Airline canceld alle Weiterfluege da erste Strecke nicht geflogen wurde

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Bernardoselva

Neues Mitglied
29.04.2015
1
0
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Hallo,

es wurde bei einer Fluggesellschaft ein Flug von AMS via FRA nach BKK gebucht. Den Flug AMS - FRA nutzt man jedoch nicht, da man anderweitig nach FRA kam. Beim checkin in FRA wurde dem Fluggast mitgeteilt, da der erste Streckenabschnitt nicht geflogen wurde, wurde der Weiterflug vom System automatisch geloescht.

Ist das ueberhaupt statthaft? Letztendlich ist es doch Sache des Fluggastes, ob er eine Strecke fliegt oder nicht. Gibt es da Urteile?? Aktenzeichen?? :confused:

Vielen Dank vorab fuer Eure Antworten.


Viele Gruesse
bernardoselva
 

Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Das ist das Problem, wenn man mit MyDealz-Basiswissen jeden angeblichen Schnapper bucht und dann mit angenähtem Hals beim Checkin steht.
Fazit: No-Show und somit das das restliche Ticket ungültig. Keine Chance auf Erstattung, Wiedergutmachung oder sonstige stille Hoffnungen.. :idea:
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.694
6.190
LEJ
Ohne jetzt auf Urteile einzugehen ist alles eindeutig.
Gebucht wurden auf einem Ticket ein Flug von AMS via FRA nach BKK. Das ist ein (1) Flug und Punkt. Für die Fluggesellschaft (für mich auch) ist dies ein nicht angetretener Flug. Die AGB der Fluggesellschaften lassen sich auch deutlich drüber aus. Was soll die Airline eigentlich am AMS machen? Auf dich warten oder nicht oder was? Wenn du nicht erscheinst (No show), muss irgendwann der Flieger weg. Einfach unter "neue Erfahrung" buchen...
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Das ist das Problem, wenn man mit MyDealz-Basiswissen jeden angeblichen Schnapper bucht und dann mit angenähtem Hals beim Checkin steht.
Fazit: No-Show und somit das das restliche Ticket ungültig. Keine Chance auf Erstattung, Wiedergutmachung oder sonstige stille Hoffnungen.. :idea:

Genau so ist es. Urteile gibt es, die bestätigen aber genau das. Google doch das Thema, dann sollte man auf irgendeinen Fall Lufthansa gegen x stossen, wo genau das Gegenstand war.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
So ist das bei Schnäppchen: wer zuletzt schnappt, schnappt am besten. In diesem Fall hat die nicht näher benannte :)rolleyes:) Airline den besseren Deal gemacht.

Fazit: beim nächsten Mal erst informieren, und dann schnappen.
 
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Reaktionen: mlauss und dipoli

Leopold

Erfahrenes Mitglied
24.10.2012
484
166
AUT
Angeblich ist das AirBerlin nicht so, hat man mir im Call Center letztens versichert....mir wurde nämlich ein Flug umgebucht und ich kann nur den Rückflug brauchen, der Agent versicherte mir mehrfach, dass ich problemlos den Hinflug verfallen lassen kann?!
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Angeblich ist das AirBerlin nicht so, hat man mir im Call Center letztens versichert....mir wurde nämlich ein Flug umgebucht und ich kann nur den Rückflug brauchen, der Agent versicherte mir mehrfach, dass ich problemlos den Hinflug verfallen lassen kann?!

Dann macht das AirBerlin eben so.

Die Airline die du gebucht hast - Lufthansa? - aber nicht.


Hättest du da angerufen und gefragt, hättest du dir den Schlamassel sparen können.


Als Tipp: Du kannst die bezahlten Gebühren & Steuern zurückfordern. ;)
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
AB berechnet die Flüge auf oneway Basis, ein return besteht dadurch quasi aus zwei voneinander unabhängigen oneways wodurch es egal ist, ob man einen (bzw mehrere) wegfallen lässt.

