte ich diesen Sommer verwirklichen. Es klingt zwar unglaublich, aber ich hatte mir - bis vor drei Tagen - nie Gedanken darüber gemacht, ob und welche Vorstrafen zu einem Einreise-Verbot in diverse Länder führen könnten.
Als deutschem Bürger stehen einem die meisten Landesgrenzen offen, aber ich bin Vorbestraft.


Ich habe Vorstrafen wegen:
- BTM- Besitz (Strafmaß: 30 Tagessätze Geldbuße)
- Computermanipulation (jedoch KEIN BETRUG !!) (1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung)


Die Bewährungszeit ist überstanden. Die Vorstrafe/n jedoch bleibt/en bestehen, für zirka 5 Jahre im Bundeszentralregister.


Zu mir: Ich bin 23, männlich und arbeite in einem kleinen IT-Unternehmen als Programmierer.
Meinen Beruf könnte ich theoretisch von überall auf der Welt ausüben, mein Arbeitgeber kennt meine Reisepläne und ist nicht abgeneigt mich im Ausland weiter zu beschäftigen.
Hinzu kommt, dass ich regelmäßig 25-30 Wochenstunden arbeite und Freizeit mit Reisen nutzen möchte.

Ich habe schon mehrere ähnliche Forenbeiträge bzgl. "Einreise trotz Vorstrafe" gelesen, ich bitte dennoch um Rat und Vorschläge für meinen individuellen Fall.
Wie vorgehen:
- Auf gut Glück nach Japan fliegen und um sofortige Ausweisung bangen. Haben japanische Behörden Zugriff auf deutsche Vorstrafenregister (übrigens, die USA haben Zugriff!) ?
- Botschaft kontaktieren mit dem kleinen Risiko lebenslänglich auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden

Ich kann an nichts anderes mehr denken, es kreisen immerzu die Gedanken eines Einreiseverbotes in meinem Kopf.
 

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
Ich habe zwar keine Ahnung aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Japan das deutsche Vorstrafenregister bei einer Tourireise abfragt ;)

Nö, das nicht. Ich habe das Einreiseformular gerade nicht im Kopf und denke auch nicht dass das abgefragt wird, aber es wäre durchaus denkbar dass neben den Fragen ob du gerade etwas einführst das unter das BtMG fallen könnte auch abgefragt wird ob du jemals rechtliche Konsequenzen aufgrund solcher Substanzen hattest.

Wie man eine solche Frage beantworten würde, sei dahingestellt...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Auf der Einreisekarte wird nichts gefragt. Bei der Customs Declaration wird nur gefragt, ob du verbotene Substanzen oder Gegenstände aktuell dabei hast.

Einen Online Zugriff auf Deutsche Datenbanken halte ich für ausgeschlossen.
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Nichts erwähnen und einreisen - definitiv kein Zugriff auf deutsche Datenbanken
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Selbst Richtung USA wird doch sogar nach einem gewissen Strafmaß gefragt, ab dem die Frage dazu (bei ESTA) mit ja beantwortet wrden müsste. Ich kann mich aber aktuell noch erinnern ab welchem Strafmaß (ich meine aber das war mehr...).
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Also egal ob es gefragt wird oder nicht. Ich habe einen Mitarbeiter der eine ganz erklägliche Liste hat. Der hat rund um die Welt noch niemals inkl. USA Ja angekreuzt. Und ich würde fast glauben der lag über den abgefragten Strafmaßen drüber.

Ich gehe zwar zur Vorsicht mit ihm durch den Zoll, war aber schon mit ihm auf Reisen, da ist noch nie was gewesen.

Wobei eines muss dir klar sein. Wenn man auf den Karten lügt, und ein eher nervöser Typ ist, und das hört sich bei dir so an. Naja gute Zöllner riechen deine Angst.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin

Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
179
0
Vielen Dank für den Hinweis auf b watson. Sehr schön und in gewisser Weise auch aktuell der farewell thread auf FT ...


A warm and friendly and generous Flyertalker, and he will be greatly missed.


Very sad to lose such a respected moderator and member of the community
frown.gif


Farewell B Watson - FlyerTalk Forums
 
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tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.570
108
58
Vielen Dank für den Hinweis auf b watson. Sehr schön und in gewisser Weise auch aktuell der farewell thread auf FT ...

Erinnere mich an die Zeit im FT - alle bzw viele wollten wie Barton sein und haben fast alles getan um bei ihm aufzuschlagen... Erbärmlich...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Selbst Richtung USA wird doch sogar nach einem gewissen Strafmaß gefragt, ...
Was heißt selbst? Die USA sind doch kein Maßstab. Bei den Japsen sind die Einreiseformalitäten wesentlich entspannter als bei den paranoiden Amis.
 
