ANZEIGE
Hallo,
einen gebuchten Rückflug (am 03.05.15) von SAW nach SFX wurde seitens der Airline (gebucht bei Air Berlin, "operated by Pegasus Airlines" um mehr als 10 Stunden vorverlegt. Ursprüngliche Abflugszeit war 22.55 Uhr (AB 4767), dieser Flug wurde anscheinend gestrichen, neue Abflugszeit ist 12.10 Uhr (AB4471). Uns geht dadurch ein kompletter Urlaubstag in Istanbul verloren. Nach Anruf bei AB gäbe es nur die Möglichkeit, einen Tag früher oder später zu fliegen, da es nur einen Flug am Tag mit der Airline gäbe. Auch die Bitte, uns auf einen Flug von Turkish Airlines, mit einer abendlichen Abflugszeit umzubuchen, wurde seitens der Airline abgelehnt.
Meine Frage: Muss man sich das so gefallen lassen oder hat man laut https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung (EG) Nr. 261-2004.pdf Anspruch auf Entschädigungsleistungen? Fällt das unter Annulierung oder Nichtbeföderung? Schließlich findet der ursprünglich gebuchte Rückflug (AB 4767) nicht statt. Sollte ich mich an das Beschwerdeformular von AB wenden oder an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V.?
Vielen Dank im Voraus
einen gebuchten Rückflug (am 03.05.15) von SAW nach SFX wurde seitens der Airline (gebucht bei Air Berlin, "operated by Pegasus Airlines" um mehr als 10 Stunden vorverlegt. Ursprüngliche Abflugszeit war 22.55 Uhr (AB 4767), dieser Flug wurde anscheinend gestrichen, neue Abflugszeit ist 12.10 Uhr (AB4471). Uns geht dadurch ein kompletter Urlaubstag in Istanbul verloren. Nach Anruf bei AB gäbe es nur die Möglichkeit, einen Tag früher oder später zu fliegen, da es nur einen Flug am Tag mit der Airline gäbe. Auch die Bitte, uns auf einen Flug von Turkish Airlines, mit einer abendlichen Abflugszeit umzubuchen, wurde seitens der Airline abgelehnt.
Meine Frage: Muss man sich das so gefallen lassen oder hat man laut https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung (EG) Nr. 261-2004.pdf Anspruch auf Entschädigungsleistungen? Fällt das unter Annulierung oder Nichtbeföderung? Schließlich findet der ursprünglich gebuchte Rückflug (AB 4767) nicht statt. Sollte ich mich an das Beschwerdeformular von AB wenden oder an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V.?
Vielen Dank im Voraus