Geschäftsreisen - was ist zumutbar?

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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
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Hi,

mein Arbeitgeber schickt mich ab und zu auf Geschäftsreisen. Lobby- bzw. Verbandstätigkeit. Also nichts was zum unmittelbaren Aufgabengebiet (im Vergleich zum Außendienstmitarbeiter z.B.) gehört noch im Arbeitsvertrag geregelt/gefordert ist.

Bisher wars immer ein ganz angenehmen geben und nehmen. Ich nehm die Reise auf mich, kann aber die Interessen meines AGs in den Verbänden vertreten etc.

Jetzt ist der neue Chef auf die Idee gekommen, dass grundsätzlich der billigste Flug zu wählen ist.

Das bedeutet also z.B.:
Sitzung von 10 - 16 Uhr. Früher bin ich so geflogen, dass ich um 09:00 dort war und um 17:00 Uhr den Rückflug angetreten habe (beispielhaft).

Jetzt wird der billigste Flug genommen, so dass ich um 07:30 dort bin und um 19:00 Uhr den Rückflug antrete.
Meine Reisezeit hat sich also erheblich verlängert.

Grundsätzlich ist es hier so, dass Reisezeit nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.
D.h. mein AG hat durch den billigeren Flug für mich einen Vorteil und ich hab durch die längere Reisezeit einen deutlichen Nachteil. Einen Ausgleich gibt es nicht.

Frage:
Muss ich mir das bieten lassen oder hab ich irgendwelche Möglichkeiten (Reise verweigern, auf die besseren Flugzeiten bestehen, o.ä.).
Ob das Durchsetzen der möglichen Rechte jeweils klug ist (Karriere und so) ist ein anderes Thema.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Bevor man es rechtlich seziert:
Hast du mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Chef geführt und Ihm deine Situation dargelegt?

Ja. Er redet sich auf "Vorgaben der Geschäftsführung" raus. Kann schon sein dass er nicht unmittelbar an der Situation was ändern kann.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Kann oder will? Davon würde ich das abhängig machen. Notfalls auf ein erneutes Gespräch drängen. Letztlich geht es im Job doch auch um die Zufriedenheit. Es nützt doch niemanden etwas, wenn ein Mitarbeiter unmotiviert ist und sich womöglich nach einem anderen Job umschaut.
 
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EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Immer wieder interessantes Thema. Interessant wäre jetzt zu wissen, wie groß der Preisunterschied in dem Fall jetzt ist zwischen dem "billigsten" Flug und dem Flug der Dir zeitlich am besten passt. Wenn der Unterschied nicht zu groß ist, könnte man schon damit argumentieren, ob es die geringe Einsparung tatsächlich wert ist, die Reisezeit eines Mitarbeiters um xx Stunden zu verlängern.

Wie Du sagst, ist es im Idealfall immer ein Geben und Nehmen. Wenn ich das Gefühl habe, dass sich genau dieses Geben und Nehmen mehr und mehr zu Lasten des Arbeitnehmers verschiebt, dann würde ich mich da schon gegen wehren. Leider kommen genau diese Ideen bzgl. der Kosteneinsparung bei Flugreisen im Normalfall von Leuten die selber mit Reiserei nichts am Hut haben und erst recht nicht wissen was Reisestress heißt.

Als ich würde dieses Thema zumindest ganz sicher einmal ansprechen und dies nicht einfach klaglos akzeptieren. Wie Du das Ganze am Ende natürlich regelst, bleibt dann Dir überlassen.

Eventuell gibt es eine Lösung à la "O.K. Ich nehme den billigen Flug mit der längeren Reisezeit, dafür bekomme ich aber die entsprechenden Mehrstunden gutgeschrieben.."
 
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MadinS

Reguläres Mitglied
05.11.2012
28
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PHC
Die Reisezeit ist doch beendet, wenn du am Tagungsort / Treffpunkt angekommen bist, in deinem Fall also 07:30 - 19:00 Uhr?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Ich vermute es handelt sich um einen Kleinbetrieb und es gibt nicht so was wie eine Reiserichtlinie? Oder eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen?
Irgendwo sollte schon schriftlich dokumentiert sein, ob und wie Reisezeit gehandhabt wird bei euch in der Firma.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Ich vermute es handelt sich um einen Kleinbetrieb und es gibt nicht so was wie eine Reiserichtlinie? Oder eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen?
Irgendwo sollte schon schriftlich dokumentiert sein, ob und wie Reisezeit gehandhabt wird bei euch in der Firma.

Doch gibts. Da ist aber nur geregelt, dass die günstigste Reiseart (also z.B. ÖPNV statt Taxi) zu nehmen ist und dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist.
 

the_jo

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
344
0
MUC
Doch gibts. Da ist aber nur geregelt, dass die günstigste Reiseart (also z.B. ÖPNV statt Taxi) zu nehmen ist und dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist.

