Frage zu Verspätung und Entschädigung

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ec8or

Neues Mitglied
27.11.2011
20
0
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Hallo,

ich bin gerade in Buenos Aires und mein Flug LH511 sollte heute um 17:50 von EZE nach FRA starten. Jetzt wurde er auf 23:50 verschoben.

Die Maschine die von FRA nach EZE kommt ist gestern Abend wohl nicht mehr weggekommen und das Nachtflugverbot in FRA hat dann anscheinend noch den Rest gegeben. Sie ist komischerweise aber auch nicht gleich morgens in FRA abgehoben sondern erst um 12:40 mittags. Ich weiß nicht in wiefern das für mich relevant ist? Es ist ja auch ein anderer Flug (LH510).

Meine Frage: Habe ich Anrecht auf Entschädigung und wenn ja auf wie viel? Sind 600 EUR (laut Wiki) korrekt? Wird LH sich rausreden? Was muss ich machen und wie vorgehen? Und wie gesagt, habe ich überhaupt Anrecht? Mein Gefühl ist, dass die Airlines einfach zu gerissen im negativen Sinne sind und alles tun werden, damit ich keine Entschädigung bekomme. Was sagt ihr in meinem Fall?

DANKE für Hilfe und Einschätzung!
Ecco
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Mein Gefühl ist, dass die Airlines einfach zu gerissen im negativen Sinne sind und alles tun werden, damit ich keine Entschädigung bekomme.
Wenn Dich da Dein Gefühl mal nicht täuscht .....

..... wäre ich genausowenig überrascht wie wohl die meisten anderen hier. ;)

Allerdings hast Du noch Glück im Unglück. Du bist ja nicht mit einer Billigstfluglinie aus der "dritten" oder "vierten" Welt geflogen.
Eine seriöse Airline, welche dann auch das Motto verfolgt "there is no better way to fly", wird ja wohl zu ihrer Verantwortung stehen, Dich vertragsgemäss zu dem vereinbarten Termin auch zu befördern.
Als erstes schreibst Du denen eine freundliche Email, dass das was Du erlebt hast, nicht so ganz der feinen hanseatischen Art entspricht, und dass Du eine Entschädigung erwartest (sonst denken die evtl. noch, es hätte Dir nichts ausgemacht, fast einen ganzen Tag zu verlieren). Wenn Du dann eine Antwort hast, stell' das wichtigste davon hier rein, und dann werden sicher einige nette Forumsmitglieder ihre Einschätzung mitteilen.
 

ec8or

Neues Mitglied
27.11.2011
20
0
Hallo,

nach langer Zeit ist nun eine Antwort von LH gekommen.

[Ironie an] Große Überraschung [Ironie aus]:

"Wir können uns vorstellen, wie ärgerlich es für Sie war, dass Sie am 21. Januar 2015 erst mit über sechs Stunden Verspätung in Frankfurt eingetroffen sind. Den Unmut darüber, dass Sie dadurch sehr lange Wartezeiten am Flughafen hatten, können wir gut nachempfinden. Umso dankbarer sind wir Ihnen für Ihre Nachricht und nutzen gern die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir leider nicht erfüllen: Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein Defekt am Flugzeug auf dem direkten Vorflug, welcher unmittelbar vor Abflug auftrat. Der Defekt tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Obwohl wir den Schaden schnellstmöglich behoben haben, konnten wir die weitere Verspätung im Flugzeugumlauf leider nicht abwenden. Für Lufthansa steht die Sicherheit ihrer Passagiere auch an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Aber auch bei bester Wartung lassen sich technische Probleme nicht völlig ausschließen. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, auch keine Haftung übernehmen.
"


So, jetzt stehe ich da, wie ich es vermutet habe.
Für einen Rat von euch Experten was ich nun machen sollte, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
ec8or
 

ec8or

Neues Mitglied
27.11.2011
20
0
Sind die hiermit nicht raus?: "Der Defekt tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden."

Anwalt bedeutet Risiko (keine Rechtsschutzversicherung), da ich auf den Kosten sitzebleiben könnte. Inkasso vermute ich ähnliches.

Ich habe nicht viel Geld, schon gar nicht für Anwälte. Ich würde gerne etwas zu den Erfolgsaussichten wissen, könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Ich würde erst einmal den Ton mit dem zuständigen Dienst erhöhen und darin erinnern dass EuGH aber auch nationale Gerichte mehrmals geurteilt haben, dass ein technischer Defekt nicht automatisch höhere Gewalt sei. (Siehe dazu hier)

In jedem Fall ist die Beschwerde sofern die Airline nicht innerhalb von 6 Wochen reagiert oder deren Antwort nicht zufriedenstellend ist, an die verantwortliche Behörde weiter zu leiten.

