Entschädigung bei Fluganullierung und Umbuchung auf früheren Flug?

ANZEIGE

Longo68

Neues Mitglied
06.06.2013
2
0
ANZEIGE
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe ein Frage an die Leute, die sich mit den Fluggastrechten auskennen.
Ich hatte einen Flug mit Austrian nach Dubai gebucht.
Da ich aus Frankfurt komme habe ich zusätzlich einen Zubringerflug mit LH nach Wien (separate Buchung).
Leider wurde mein Flug mit Austrian von Wien nach Dubai gecancelt.
Ich wurde hierüber von der Airline 15 Tage vorher informiert und auf einen Flug 2 Tage später gebucht.
Da mir die verspätete Anreise wegen Terminen nicht möglich war, wurde jetzt eine Lösung mit Swiss über Zürich angeboten.
Da dieser Flug 6 Stunden früher geht, muss ich nun entsprechend früher starten, habe den zusätzlichen zeitlichen Aufwand mit dem Flug nach Zürich und Umbuchungskosten für den Zubringerflug.
Bei Austrian wurde mir mitgeteilt, dass ich die Umbuchungskosten selbst tragen muss, da es eine separate Buchung ist.

Meine Fragen:
1. Muss ich die Umbuchungskosten für den Zubringerflug wirklich selber tragen?
2. Steht mir in diesem Falle auch eine Entschädigung nach den Regelungen der europäischen Fluggastrechte zu?

Vorab vielen Dank für die Hilfe.

MfG
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Bei separaten Buchungen hättest Du auch bei weniger als 15 Vorwarnung schlechte Karten...leider...

Und die EU-Kompensation richtet sich nach einer Verspätung - kommst Du via ZRH nun später an als mit der OS ex VIE?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe ein Frage an die Leute, die sich mit den Fluggastrechten auskennen.
Ich hatte einen Flug mit Austrian nach Dubai gebucht.
Da ich aus Frankfurt komme habe ich zusätzlich einen Zubringerflug mit LH nach Wien (separate Buchung).
Leider wurde mein Flug mit Austrian von Wien nach Dubai gecancelt.
Ich wurde hierüber von der Airline 15 Tage vorher informiert und auf einen Flug 2 Tage später gebucht.
Da mir die verspätete Anreise wegen Terminen nicht möglich war, wurde jetzt eine Lösung mit Swiss über Zürich angeboten.
Da dieser Flug 6 Stunden früher geht, muss ich nun entsprechend früher starten, habe den zusätzlichen zeitlichen Aufwand mit dem Flug nach Zürich und Umbuchungskosten für den Zubringerflug.
Bei Austrian wurde mir mitgeteilt, dass ich die Umbuchungskosten selbst tragen muss, da es eine separate Buchung ist.

Meine Fragen:
1. Muss ich die Umbuchungskosten für den Zubringerflug wirklich selber tragen?
2. Steht mir in diesem Falle auch eine Entschädigung nach den Regelungen der europäischen Fluggastrechte zu?

Vorab vielen Dank für die Hilfe.

MfG

Entschädigung, also Ausgleichszahlung, nein. Aber du musst auch den dir ersatzweise angebotenen Flug nicht annehmen, da er dir ja nicht ermöglicht, dein Endziel mit geringem Zeitverlust zu erreichen. Schließlich bist du 6h vorher noch nicht in VIE.

Wenn es also eine Flugverbindung ab VIE gibt, bei der der Abflug frühestens zur ursprünglich geplanten Zeit ist, die es dir jedoch ermöglicht, früher am Endziel anzukommen als zwei Tage später, bis du darauf umzubuchen. Bleibt das ausführende Luftfahrtunternehmen allerdings bei seiner Entscheidung, macht es sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz können auch die Umbuchungskosten für den Flug nach VIE sein.