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Ich bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt (vorab kurz zum Hintergrund: es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte - daher sehe ich den Sachverhalt persönlich völlig emotionslos ):
Über ebookers.de wurde eine Verbindung DUS-ZRH-FCO-ZRH-DUS (alles op LX) gebucht. Krankheitsbedingt wurden alle Flüge nicht angetreten, es wurde allerdings nicht vorab storniert (typischer Noshow). Nach Rücksprache mit dem AHS-Ticketdesk in DUS können die Steuern und Gebühren nicht bei der Swiss selbst, sondern beim OTA zurückgefordert werden.
Ebookers berechnet hierfür jedoch ein "Stornoentgelt" von 50 € (steht so auch in deren AGB). Der Rückerstattungsbetrag minimiert sich somit von ca. 95 auf 45 €.
Jetzt die Frage:
Ist solch ein Stornoentgelt in diesem Falle rechtens?
Was ich jetzt auf Anhieb finden konnte, ist, dass es bereits Urteile gegen Fluggesellschaften (konkret: 4U, LH) gibt, dass eine solche "Bearbeitungsgebühr" für die Rückerstattung der Steuern und Gebühren nicht rechtens ist. Aber wie sieht das bei OTAs aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Über ebookers.de wurde eine Verbindung DUS-ZRH-FCO-ZRH-DUS (alles op LX) gebucht. Krankheitsbedingt wurden alle Flüge nicht angetreten, es wurde allerdings nicht vorab storniert (typischer Noshow). Nach Rücksprache mit dem AHS-Ticketdesk in DUS können die Steuern und Gebühren nicht bei der Swiss selbst, sondern beim OTA zurückgefordert werden.
Ebookers berechnet hierfür jedoch ein "Stornoentgelt" von 50 € (steht so auch in deren AGB). Der Rückerstattungsbetrag minimiert sich somit von ca. 95 auf 45 €.
Jetzt die Frage:
Ist solch ein Stornoentgelt in diesem Falle rechtens?
Was ich jetzt auf Anhieb finden konnte, ist, dass es bereits Urteile gegen Fluggesellschaften (konkret: 4U, LH) gibt, dass eine solche "Bearbeitungsgebühr" für die Rückerstattung der Steuern und Gebühren nicht rechtens ist. Aber wie sieht das bei OTAs aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!