Rückerstattung Steuern & Gebühren über OTA - "Stornoentgelt" rechtens?

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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
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Ich bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt (vorab kurz zum Hintergrund: es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte - daher sehe ich den Sachverhalt persönlich völlig emotionslos ;)):

Über ebookers.de wurde eine Verbindung DUS-ZRH-FCO-ZRH-DUS (alles op LX) gebucht. Krankheitsbedingt wurden alle Flüge nicht angetreten, es wurde allerdings nicht vorab storniert (typischer Noshow). Nach Rücksprache mit dem AHS-Ticketdesk in DUS können die Steuern und Gebühren nicht bei der Swiss selbst, sondern beim OTA zurückgefordert werden.

Ebookers berechnet hierfür jedoch ein "Stornoentgelt" von 50 € (steht so auch in deren AGB). Der Rückerstattungsbetrag minimiert sich somit von ca. 95 auf 45 €.

Jetzt die Frage:
Ist solch ein Stornoentgelt in diesem Falle rechtens?
Was ich jetzt auf Anhieb finden konnte, ist, dass es bereits Urteile gegen Fluggesellschaften (konkret: 4U, LH) gibt, dass eine solche "Bearbeitungsgebühr" für die Rückerstattung der Steuern und Gebühren nicht rechtens ist. Aber wie sieht das bei OTAs aus?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!