Moderne Sklaverei... Persönlich würde ich mir dieses "immer das billigste" nicht antun. In meiner Firma gibt es die Regel, dass es vernünftig sein muss. Für 2500 EUR Ersparnis 2-3 Stunden länger unterwegs da Umstieg in LHR - okay, wird meist so gemacht, wenn man davon abweicht und trotzdem teurer bucht muss man begründen.

ÖPNV statt Taxi: Really? In MUC würdest Du also für ca. 10 EUR mit der S-Bahn fahren müssen statt für 80 EUR ein Taxi zu nehmen und deutlich angenehmer anzukommen? Geschweige denn Nutzung der Zeit durch Telefonate/Arbeit?

Der Job muss ansonsten schon sehr viel Spaß machen, oder?

Rechtlich hast Du aber quasi keine Handhabe...
 

Rungisalf

Erfahrenes Mitglied
06.07.2012
477
174
Also: in der Regel ist Reisezeit keine Arbeitszeit, dies ist auch in den meisten Reisekostenrichtlinien von Unternehmen geregelt. Ist bei mir auch so. Rein in den Flieger-Auto-Zug und ab zum Meeting.

Aber: sobald Du dich arbeitstechnisch im z.B. Flieger mit "Vorbereitungsmaßnahmen z.B. wichtige Unterlagen durchlesen, Power Point Pr erstellen oder Protokolle nochmals verbessern, beschäftigst wird das arbeitsrechtlich als Arbeitszeit bewertet. Hier gibt es eine ganz klare Rechtssprechung. Wird auch so in unserem Unternehmen gelebt.

Einfach in Deinem Reisekostenantrag als Arbeitszeit mit aufführen.

Auch mit dem Dienstfahrzeug/privatem PKW ist eine Lenkzeit z.B. für den Besuch von einem Meeting, als Arbeitszeit zu verstehen. Der Beifahrer allerdings nicht. Hier geht der Gesetzgeber von einer "Ruhezeit" aus.
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
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Die Grundsatzfrage ist doch, kann sich der TE Widerstand leisten oder nicht. Ich denke, er kann sich, ohne dass dies unrespektierlich ist, keinen Widerstand leisten. Und da hilft auch kein Arbeitsvertrag und solche Floskeln, wie gelebte Praxis, Ruhe-/Reisezeiten, Arbeitszeiten etwas. Er gefährdet evtl. seinen Arbeitsplatz. Will er das?? Natürlich können wir hier, bequem am heimischen PC, diskutieren, was sein darf und was nicht sein darf. ;) Rein rechtlich ist gegen die neue Regelung im Grundsatz so nichts einzuwenden. Ob da der Wink mit dem Zaunpfahl "diese Tätigkeit, die ich jahrelang, trotz fehlens im Arbeitsvertrag, nicht mehr machen möchte, da mir die neuen Reisebestimmungen nicht gefallen..." was bringt?? Ich denke eher Nein! Von daher...weiter so.....oder Arbeitgeber wechseln.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Also: in der Regel ist Reisezeit keine Arbeitszeit, dies ist auch in den meisten Reisekostenrichtlinien von Unternehmen geregelt.
Das ist so nicht der Fall bzw. unvollständig. Reisezeit, die in die normale Arbeitszeit fällt ist normalerweise als Arbeitszeit zu sehen. Reisezeit außerhalb der normalen Arbeitszeit wird allerdings oft nicht als Arbeitszeit gezählt. Es kann ja nicht sein, dass man für ein 4h Meeting mit zusätzlich 6h Reiseaufwand eine Minusarbeitszeit von 4h für einen normalen Arbeitstag erhält. Normal ist allerdings, dass die 2h Zusatzaufwand nicht als Arbeitszeit gezählt werden. In nicht Controller gesteuerten Unternehmen wird aber normalerweise versucht die Reisezeit nicht einseitig zu Lasten des AN zu verlängern, bzw. dem AN schon irgendwie einen Ausgleich zu verschaffen. Ein Ausgleich kann auch vorab pauschal durch Arbeitsvertrag und entsprechenden Dotierung erfolgen.
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.638
598
Ist aber bei uns leider ebenfalls so so geregelt. Sofern kein Fahrzeug gesteuert wird, ist die Reisezeit = Freizeit. Ja, auch während der eigentlich normalen Arbeitszeit.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Ist aber bei uns leider ebenfalls so so geregelt. Sofern kein Fahrzeug gesteuert wird, ist die Reisezeit = Freizeit. Ja, auch während der eigentlich normalen Arbeitszeit.

