Flugverlegung um 16h bei Pauschalreise

ANZEIGE

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
ANZEIGE
Hallo, bräuchte mal Euren Rat.
Wir haben eine Pauschalreise bei einem bekannten Reiseunternehmen in die Türkei gebucht.
Abflug Nue am 14.6.2015 um ca 2Uhr nachts. Nun erhielten wir die Unterlagen mit einem Abflug Nue am 14.6.2015 um 18 Uhr - also ca 16 Stunden später.
Dadurch geht uns ein ganzer Tag des Urlaubs verloren.
Anreisekosten erhöhen sich, da wir im ersten Fall eine Mitfahrgelegenheit hätten.
Die urprünglich Reise mit den Abflugzeiten um 2 Uhr wird immer noch angeboten.
Ein Anruf bei der Servicenummer gab kein Ergebnis, wir wurden auf eine email-adresse verwiesen.
Auf unsere e-mails wurde (bisher) nicht geantwortet.

Können wir etwas dagegen unternehmen??
Wäre schön, wenn jemand eine Idee hätte.
Danke:)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo, bräuchte mal Euren Rat.
Wir haben eine Pauschalreise bei einem bekannten Reiseunternehmen in die Türkei gebucht.
Abflug Nue am 14.6.2015 um ca 2Uhr nachts. Nun erhielten wir die Unterlagen mit einem Abflug Nue am 14.6.2015 um 18 Uhr - also ca 16 Stunden später.
Dadurch geht uns ein ganzer Tag des Urlaubs verloren.
Anreisekosten erhöhen sich, da wir im ersten Fall eine Mitfahrgelegenheit hätten.
Die urprünglich Reise mit den Abflugzeiten um 2 Uhr wird immer noch angeboten.
Ein Anruf bei der Servicenummer gab kein Ergebnis, wir wurden auf eine email-adresse verwiesen.
Auf unsere e-mails wurde (bisher) nicht geantwortet.

Können wir etwas dagegen unternehmen??
Wäre schön, wenn jemand eine Idee hätte.
Danke:)


Das ist keine Frage guter Ideen, sondern schlicht des geltenden Rechts. Tue mich nur schwer, das alles nochmal zu schreiben, weil schon so oft hier gemacht.

Ganz kurz: Wenn der ursprüngliche Flug noch im Programm ist, ist das fluggastrechtlich eine Nichtbeförderung, der euch Anspruch auf eine Ausgleichszahlungen gegenüber der Airline einräumt.

Außerdem könnt ihr fluggastrechtlich - ebenfalls gegenüber der Fluggesellschaft - verlangen, zum frühest möglichen Zeitpunkt ab der ursprünglichen Abflugzeit befördert zu werden. Notfalls könnt ihr euch, falls möglich, also einen früheren Ersatzflug selbst buchen, falls die Airline keine Abhilfe schafft, und die Kosten zusätzlich zur Ausgleichszahlung erstattet verlangen.

Gegenüber dem Reiseveranstalter könnt ihr den Reisepreis mindern. Ich eurem Fall zirka 60 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises. Hier ist aber unter Umständen eine Anrechnung der Ausgleichszahlung, falls die Airline sie zahlt, erforderlich.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Das ist keine Frage guter Ideen, sondern schlicht des geltenden Rechts. Tue mich nur schwer, das alles nochmal zu schreiben, weil schon so oft hier gemacht.

Ganz kurz: Wenn der ursprüngliche Flug noch im Programm ist, ist das fluggastrechtlich eine Nichtbeförderung, der euch Anspruch auf eine Ausgleichszahlungen gegenüber der Airline einräumt.

Außerdem könnt ihr fluggastrechtlich - ebenfalls gegenüber der Fluggesellschaft - verlangen, zum frühest möglichen Zeitpunkt ab der ursprünglichen Abflugzeit befördert zu werden. Notfalls könnt ihr euch, falls möglich, also einen früheren Ersatzflug selbst buchen, falls die Airline keine Abhilfe schafft, und die Kosten zusätzlich zur Ausgleichszahlung erstattet verlangen.

Gegenüber dem Reiseveranstalter könnt ihr den Reisepreis mindern. Ich eurem Fall zirka 60 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises. Hier ist aber unter Umständen eine Anrechnung der Ausgleichszahlung, falls die Airline sie zahlt, erforderlich.

Hier reden mal wieder Blinde von der Farbe...

Hier wurde 14 Tage vor geplantem Abflug informiert! Damit gibt es auch keine Ausgleichszahlung.
 
  • Like
Reaktionen: dipoli

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Hier reden mal wieder Blinde von der Farbe...

Hier wurde 14 Tage vor geplantem Abflug informiert! Damit gibt es auch keine Ausgleichszahlung.

Als langjähriges Mitglied solltest Du wissen, dass umsteiger in dem Thema einer der Hellsichtigsten ist. Selbst wenn er Unrichtiges geschrieben haben sollte, rechtfertigt das nicht Deine Ausdrucksweise.
 

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
Erst mal Danke für die Hilfe.

@wolke7. Storno und Neubuchen wäre zwar möglich, aber mit (hohen) Kosten verbunden. Für uns erstmal keine Lösung.

@oberschneiser. Uns geht es nicht um eine Ausgleichszahlung, sondern lediglich darum, den gebuchten Flug antreten zu können. Bisher hat sich der Reiseveranstaler nicht gemeldet.
Ich habe ( unerfahren auf dem Gebiet der Pauschalreise) mal gegoogelt. Würde in unserem Fall Bundesgerichtshof 10.12.2013 Az xZR 24/13 greifen??
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
@oberschneiser. Uns geht es nicht um eine Ausgleichszahlung, sondern lediglich darum, den gebuchten Flug antreten zu können. Bisher hat sich der Reiseveranstaler nicht gemeldet.