Im Endeffekt wird dir nur der Klageweg übrig bleiben sofern du wirklich versuchen willst eine Alternativbeförderung bzw andere Aufwendungen ersetzt zu bekommen; Airlines verwenden in ihren Beförderungsbedingungen/AGBs interessante Formulierungen um Kunden das Auslassen eines Segmentes zu verbieten - rechtlich sind diese allerdings bedenklich. Ich kann jetzt nur für Österreich sprechen, OS etwa verweist auf eine separat ausgehandelte/hingewiesene "Änderung der Beförderungsreihenfolge" was aber vor Gericht § 864a ABGB wohl trotzdem nicht standhalten würde, gleiches gilt für § 879 Abs 3 leg cit. Dazu gab es vor fünf Jahren schon einmal ein Urteil, zwischenzeitlich hat OS dann mit besagter Beförderungsreihenfolge reagiert; wenn es darauf ankommt wird daraus aber nichts.
Auf § 6 Abs 1 KSchG könnte man dann evtl auch eingehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Don't feed the troll..... Ich hole mir jedenfalls schon mal einen grossen Eimer Popcorn!

Nun haben wir ja in kapitalen und roten Lettern gelernt, dass wir nicht jeden neuen Mitvoristen als Troll oder Steakesser, oder gar noch schlimmer als Schweizer bezeichnen sollen.


Am Ende hat der TO jetzt aber sicherlich alle Infos in ausreichender Menge erhalten.
--> Ticket weg, Geld weg
--> Frust zwar da, aber selber verschuldet.

Nächstes Mal besser machen.
Check! Ferdsch!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Hallo,

es wurde bei einer Fluggesellschaft ein Flug von AMS via FRA nach BKK gebucht. Den Flug AMS - FRA nutzt man jedoch nicht, da man anderweitig nach FRA kam. Beim checkin in FRA wurde dem Fluggast mitgeteilt, da der erste Streckenabschnitt nicht geflogen wurde, wurde der Weiterflug vom System automatisch geloescht.

Ist das ueberhaupt statthaft? Letztendlich ist es doch Sache des Fluggastes, ob er eine Strecke fliegt oder nicht. Gibt es da Urteile?? Aktenzeichen?? :confused:

Vielen Dank vorab fuer Eure Antworten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Dem Laien kann man das vielleicht am besten mit einem Beispiel verständlich machen.

Eine große Spedition bietet für ganz Deutschland Warentransporte von A nach B an; für 1 Euro je 100kg und 1 Entfernungskilometer.

Das macht also z.B. von Düsseldorf nach Köln (50km) rund 50€ pro 100kg Fracht.

Die interne Logistik dieses Unternehmens sieht allerdings so aus, dass alle Fracht aus ganz Deutschland zuerst nach Frankfurt gefahren wird, dort neu nach Zielen sortiert und dann zugestellt wird.

Da kann man als Kunde jetzt auch nicht verlangen, dass man sein Paket von Düsseldorf nach Köln adressieren darf (und 50€ zahlt) und denen dann sagt: Ätsch, ich gebe aber mein Paket erst in Frankfurt auf und Sie bringen es dann für 50€ nach Köln (statt dem regulären Preis für die Strecke Frankfurt-Köln 200km = 200€).
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
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OT und (überdies unzutreffende) Benutzerdiskussionen wurden in die PB verschoben.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Ist das ueberhaupt statthaft?

Ja ist es.

Letztendlich ist es doch Sache des Fluggastes, ob er eine Strecke fliegt oder nicht.

Nein, der Airline ist das eben nicht egal. Viele Verbindungen sind nämlich günstiger als Non-Stop Flüge. Wenn ich z.B. ZRH-SIN fliege kostet es teilweise mehr als wenn ich MRS-ZRH-SIN fliege. Außerdem wäre es auch erwähnenswert, dass die Steuern je nach Abflugland variieren. Im Transit fallen teils kleinere Beträge an, etc... .
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Das ist ja so ziemlich das erste, was man hier im VFT lernt.

Hättest Dich mal eher anmelden sollen....