HRS: Anfechtung einer Willenserklärung wg. Irrtums

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.181
4.706
HAM
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Eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch.

Meine Frau buchte Ende April ein Mercure Hotel in Warschau. Leider hat sie bei der Buchung den 27.6. statt dem 27.7. angeklickt und es erst gemerkt, als die Bestätigungsseite der Zahlung kam. Leider war die Zahlung schon durch und die Rate eine nicht stornierbare.

Sie hat umgehend bei HRS angerufen, dort hat man sie dann an das Hotel verwiesen weil sie nur Vermittler seien. Sie hat umgehend per Email und am Folgetag bei HRS per Fax Ihre Willenserklärung angefochten. HRS stellt sich seitdem tot. Am Telefon möchte man keine Auskunft geben, schriftlich reagiert auch keiner.
Das Hotel sagt, dass die Buchung nach polnischem Recht erfolgt, daher keine Anfechtung möglich sei.

In den HRS AGBs wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande kommt. Leider haben wir von dem Hotel keine Daten des Vertragspartners - die Hotelwebsite verweist in den Kontaktdaten auf Accor in Frankreich. Müsste HRS hier nicht auf den Vertragspartner hinweisen?

Welches Recht ist anzuwenden?

Wie sollten wir hierbei entsprechend vorgehen?
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.415
730
Eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch.

Meine Frau buchte Ende April ein Mercure Hotel in Warschau. Leider hat sie bei der Buchung den 27.6. statt dem 27.7. angeklickt und es erst gemerkt, als die Bestätigungsseite der Zahlung kam. Leider war die Zahlung schon durch und die Rate eine nicht stornierbare.

Sie hat umgehend bei HRS angerufen, dort hat man sie dann an das Hotel verwiesen weil sie nur Vermittler seien. Sie hat umgehend per Email und am Folgetag bei HRS per Fax Ihre Willenserklärung angefochten. HRS stellt sich seitdem tot. Am Telefon möchte man keine Auskunft geben, schriftlich reagiert auch keiner.
Das Hotel sagt, dass die Buchung nach polnischem Recht erfolgt, daher keine Anfechtung möglich sei.

In den HRS AGBs wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande kommt. Leider haben wir von dem Hotel keine Daten des Vertragspartners - die Hotelwebsite verweist in den Kontaktdaten auf Accor in Frankreich. Müsste HRS hier nicht auf den Vertragspartner hinweisen?

Welches Recht ist anzuwenden?

Wie sollten wir hierbei entsprechend vorgehen?

also am besten beim hotel anrufen und den sachverhalt klären, bevor man nach seinem recht schreit.

normalerweise ist es kein problem die reservierung auf das korrekte datum zu schieben/ändern wenn die anfrage kurz nach der buchung erfolgt. die hotels sind in der regel kulant. geld zurück ist aber mit sicherheit nicht bei "non refundable"...
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.452
183
Wir hatten ein ähnliches Problem bei einem Mercure Hotel in D, ( Oberhausen, nahe Centro).
2 Zimmer mit Sunshine Tickets gebucht und bezahlt. Eins für uns, eins für mein Eltern.
Schwerer Unfall meines Vaters. Ich habe im Hotel schriftlich angefragt, ob eine Verschiebung möglich sei. Das ging problemlos.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Kann natürlich gut sein, dass das Hotel am korrekten Tag (=Montag) teurer wird als am gebuchten Tag (=Samstag)
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.181
4.706
HAM
Das haben wir bereits versucht. Dort lehnt man eine Kulanz oder ähnliches einfach ab. (steht auch im Post)
Und ich schreie nicht nach einem Rechtsstreit, ich möchte nur wissen, welches Recht Anwendung findet und ob einer von Euch da schon mal entsprechende Erfahrung hatte.
Alternativ bleibt dann noch ein Chargeback und abwarten... Interessant ist ja, das Hotels auch gerne mal bei Irrtum anfechten...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Ich denke nicht, dass hier ein "Irrtum" im juristischen Sinne vorliegt. Daher würde ich vor einem Chargeback erst mal die Rechtslage klären. Zweifelsfrei wird HRS diese kennen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
Das Hotel sagt, dass die Buchung nach polnischem Recht erfolgt, daher keine Anfechtung möglich sei.

