Rückflug um mehr als 10 Stunden seitens Airline vorverlegt - welche Rechte hat man?

ANZEIGE

iKai

Neues Mitglied
03.01.2015
1
0
ANZEIGE
Hallo,

einen gebuchten Rückflug (am 03.05.15) von SAW nach SFX wurde seitens der Airline (gebucht bei Air Berlin, "operated by Pegasus Airlines" um mehr als 10 Stunden vorverlegt. Ursprüngliche Abflugszeit war 22.55 Uhr (AB 4767), dieser Flug wurde anscheinend gestrichen, neue Abflugszeit ist 12.10 Uhr (AB4471). Uns geht dadurch ein kompletter Urlaubstag in Istanbul verloren. Nach Anruf bei AB gäbe es nur die Möglichkeit, einen Tag früher oder später zu fliegen, da es nur einen Flug am Tag mit der Airline gäbe. Auch die Bitte, uns auf einen Flug von Turkish Airlines, mit einer abendlichen Abflugszeit umzubuchen, wurde seitens der Airline abgelehnt.

Meine Frage: Muss man sich das so gefallen lassen oder hat man laut https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung (EG) Nr. 261-2004.pdf Anspruch auf Entschädigungsleistungen? Fällt das unter Annulierung oder Nichtbeföderung? Schließlich findet der ursprünglich gebuchte Rückflug (AB 4767) nicht statt. Sollte ich mich an das Beschwerdeformular von AB wenden oder an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V.?

Vielen Dank im Voraus
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
677
402
Mein Kenntnisstand: Jede Änderung der Flugzeit oder Streichung eines Fluges in einem Zeitraum von mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug ist gemäß der EU Regulation 261/2004 NICHT anspruchsberechtigt.

D.h. Du kannst entweder auf einen anderen Flug umbuchen (10h früher oder halt einen 1 Tag später) oder aber das Ticket komplett stornieren
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Theoretisch hast du das Recht auf eine zeitnahe Ersatzbeförderung.
Sprich zB einem Flug am Abend mit Turkish (soweit ich sehe gibt es am Abend nichts mit AB oder PC nach Berlin).
Ich schreibe theoretisch, weil fast keine Airline gerne und freiwillig auf die Konkurrenz umbucht.
Du müsstest also selbst aktiv werden, einen Flug buchen und dann versuchen das Geld von Air Berlin erstattet zu bekommen.

Einfacher und stressfreier könnte es sein, eine Alternative zu finden und eine Umbuchung anzustreben.
Leider gehen fast alle Flüge ab SAW nach D morgens / mittags raus.
Es gibt nur 15:10 nach DUS und spätabends einen nach Köln.
Vielleicht bucht man dich ja auf SAW - DUS - TXL um, wäre zumindest etwas später als so.
Der Flug nach Köln dürfte zu spät sein, kommt er doch nach Mitternacht hier an.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Mein Kenntnisstand: Jede Änderung der Flugzeit oder Streichung eines Fluges in einem Zeitraum von mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug ist gemäß der EU Regulation 261/2004 NICHT anspruchsberechtigt.

D.h. Du kannst entweder auf einen anderen Flug umbuchen (10h früher oder halt einen 1 Tag später) oder aber das Ticket komplett stornieren

Die Fachleute im VFT werden Dir sicher genau erklaeren koennen, an welchen Stellen (das duerften eine ganze Menge sein) Du Deinen Kenntnisstand upgraden solltest.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Vielen Dank im Voraus

Als erstes solltest Du genau sagen, auf welchen Flug Du umgebucht werden moechtest und das mit AB klaeren. Das waere dann eine guetliche Einigung unter den gegebenen Umstaenden.
Fuehrt das zu keinem Ergebnis, kannst Du immer noch Dich auf die EU Verordnung berufen.