Reiserücktrittversicherung, Flug nicht stornierbar

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grisu911

Neues Mitglied
10.04.2011
7
0
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Hallo
zur Zeit werden durch Turkish Airlines sehr günstige Flüge Richtung CPT für unsere geplante Reisezeit angeboten, nur sind diese nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und nicht umbuchbar.
Bei z.B. plötzlicher Krankheit kann dieser Flug nicht angetreten werden. Somit ist der Flug futsch und das Geld weg. Nun kann man sich für solche Fälle aber mittels Reiserücktrittsversicherung absichern.
In den meisten Versicherungsbedingungen ist folgende Formulierung zu finden:
" Die XXX-Versicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn
die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten
Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Ver-
kehrsmitteln verspätet angetreten wird. Öffentliche Verkehrs-
mittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeut-
sche Zubringerflüge. Voraussetzung ist, dass das Anschlussver-
kehrsmittel ebenfalls versichert ist. Ebenfalls erstattet werden
die Kosten für gebuchte und versicherte, jedoch aufgrund des
verspäteten Antritts der Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p)
genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentli-
chen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommene Reiseleis-
tungen. An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage mit-
gerechnet. Erstattet werden die Mehrkosten bzw. Kosten bis zur
Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen
wären."
Was heißt das nun?
Kann ich dann damit rechnen das mir die Kosten des Fluges komplett erstattet werden, da ja von Anfang an 100% fällig werden und der Flug nicht stornierbar, umbuchbar oder erstattungsfähig ist??
Als weiteres möchte ich dann, z.B. bei schneller Genesung, die Reise später antreten, wenn ein anderer Flug verfügbar ist. Werden hier die Mehrkosten für den neuen Flug auch übernommen?

Ich sehe bei diesem ganzen Versicherungslatein nicht wirklich durch!

Gruß Grisu911

PS.: Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum?!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Reiseruecktritt bedeutet in Deinem Fall Storno oder No Show. Eine Umbuchung auf einen spaeteren Termin geht allenfalls auf dem Kulanzwege.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
0
MUC
Ja die Versicherung wird gemäß Versicherungsbedingungen zahlen, dies sind in der Regel:

Krankheit
Tod naher Verwandter
Arbeitslosigkeit
unerwarteter Antritt einer neuen Arbeitsstelle

In der Regel sollte aber auch ein Eigenanteil in Höhe von 20% enthalten sein. Sprich wenn die Stornokosten 1000 Euro betragen, zahlt dir die Versicherung 800 Euro zurück.
 

grisu911

Neues Mitglied
10.04.2011
7
0
Hallo,
danke für die Antworten.
Die Umbuchung ist ja bei den günstgen Flügen durch Turkish Airlines ausgeschlossen, somit ist es so oder so ein Storno bzw. NoShow.
Das bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen um bei der Versicherung die Ansprüche geltend zu machen ist mir auch klar. (Krankheit, Tod naher Verwadten, Haus abgebrannt usw.)
Mich interessiert hier hauptsächlich der folgende Zusammenhang in den Formulierungen der Versicherungsbedingungen "Die XXX-Verischerung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten Gründen .... verspätet angetreten wird."

Vielleicht am Beispiel erklärt:
Es wurde eine Flug gebucht, Aufenthalt in Kapstadt 4 Wochen. Kind wird 5 Tage vor dem Hinflugtag krank, Kinderarzt sagt das das Kind nicht am Hinflugtag aus gesundheitlichen Gründen fliegen darf (Versicherungsbedingungen sollten für Reiserücktritt erfüllt sein). Der Arzt sagt aber das das Kind ca. 5 Tage nach dem Hinflugtag gesund sein wird und somit eine verspätete Hinreise möglich wäre. Da aber der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist, müsste ein neuer Flug gebucht werden, welcher aufgrund der Kurzfristigkeit sicherlich teurer als der ursprünglich gebuchte sein wird. Ich würde das jetzt so verstehen, das die Verischerung nicht nur die Kosten für den ursprünglich gebuchten Flug übernimmt sondern auch den Differnzbetrag zwischen ursprünglichen Flugpreis und nachträglich gebuchten Flug.

ursprünglich gebuchter Flug 1000€ (kann nicht angetreten werden da Kind krank) - Versicherungsbedingungen erfüllt, Versicherung zahlt vollen Betrag bzw. Abzüglich SB
kurzfristig neu gebuchter Flug 1500€ - Versicherung zahlt auch den Differenzbetrag von 500€

Oder interpretiere ich die Formulierung falsch?

Gruß Grisu911
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.139
3.052
Z´Sdugärd
Auch wen ich jetzt wieder den Stinkstiefel spielen muss...Aus dem Grund bucht man halt keinen "bis aufs letzte reduzierten" Flug. Das ist doch gerade eines der Geschäftsmodelle. 4 Wochen Kapstadt gibts ja auch nicht grad bei Alid für einsfuffzisch.
 

grisu911

Neues Mitglied
10.04.2011
7
0
Das ist sicherlich richtig, ich finde nur für unsere Urlaubszeit keine wirkliche Alternative oder ich packe gute 800€ mehr für den Flug auf den Tisch oder ich habe Flugzeiten von weit mehr als 24h. Für 800€ kann ich in CPT und Umgebung schon eine ganze Menge unternehmen.
Und ich denke für 800€ kann man schon mal überlegen wie man sich anderweitig absichert. Auch bei einem Flug der 800€ mehr kostet würde ich mich absichern wollen.
Somit beantwortet dies nicht meine eigentlich Frage.
Und eine Aldi-Reise soll das so oder so nicht werden, da unser Kinder mal wieder Oma und die anderen Verwandten sehen sollen, wir natürlich auch. Auch wollen wir mal wieder was mit unseren Freunden in CPT unternehmen. Also wird es so oder so schon teuer genug. Wenn man da den einen oder anderen Euro sparen kann ist das nur legitim, soll aber nicht nach dem "Geiz ist Geil" - Prinzig gehen.
Gruß Grisu911
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.577
443
LEJ
IMHO kommt es darauf an, ob Du weiteres in der Reise schon nicht stornierbar gebucht hast. RRV erstatten IMHO immer nur bis maximal Stornokosten, d.h. wenn Du nur den Flug hast, bekommst Du maximal den Flugpreis zurück. Wenn aber durch einen kompletten Nichtantritt weitere nicht stornierbare Kosten fällig werden würden (Hotels, Rundreise, Mietwagen, ...), würde IMHO auch die Mehrkosten für den verspäteten Reiseantritt gezahlt werden, solange dies günstiger als Komplettstorno aller Leistungen wäre.