Alternativ respektiv zusätzlich gibt es dann immer noch den Weg per Anwalt.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Eigentlich Wahnsinn, wie seriöse Unternehmen bewust und vorsätzlich, immer und immer wieder, gegen geltendes Recht verstoßen.
Und dann kommen hier so Schelme und wollen einem was von Moral bei EF erzählen. :rolleyes:

@ec8or die Firmen die kingair meint, heißen z.B. flightright oder euclaim (gibt noch mehr). Diese wickeln, für Dich, ohne Kostenrisiko und Bürokratie, die ganze Angelegenheit ab (auch inkl. Klage). Dafür kassieren sie im Erfolgsfall 1/4 bis 1/3 der 600 €.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Sind die hiermit nicht raus?: "Der Defekt tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden."

Das ist die Standardantwort etlicher Airlines.
Wie bereits geschrieben, kannst Du LH eine zweite Chance geben. Wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, kannst Du Dich an die Inkasse Agenturen wenden ohne eigenes finanzielles Risiko.
 

ec8or

Neues Mitglied
27.11.2011
20
0
Liebe Leute,

vielen Dank! Das hat mich nun in jedem Fall schon mal weitergebracht.

Ich werde am Montag mal bei der Schlichtungsstelle für den ÖPnv anrufen und dort nochmal nachfragen und dann werde ich LH noch eine zweite Mail schreiben, wie ihr es mir empfholen habt und werde den einen oder anderen Passus aus Entscheidungen des EuGh der dazu passt zitieren.

Wenn dann LH wieter stur bleibt, wovon ich ausgehe, dann wende ich mich an so ein Unternehmen.

Viele Grüße und schönes Wochenende und nochmals danke für den Rat!
 

Noskro

Erfahrenes Mitglied
Das Problem mit dem Anwaltskosten ist nachvollziehbar. Ich denke mal mit "Kompensationsleistung-Inkassounternehmen" meint kingair9 so etwas wie flightright.de ... das kostet dich erstmal gar nichts. Nur wenn die dein Anliegen erfolgreich durchsetzten behaltet die einen Prozentsatz (glaub so ca ein Drittel) ein. Sprich du bekommst nur noch +/-400€.

Ich würde auch nochmal in einen bestimmenderem Tonfall eine Mail an LH schreiben, mit Bezug auf das von Worldtraveler42 genannte Urteil und dem generellen Urteil zur Entschädigung schreiben. Ich sehe das genauso, dass ein Defekt erstmal nicht als Grund für LH zählt. Ich hatte letztes Jahr wegen einem defekten Rauchmelder und daraus resultierenden 26 Stunden Verspätung ohne Diskussion mein Geld bekommen. Kann also nicht prinzipiell am Defekt liegen. Lediglich zu dem Punkt, dass es auf dem vorherigen Flug war und deine Verspätung daher resultiert, kann ich nichts sagen.

Mein (rechtlich irrelevantes) Gefühl sagt mir aber, dass das Problem bei LH liegen müsste, da es für dich als Kunden keinen Unterschied macht und die Verspätung auch mit diesem Grund nicht auf "Nicht beherrschbare, unvorhersehbare Umstände" zurückzuführen ist. Wenn LH eben diese knappen Turnarounds so plant (was natürlich wirtschaftlich der sinnvollste Weg ist) haben sie eben auch das Risiko zu tragen wenn etwas schief geht.


Edit: ok, habe wohl zu lange geschrieben und das meiste wurde zwischenzeitlich schon gesagt. Ich wollte aber noch sagen, dass ich mir zumindest einbilde, dass sich Airlines, sobald man den Anschein macht sich informiert zu haben (Urteile referenzieren, mit Anwalt "drohen", ...), etwas kooperativer Verhalten als bei vermeintlichen "Ahnungslosen", die einfach eine Mail schreiben nach dem Motto "ihr wart zu spät - gebt mir Geld". Will das jetzt nicht auf dich beziehen - nur, dass die eben auch abwägen wem man mit Textbausteine abwimmeln kann und bei wem das nur zu viel Arbeit hintenraus wird ;)
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Ich werde am Montag mal bei der Schlichtungsstelle für den ÖPnv anrufen ...

Ich bin mir nicht sicher (da ich noch nie eine Beschwerde in Deutschland eingeschickt habe) aber ich glaube dass man das Luftfahrt-Bundesamt kontaktieren muss. So steht es zumindest in der EU-Liste.

Kleines Update: Wie gesagt würde ich erst einmal in einem bestimmenderem Ton Lufthansa kontaktieren (Dabei aber bitte nicht ausfallend werden). Das wird dich nichts kosten. Danach kann man sich die Inkassounternehmen immer noch einmal in Erwägung ziehen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Vielleicht ist dieser Fall schon geklärt, aber mir hat die Seite der Diekmann Rechtsanwälte sehr geholfen. Ich musste in meinem Fall die Rechtsanwälte nicht beauftragen, da deren Musterschreiben schon das gewünschte Resultat gebracht hat. Aber diese Kanzlei prüft kostenlos den Anspruch und im Erfolgsfall erhält man den vollen Ausgleichsbetrag. Einziges Risiko ist eben, das bei Nichterfolg die Anwaltskosten selbst zu tragen sind. Ich hätte es den ganzen Inkassounternehmen trotzdem vorgezogen (wobei bei mir der Anspruch auch sehr klar war, bei einem eher unsicheren Fall würde ich vielleicht den Abschlag bei 0 Risiko in Kauf nehmen).
 