Zuletzt bearbeitet:

MarcNY

Aktives Mitglied
01.04.2014
128
41
- Auf gut Glück nach Japan fliegen und um sofortige Ausweisung bangen. Haben japanische Behörden Zugriff auf deutsche Vorstrafenregister (übrigens, die USA haben Zugriff!) ?

Die USA haben da drauf Zugriff? Wer denn noch alles? Bisher dachte ich immer, die Leute kreuzen einfach immer und egal wo "Nein" an und keiner kann es überprüfen?! Kann das jemand aufklären? Rein Interesse halber: Sind USA und Japan die einzigen die wegen Vorstrafe da Ärger machen?
 

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
Hast Du eine Vorstrafe wegen eines Drogendeliktes in der Vita, kann Dir die Einreise verweigert werden. Das durften auch schon Paris Hilton und Russel Brand erfahren. Spielst Du also in dieser Promiliga, dann kannst Du ein Problem haben. Als 08/15-Kiffer wirst Du vielleicht kein Interesse wecken. Sollten die Behörden aber doch Zugriff auf Dein Vorstrafenregister haben, dann hast Du gleich zwei Probleme: einen spontanen teuren Rückflug und wahrscheinlich ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit... :rolleyes:
 

FinestSelection

Aktives Mitglied
23.08.2014
192
0
NRW/DXB
Hast Du eine Vorstrafe wegen eines Drogendeliktes in der Vita, kann Dir die Einreise verweigert werden. Das durften auch schon Paris Hilton und Russel Brand erfahren. Spielst Du also in dieser Promiliga, dann kannst Du ein Problem haben. Als 08/15-Kiffer wirst Du vielleicht kein Interesse wecken. Sollten die Behörden aber doch Zugriff auf Dein Vorstrafenregister haben, dann hast Du gleich zwei Probleme: einen spontanen teuren Rückflug und wahrscheinlich ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit... :rolleyes:

Sorry, was`n Quark! Warum sollte JP einen Zugriff auf Strafenregister haben? Auch bei der Passkontrolle wird lediglich der Grund des Aufenthalts und das Hotel gefragt- wenn überhaupt.
 

DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
Bei der Einreisekarte gibt es doch die Frage, ob man schonmal verurteiilt wurde. Wieso sollten die das fragen, wenn es ansich keinen Sinn macht??
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
173
65
Also ich habe das Thema zufällig durch google gefunden. Da dieses Thema bei einer Google-Suche immer noch ganz oben ist, antworte ich trotz Alter des Themas.

Also die Botschaft sagt auf ihren Seiten gar nichts. Auf den Visaformular wird gefragt, ob man jemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und ob man zu einer Haftstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt werden. Dazu zählen explizit auch mehrere kleine Haftstrafen in Summe, zur Bewährung ausgestzte Strafen oder durch Begnadigung erlassene Strafen.

In einem englischsprachigen Forum habe ich gefunden, dass eine Jugendsünde (1/2 Jahr Haft, mehr als 20 Jahre her) schon ein lebenslanges Einreiseverbot bedeutet (dem Betreffenden wurde dies nach Ablehnung des Antrages auf ein Touristenvisum mitgeteilt).

Zum Verständnis möchte ich sagen, dass die japanische Kultur keine Vergebung kennt und Schuld im Laufe des Lebens gesammelt wird und immer schwerer auf der Seele lastet.

Also schon kleine Vorstrafen können ein lebenslanges Einreiseverbot bedeuten.

Von einer illegalen Einreise mit schwindeln ist abzraten, da dies eine mehrjährige Haftstrafe nach sich ziehen kann. Japan kann im Zweifelsfall auf deutsche Informationen zugreifen. Vielleicht auch nicht sofort, aber vielleicht kommt man durch einen blöden Zufall dort mit der Polizei in Kontakt und dann stellen die eine Anfrage nach Deutschland und dann kriegen sies raus.

Fazit: schon mit einer kleinen Vorstrafe muss man mit einem lebenslangem Einreiseverbot rechnen. Im Zweifel kann man immer noch bei der Botschaft nachfragen.
 
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weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
173
65
Die japanische Regelung finde ich persönlich gut.

Weiss ja nicht. Da finde ich die Regelungen von z.B. USA/Australien schon besser. Da hängt es davon ab, was man verbrummt hat, ob und wie lange man nicht mehr rein darf. Nur die grossen Fische bleiben lebenslang draussen.

Ich hatte noch einen anderen Fall ergoogelt (4 Monate Haft/über 10 Jahre her). Der war mit einer Japanerin verheiratet. Um das Besuchsvisum für Japan zu bekommen und die Schweigereltern zu treffen brauchte er 5 Anwälte und 4,5 Jahre nevenaufreibenden Papierkrieg.