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Hallo,
anbei eine Frage für die Experten für Erstattungsleistungen unter uns:
Ich habe einen Gabelflug Hin: STR - MUC - MXP und zurück MXP - MUC gebucht. Der Flug STR - MUC war verschuldetet durch Lufthansa (keine höhere Gewalt o.ä.) verspätet, so dass ich den Anschlussflug nicht erreichen konnte. Zwar gab es für viele Anschlussflüge direkte Transporte von Flugzeug-zu-Flugzeug, nicht jedoch für meinen (am Ende ging es exakt um 2 min dank Außenposition: "Hätte ich gewusst, dass sie so schnell sind, hätte wir problemlos warten können").
Da dies leider die letzte Maschine an dem Abend nach MXP war und ein Flug am nächsten Morgen aufgrund eines frühen Termins nicht mehr in Frage kam, stellt sich die Frage nach der zustehenden Erstattung:
1. Hotelkosten MXP: Ich hatte ein Hotel non-refundable gebucht => trägt laut Customer Service Lufthansa
2. Der Kosten für den Flug MUC-MXP und MXP-MUC wird vollständig erstattet => laut Customer Service Lufthansa
3. Übernachtungskosten in MUC werden nicht erstattet, da dies mein Wohnort ist => laut Customer Service Lufthansa
4. Ersatzleistungen für die Verspätung gibt es angeblich keine => laut Customer Service Lufthansa
5. Fahrtkostenerstattung Flughafen - MUC Innenstadt gibt es angeblich auch keine => laut Customer Service Lufthansa
Insbesondere 4. + 5. kann doch so nicht richtig sein, oder? Leider ist dieser Fall durch die herrlich komplizierten und doch unvollständigen EU-Richtlinien nicht abgedeckt. Hat jemand Ahnung von der zustehenden Erstattung?
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Michael
anbei eine Frage für die Experten für Erstattungsleistungen unter uns:
Ich habe einen Gabelflug Hin: STR - MUC - MXP und zurück MXP - MUC gebucht. Der Flug STR - MUC war verschuldetet durch Lufthansa (keine höhere Gewalt o.ä.) verspätet, so dass ich den Anschlussflug nicht erreichen konnte. Zwar gab es für viele Anschlussflüge direkte Transporte von Flugzeug-zu-Flugzeug, nicht jedoch für meinen (am Ende ging es exakt um 2 min dank Außenposition: "Hätte ich gewusst, dass sie so schnell sind, hätte wir problemlos warten können").
Da dies leider die letzte Maschine an dem Abend nach MXP war und ein Flug am nächsten Morgen aufgrund eines frühen Termins nicht mehr in Frage kam, stellt sich die Frage nach der zustehenden Erstattung:
1. Hotelkosten MXP: Ich hatte ein Hotel non-refundable gebucht => trägt laut Customer Service Lufthansa
2. Der Kosten für den Flug MUC-MXP und MXP-MUC wird vollständig erstattet => laut Customer Service Lufthansa
3. Übernachtungskosten in MUC werden nicht erstattet, da dies mein Wohnort ist => laut Customer Service Lufthansa
4. Ersatzleistungen für die Verspätung gibt es angeblich keine => laut Customer Service Lufthansa
5. Fahrtkostenerstattung Flughafen - MUC Innenstadt gibt es angeblich auch keine => laut Customer Service Lufthansa
Insbesondere 4. + 5. kann doch so nicht richtig sein, oder? Leider ist dieser Fall durch die herrlich komplizierten und doch unvollständigen EU-Richtlinien nicht abgedeckt. Hat jemand Ahnung von der zustehenden Erstattung?
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Michael