Leider haben wir von dem Hotel keine Daten des Vertragspartners - die Hotelwebsite verweist in den Kontaktdaten auf Accor in Frankreich.

Ja, was denn nun???

Ich würde direkt bei dem Hotel in Warschau anrufen und von Mensch zu Mensch eine Umbuchung aushandeln; mit E-Mail/Fax/Brief wird das schwierig.

Das Hauptproblem dürfte sein, dass der Gesprächspartner vermutlich weder über das technische Wissen verfügt, wie er eine eigentlich nicht umbuchbare Buchung doch umbuchen kann, und vielleicht hat er noch nicht einmal die Berechtigung dafür. Dann sagt er dir "es geht nicht"; meint aber "ich kann es nicht".

Und wenn das Hotel auf Accor in Frankreich verweist, würde ich als Zweites dort anrufen. Die haben vermutlich besseres Know-how, wie so etwas überhaupt technisch geht und auch die notwendigen Berechtigungen.

Die Frage ist allerdings, wie auch vorher gestellt, ob das ganze den Aufwand bei den niedrigen Hotelpreisen überhaupt wert ist.
 
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N

no_way_codeshares

Guest
1. reden wir hier im Maximalfall von 57,22€ (zumindest ruft HRS inzwischen so viel für diese Nacht im Juni auf, zuvor war es wahrscheinlich weniger).
2. bin ich nicht einmal sicher, ob wir nach Deutschem oder Polnischem Recht unterscheiden müssen, da gerade die Vorgaben in Sachen Verbraucherschutz längst Brüssel folgen müssen.
3. HRS und das Hotel müssen wahrscheinlich gar nichts, denn dazu sind niedrige Vorauszahlungstarife und die letzte Prüfung der Buchungsabsicht vor dem Absenden da.
4. bin ich andererseits überzeugt, dass das Hotel selbst ein grosses Interesse an zufriedenen, wiederkehrenden Gästen hat und gerne womöglich sogar im Juli die Rate nimmt, die es für die deutlich kurzfristigere Buchung für Juni verlangt hätte. Nur scheint mir die direkte Kontaktaufnahme unmittelbar und am besten fernmündlich mit dem Hotel irgendwie nicht zu Stande gekommen zu sein oder sich missverständlich weniger um eine Datumsänderung und eher um eine Rückabwicklung der gültigen Reservierung gedreht zu haben.
 
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Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Auszug aus Bedingungen für Internetbuchungen von Mercure- Hotels
22. Anwendbares Recht

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht, ohne etwaige obligatorische Schutzbestimmungen zu berühren, die gegebenenfalls im Wohnsitzland des Gastes gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Auszug aus Bedingungen für Internetbuchungen von Mercure- Hotels
22. Anwendbares Recht

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht, ohne etwaige obligatorische Schutzbestimmungen zu berühren, die gegebenenfalls im Wohnsitzland des Gastes gelten.

das wird aber nur für buchungen über accorhotels.com gelten - und nicht für buchungen über OTAs wie HRS.de
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Natürlich kann er stornieren wegen Irrtums, macht sich halt nur Schadensersatz pflichtig. Ich erinnere mich da immer sehr gerne an den halben Hahn in einer Kölner Kneipe. Der durfte auch anfechten, bezahlen musste er das Brötchen dann trotzdem.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.181
4.706
HAM
Tatsächlich sollte das hier so sein. (Hier gefunden: Widerruf oder Anfechtung einer Reisebuchung). Hilft doch, sich schlau zu machen. [emoji6]

Im übrigen bin ich ziemlich sicher, dass deutsches Recht gilt.
Bliebe allerdings noch zu klären um wieviel es denn geht. Bei einer Nacht im Mercure in Warschau wird vermutlich ein überschaubarer Betrag im Raume stehen.

Es geht um 200 Euro. Und ja mir ist das Thema mit dem Schadensersatz bekannt.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.415
730
Es geht um 200 Euro. Und ja mir ist das Thema mit dem Schadensersatz bekannt.

nach wie vor ist unklar, ob du das hotel bezüglich umbuchung der nacht/nächte auf das korrekte datum kontaktiert hast. wie schon von mehreren usern geschrieben ist das im regelfall möglich die nächte umzubuchen - speziell wenn sich ein datumsfehler eingeschlichen hat.

das wäre wie ebenfalls mehrfach empfohlen die beste lösung für euch.