Das habe ich Dir ja auch nicht unterstellt; sondern bloss darauf hingewiesen, dass es keine gibt :D

Wenn Du uns den Reiseveranstalter nennst, wird die Forengemeinde besser einschätzen können, ob und wie Du dort allenfalls noch was erreichen kannst...
Ich halte den direkten Weg über die Airline bei einer Pauschalreise nicht für sonderlich zielführend, gerade weil bei Badeferien ja oft noch Transfers etc. dranhängen und auch die Hotelbuchung geregelt werden muss.
 

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
Okay dann warten wir mal ab.
Vielleicht tut sich ja noch was.
Fürs erste herzlichen Dank
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hier reden mal wieder Blinde von der Farbe...

Hier wurde 14 Tage vor geplantem Abflug informiert! Damit gibt es auch keine Ausgleichszahlung.



Nicht eben sehr freundlich, was und vor allem: wie du es schreibst.


Du vergisst, dass im Sachverhalt explizit steht, dass der ursprüngliche Flug nach wie vor durchgeführt wird.

In dem Fall ist leider (ich bedaure die entsprechende Rechtsprechung) für eine Annullierung i.S.d. der EU-VO 261/2004 wenig Raum. Vielmehr wird das unter Nichtbeförderungs-Aspekten behandelt.

Wenn du nun die Art. 4 und 5 vergleichst, wirst du schnell erkennen, dass die Zwei-Wochen-Regel nur bei Annullierungen gilt. Nicht aber bei der Nichtbeförderung.

Halte daher vollständig an meinem Beitrag oben fest.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Du vergisst, dass im Sachverhalt explizit steht, dass der ursprüngliche Flug nach wie vor durchgeführt wird. .

... was höchstwahrscheinlich ein Irrtum ist; entweder vom TO oder von dem Buchungsportal.

Aber das kann man ja nur nachvollziehen, wenn man die genauen Flugdaten wüsste....

Aus den Daten her vermutlich Pegasus NUE-SAW. Aber da sind laut expertflyer sowohl der Hinflug SAW-NUE als NUE-SAW komplett ausgenullt, was tendenziell eher für eine Annullierung spricht.
Warten wir mal; am 14.6. sind wir schlauer....
 
  • Like
Reaktionen: umsteiger

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Nicht eben sehr freundlich, was und vor allem: wie du es schreibst.


Du vergisst, dass im Sachverhalt explizit steht, dass der ursprüngliche Flug nach wie vor durchgeführt wird.

In dem Fall ist leider (ich bedaure die entsprechende Rechtsprechung) für eine Annullierung i.S.d. der EU-VO 261/2004 wenig Raum. Vielmehr wird das unter Nichtbeförderungs-Aspekten behandelt.

Wenn du nun die Art. 4 und 5 vergleichst, wirst du schnell erkennen, dass die Zwei-Wochen-Regel nur bei Annullierungen gilt. Nicht aber bei der Nichtbeförderung.

Halte daher vollständig an meinem Beitrag oben fest.
Gut zu wissen. Vielen Dank
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
... was höchstwahrscheinlich ein Irrtum ist; entweder vom TO oder von dem Buchungsportal.

Aber das kann man ja nur nachvollziehen, wenn man die genauen Flugdaten wüsste....

Aus den Daten her vermutlich Pegasus NUE-SAW. Aber da sind laut expertflyer sowohl der Hinflug SAW-NUE als NUE-SAW komplett ausgenullt, was tendenziell eher für eine Annullierung spricht.
Warten wir mal; am 14.6. sind wir schlauer....

Sag ich doch...
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
Erst mal Danke, dass Ihr euch meines fProblems annehmt!!
Der Flug ist
Nue nach Antalya, mit sunexpress
Ursprünglich war der Flug um 2 Uhr nachts geplant - so gebucht,
nun ist er auf den 18 Uhr Flug verschoben worden, somit ca 16 Stunden später.
Heute morgen habe ich auf der homepage von sunexpress eine Probebuchung durchgeführt, 2 Uhr war für 2 Personen möglich,
jedoch ca 80 euro pro Person teuerer als der 18 Uhr flug.
Das ganze wurde als Pauschalreise bei Bucher gebucht , also Flug, Transfer und Hotel
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Erst mal Danke, dass Ihr euch meines fProblems annehmt!!
Der Flug ist
Nue nach Antalya, mit sunexpress
Ursprünglich war der Flug um 2 Uhr nachts geplant - so gebucht,
nun ist er auf den 18 Uhr Flug verschoben worden, somit ca 16 Stunden später.
Heute morgen habe ich auf der homepage von sunexpress eine Probebuchung durchgeführt, 2 Uhr war für 2 Personen möglich,
jedoch ca 80 euro pro Person teuerer als der 18 Uhr flug.
Das ganze wurde als Pauschalreise bei Bucher gebucht , also Flug, Transfer und Hotel


Das ist eben der Punkt,

gibt es den ursprünglichen Flug noch > Nichtbeförderung > Ausgleichszahlung + Ersatzbeförderung etc. durch Fluggesellschaft,
gibt es ihn nicht mehr > Annullierung > keine Ausgleichszahlung, da rechtzeitig informiert, aber Ersatzbeförderung etc. von Sunexpress.

Für den Minderungsanspruch gegenüber Reiseveranstalter ist es egal, ob nun Annullierung oder Nichtbeförderung.
 

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
Entschuldigt!!
Das datum ist der 15.06.2015
Da wird dann eine Flug von sunexpress um 2 Uhr angeboten und um ca 18 Uhr von Atlas Airlines.
Ich nehme an, dass wir auf diesen umgebucht wurden.