Das ist doch ein Witz. Wer kommt nur auf so einen Schwachsinn. Da wird der AN noch bestraft dafür, dass er von Cheffe mit einem das Lenkrad bedienenden Kollegen durch die Gegend geschickt wird. :doh:
 
P

pmeye

Guest
Ich würde im Zweifel das Reisen auf das (für mich!) absolut nötige Minimum beschränken. Dann kann der Chef selber reisen. "Billigst" ist doch wohl keine vernünftige Richtlinie! Was, wenn der billigste Flug 7:30 ankommt und 7:55 zurückfliegt? ;)
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.638
598
Sofern Du die Möglichkeit hast, dies für dich und deine Firma zu entscheiden!Das 7.55 ist ja nicht sooooooo zielorientiert. ;) Aber wenn es reicht um Dokumente abzugeben, warum nicht.
 
P

pmeye

Guest
Schrieb OP nicht, dass diese Reisen nicht zu seiner Stellenbeschreibung gehören?
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.638
598
Und was interessiert das den Chef bei der Findung von Kündigungsmöglichkeiten?? ;)
 
P

pmeye

Guest
Mal ehrlich: Jemanden kündigen, weil er so wenig wie möglich reist, wenn Reisen nicht seine eigentliche Aufgabe ist?
Nach meiner Erfahrung aus der anderen Perspektive wird das sehr, sehr, schwer für den AG. Ich rede ja nicht von Arbeitsverweigerung.
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.638
598
Mal ehrlich: Jemanden kündigen, weil er so wenig wie möglich reist, wenn Reisen nicht seine eigentliche Aufgabe ist?
Nach meiner Erfahrung aus der anderen Perspektive wird das sehr, sehr, schwer für den AG. Ich rede ja nicht von Arbeitsverweigerung.

Schwer...da widerspreche ich dir nicht nicht. Aber weh tun können, da fällt mir vieles leicht ein! ;) Nur zur Klarstellung, ich bin Arbeitnehmer, trotz Leitungsfunktionen. Und stehe, soweit mir es meine Vorgaben erlauben, immer auf der Seite der Kollegen!
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Bei uns in der Firma hat man eine versucht eine gesunde Balance zu finden. Ich finde das eigentlich recht fair.

Reisezeit ist Arbeitszeit. Aber geht die die Dienstreise (inkl. Reisezeit) über 8 Stunden hinaus, werden gestaffelt nur 1 Stunde (bei > 9 Stunden) bis 3 Stunden (> 14 Stunden) zusätzlich gutgeschrieben.

Was die Kosten angeht, erwartet die Firma einfach eine gesunde Vernunft. Niemand soll wegen 50 EUR 2 Stunden länger am Flughafen rumsitzen, bei 500 EUR erwartet man das allerdings schon. Dazu muss man sagen, dass dies für Büroangestelle gilt, die jetzt nicht 10-20 Tage im Monat unterwegs sind.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Bei uns in der Firma hat man eine versucht eine gesunde Balance zu finden. Ich finde das eigentlich recht fair.

Reisezeit ist Arbeitszeit. Aber geht die die Dienstreise (inkl. Reisezeit) über 8 Stunden hinaus, werden gestaffelt nur 1 Stunde (bei > 9 Stunden) bis 3 Stunden (> 14 Stunden) zusätzlich gutgeschrieben.

Was die Kosten angeht, erwartet die Firma einfach eine gesunde Vernunft. Niemand soll wegen 50 EUR 2 Stunden länger am Flughafen rumsitzen, bei 500 EUR erwartet man das allerdings schon. Dazu muss man sagen, dass dies für Büroangestelle gilt, die jetzt nicht 10-20 Tage im Monat unterwegs sind.

Bei uns bis auf die 1h/3h Blöcke genau so. Da werden Ist-Stunden angerechnet und auf dem Gleitzeitkonto verbucht.

Ich würde mir auch reichlich dämlich/schäbig vorkommen, wenn ich (wie alle 3-4 Monate vorkommend) einen sonst nicht Reisenden Mitarbeiter auf Tagestour nach Malmö schicke, der ist von Abfahrt Haustür bis Rückkehr Haustür geschmeidige 13h auf Achse und denn sage ich dem "nö, Du warst nur 5h beim Kunden - nur die bekommst Du..."
 
K

Krematorium

Guest
Frage:
Muss ich mir das bieten lassen oder hab ich irgendwelche Möglichkeiten (Reise verweigern, auf die besseren Flugzeiten bestehen, o.ä.).
Ob das Durchsetzen der möglichen Rechte jeweils klug ist (Karriere und so) ist ein anderes Thema.

Nein, du musst dir das nicht bieten lassen. Du kannst jederzeit kündigen und dir einen besseren Job suchen. Am besten einen solchen, bei dem dir das Unternehmen einen Privatjet zur Verfügung stellt, damit sich dein Reisen noch angenehmer gestaltet und die Wartezeiten gänzlich wegfallen.