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stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
20
Ob ich mich hier einmal mit einer Frage anschliessen darf?
Wir sind am Montag zu dritt (2 erw. 1 x 2jähriges Kind) mit Austrian von Ham nach Wien nach Dubai geflogen.
Ich habe die Flüge in C per Meilen gebucht, und extra diese Verbindung genommen, da sie relativ schnell war, im Vergleich zu
den anderen Verfügbarkeiten.
Nun sollten wir um 13.05 Uhr in Wien weiterfliegen. Leider hat das erst um 17.15 Uhr geklappt.
Die Dame(n) am Counter sagten was von technischem Defekt, der Pilot, der dann mit uns weitergeflogen ist, redete von Verspätung weil die Maschine vorher schon zu spät aus Peking wiederkam.
Steht uns trotz Prämienbuchung eine Kompensation zu?

Vielen Dank für Eure Mühe!

Grüße stullenandi
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Nun sollten wir um 13.05 Uhr in Wien weiterfliegen. Leider hat das erst um 17.15 Uhr geklappt.
Die Dame(n) am Counter sagten was von technischem Defekt, der Pilot, der dann mit uns weitergeflogen ist, redete von Verspätung weil die Maschine vorher schon zu spät aus Peking wiederkam.
Steht uns trotz Prämienbuchung eine Kompensation zu?

Die Bezahlart des Tickets ist unerheblich.
Die wichtigste Frage scheint mir, ob die Voraussetzungen nach EU Verordnung ueberhaupt vorliegen, d.h. ob die Ankunftsverspaetung in DXB ausserhalb der Toleranz lag.
Daneben bleibt unklar, welche Auskunft ueber die Verspaetungsursache zutrifft bzw. ob ueberhaupt eine zutrifft.
 

Noskro

Erfahrenes Mitglied
Steht uns trotz Prämienbuchung eine Kompensation zu?

Was Kompensation bezüglich des Grundes angeht will ich jetzt gar nicht beurteilen (technischer Defekt eher ja, Verspätung vom Vorflug wurde hier ja bereits ohne eindeutiges Ergebnis Diskutiert).

Aber zum Prämienflug kann ich ganz klar ja sagen. Ich hatte damals die 600€ auf auf einem Prämienflug (LH) bekommen, ohne dass das einmal angesprochen wurde. Im Endeffekt hast du ja den Flug auch bezahlt - nur halt mit Meilen statt Geld.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Im Endeffekt hast du ja den Flug auch bezahlt - nur halt mit Meilen statt Geld.
Wobei das im Grunde unerheblich ist. Die Zahlung nach EU261 soll ja nicht das Ticket "realpreisiger" machen, sondern eine pauschale Entschädigung für die Verspätung sein. Bei Nichtbeförderung oder Annullierung kann man sich ja den Ticketpreis erstatten lassen und zusätzlich die Entschädigung bekommen.
 
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stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
20
Ich hab dann heute mal eine freundliche aber bestimmte Mail an Austrian geschrieben.
Bin gespannt. Danke für Eure Meinungen
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich dachte immer das es entscheidend ist, mit welcher Verspätung man am Zielort ankommt und
nicht wieviel Verspätung man bei Abflug hat

Abflug mit 4 Stunden 10 Minuten Verspätung kann ja bei der Strecke durchaus bedeuten das die Ankunft
mit weniger als 4 Stunden erfolgte, ergo keine Entschädigung

Eh albern das es für so ein bischen Verspätung auch noch Entschädigung geben soll
 

stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
20
Albern hin albern her.
Wenn es darum geht wie viel wir zu spät waren,
Dann ist es genau 4 Stunden und 1 Minute gewesen (bei der Ankunft in DXB)
Ich habe die Verordnung nicht gemacht, ich möchte nur das, was mir zusteht.
Wenn ich darauf verzichte, geht es niemandem besser.
Aber das ist wohl eine Grundsaztzdiskussion.
Eine Antwort von Austrian habe ich bisher nicht bekommen.
Sonnige Grüße
Stullenandi
 

stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
20
Noch immer keine Antwort.. die haben ja die Ruhe weg.
Nunja. Ich hab auch Zeit. Morgen geht's erstmal zurück mit der LH, hoffentlich ohne Probleme:)
 

stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
20
Ok .. was lange bla bla.. wird endlich bla ..
Mitte April hatte ich eine recht direkte Mail mit dem Hinweis auf einen Anwalt geschickt.
Donnerstag kam endlich eine Rückmeldung mit einer kurzen Entschuldigung und dem Hinweis, dass 1800€ auf dem Weg zu mir sind, aber auch dieser Weg 2-3 Wochen dauern wird.
Nun, mir solls recht sein.
Euch einen schönen Sonntag Abend

stullenandi
 
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