Anschluss verpasst: Entschädigung?

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maniac669

Erfahrenes Mitglied
19.03.2010
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Hi,

3 freunde von mir hatten folgenden flug mit south african gebucht:
Muc-jnb-cpt und zurueck.
Beim rueckflug verspaetete sich der zubringer von 17:00 auf 20 uhr.
Dadurch den anschluss verpasst. Saa hat sie in ein hotel in jnb gesteckt und am naechsten abend durften sie dann heim.
Gibts da einen Anspruch?
Wenn ja, wie hoch und wie am einfachsten durchsetzen? Flug war in eco.
Danke
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Nicht-EU-Fluglinie und Start des betroffenen Fluges außerhalb der EU => Keine Entschädigung gem. EU261.

Ob es eine eigene südafrikanische Regelung gibt, weiß ich nicht.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Nicht-EU-Fluglinie und Start des betroffenen Fluges außerhalb der EU => Keine Entschädigung gem. EU261.

Ob es eine eigene südafrikanische Regelung gibt, weiß ich nicht.

Aber das kann es doch nicht sein?? Würde mich auch tierisch aufregen, keine Entschädigung zu bekommen.

ich rege mich auch immer tierisch auf, z.B. dass in Südafrika die deutschen Strassenverkehrsregeln nicht gelten.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Aber das kann es doch nicht sein?? Würde mich auch tierisch aufregen, keine Entschädigung zu bekommen.

Tja, ich treffe auch manchmal Amerikaner/innen, die sich tierisch aufregen, dass die amerikanischen Gesetze nicht in Brasilien, der EU oder in den Arabischen Emiraten gelten.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
dann gibt's die Entschädigung auch auf dem Rückweg :)

Da wäre ich jetzt nicht 100% sicher ob es dann klappen würde. Der erste Flug (welcher verspätet war) touchiert zu keinem Moment europäisches Land. Möglicherweise gilt die Verordnung wenn die Reise als ein ganzes angesehen werden muss und der Anschlussflug als Ziel Europa hatte, allerdings würde ich hier nicht mein Geld verwetten, dass man dann zu 100% unter 261/2004 fällt.